Legalität von ISOs / Sicherheitskopien


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Was ist verboten ?

Hier sei zuerst einmal gesagt, dass eine ISO grundsätzlich nicht verboten ist. In vielen Foren bekommen die Moderatoren schon einen Anfall wenn nur der Begriff fällt. Aus juristischer Sicht bedenklich ist explizit immer nur die damit verbundene Handlung.


Die verbotenen Handlungen kann man in zwei Kategorien aufteilen:


a) Download

Der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist strafbar solange der Urheber keine Genehmigung dazu erteilt hat. Diese Genehmigung muss ausdrücklich bzw. konkludent erfolgen.

In den meisten Fällen wird diese Genehmigung nicht vorliegen. Dann macht ihr euch bereits beim Herunterladen einer ISO/CSO strafbar.
Etwas anderes gilt auch nicht für den Fall, dass ihr das Original besitzt und die ISO lediglich runterladet um das Game vom MemoryStick aus spielen zu können. Diese Handlung ist eindeutig verboten , auch wenn man diesbezüglich immer mal wieder andere Ansichten vernehmen kann.

Eine Ausnahme stellt die Konstellation des abgelaufenen Urheberrechtes dar. Das Urheberrecht an einem Spiel läuft nach deutschem Recht nach 25 Jahren ab, dies ist jedoch bei keinem PSP-Spiel der Fall zurzeit.
Weiterhin ist das Urheberrecht aufgehoben zum Zeitpunkt der Auflösung des verantwortlichen Unternehmens. Geht ein Hersteller also Konkurs und niemand anderes erwirbt seine Rechte, so sind sie schwebend ungeschützt . In diesem Zeitraum wäre ein Download legal.

Das Gesetz bezüglich des Runterladen solcher Werke wurde seit dem 01.01.08 verschärft und stellt den Download nun ausdrücklich unter Strafe. Jedoch gibt es einen Passus, der bezahlte Downloads legalisiert, sofern für den Anwender nicht offensichtlich ist, dass der entrichtete Betrag unangemessen ist. Wie man bereits an der Definition merkt, ist diese überarbeitete Fassung immer noch sehr schwammig, was sich etwa Dienste wie Usenext zu Nutze machen.


b) Verbreitung

Generell verboten ist die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken. Die Verbreitung kann etwa in Form eines Uploads, einer sonstigen elektronischen Weitergabe (dazu zählen auch veröffentlichte Links) oder in der Bereitstellung von physikalischen Kopien bestehen.
Wie groß dabei der Personenkreis ist, der das Werk rechtswidrig durch die Handlung beziehen kann, ist unerheblich. Auch nur eine weitere Person ist bereits ausreichend. Beachtet zudem, dass man beim Download über zahlreiche p2p Börsen automatisch zum Verteiler wird.



Was ist erlaubt ?

Erlaubt ist die Anfertigung von bis zu 7 Kopien für den Privatgebrauch. Diese dürfen an niemanden weitergereicht werden.
Bei der Anfertigung einer solchen Kopie, was bei einer ISO etwa durch Dumpen von einer UMD der Fall ist, muss beachtet werden, dass kein Kopierschutz umgangen werden darf.

Sony ist der Ansicht, dass die UMD einen Kopierschutz aufweist und druckt diesen Vermerk auch auf die UMD-Scheiben. Rechtlich relevant ist diese Feststellung allerdings nicht, da der Kopierschutz auch im technischen Sinne vorhanden sein muss.
Ein Kopierschutz ist eine technische Schutzvorrichtung, die nicht ohne Weiteres umgangen werden kann.
Eine UMD kann man jedoch sehr simpel auslesen, ohne dafür etwas zu knacken oder eine sonstige besondere Methodik anzuwenden.
Demnach ist eine UMD aus rechtlicher Sicht nicht kopiergeschützt und darf für den Privatgebrauch als ISO gesichert werden.