Legalität der Custom Firmware
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Custom Firmware an sich schon illegal ?
Eine CFW auf der PSP zu installieren ist keine strafbare Handlung. Da die PSP euer Eigentum ist, könnt ihr damit anstellen, was ihr wollt. Seine Beschränkung findet dies nur in den Bestimmungen der Garantie. Wer eine CFW installiert, verliert die einjährige Garantie auf sein Gerät und steht bei einer etwaigen Reparatur dumm dar.
Zwar könnte man vor Reparatur wieder eine offizielle Firmware aufspielen, doch zieht dies zwei Restriktionen mit sich. Zum einen begeht ihr damit einen Betrug, da ihr Sony rechtswidrig über den Zustand des Gerätes täuscht, in Absicht einen Vorteil daraus zu gewinnen. Und zum anderen hat die PSP eine interne History, auf der die 4 zuletzt installierten Firmwares mit einer MD5 Checksumme hinterlegt sind. Dies bedeutet konkret, dass man auch noch eine zuvor installierte 3.71 M33 nachweisen kann, wenn ihr die PSP mit einer 3.90 zur Reparatur einreicht.
Download und Verbreitung
a) Download
Kommen wir zuerst zum Download. Hierbei muss man unterscheiden zwischen einer bereits fertig gepatchten Firmware, die oft als Easy-Installer angeboten wird und dem CFW-Aufsatz, den man in Verbindung mit der offiziellen EBOOT selbst zur CFW macht.
Die Firmware der PSP ist urheberrechtlich geschützt. Urheberschutz bedeutet sowohl, dass ein Gegenstand nicht rechtswidrig für eigene Zwecke genutzt werden, aber auch, dass dies nicht in geänderter Form geschehen darf.
Eine fertige CFW ist letztendlich nichts als eine manipulierte offizielle Firmware. Daher ist der Download von sogenannten Easy-Installern strafbar. Der Download des CFW-Aufsatzes ist legal, könnte aber durch ein engeres Urheberrecht zukünftig ebenfalls verboten werden.
Das Anbieten von offiziellen Firmwares zum Download ist dadurch legalisiert, das Sony dies selbst öffentlich und ohne Erbringung einer Gegenleistung realisiert.
b) Verbreitung
Ach hierbei gilt erneut die Unterscheidung zwischen fertiger CFW und den CFW-Aufsätzen, die man zumeist auf Seiten runterladen kann. Eine fertige CFW ist rechtlich als Plagiat zu werten, da sie aus einem kopierten und verändertem Inhalt besteht. Entscheidend ist dabei, dass der Inhalt bereits beim Download illegal ist.
Legal ist es hingegen CFW-Aufsätze anzubieten, aus welchen sich die Anwender in Verbindung mit der originalen Eboot selbst eine CFW erstellen. Dies beruht auf einer Gesetzeslücke im Urheberschutz.
Problematisch sind weiterhin auch die hiesigen Downgrade-Shops.
Diese bieten gegen Vergütung das Downgarden bzw. Aufspielen einer CFW an. Zum einen muss man anführen, dass es sich dabei um ein kommerzielles Geschäft handelt, was über das Urheberrecht bereits stärker sanktioniert wird als kostenloses Verbreiten.
Zum anderen wird hier eine Handlung für einen anderen vorgenommen. Damit fällt die Rechtfertigung des Rechts auf Eigentum weg. Bei einer Übergabe seiner PSP an einen Shop wird dieser Besitzer aber nicht Eigentümer des Gerätes.
Differenzieren muss man in diesem Fall, um welche Leistung es sich nun handelt. Entweder beinhaltet die Leistung das Aufspielen der CFW und damit eine rechtswidrige Verbreitung, oder sie ist lediglich als Downgrade/Unbrick zu sehen. Folgt man der zweiten Variante führt dies zur Straflosigkeit.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn statt einer CFW die Firmware 1.5 aufgespielt würde - aber dies machen nur noch die allerwenigsten Shop.
Wie ihr seht ist auch hier wiederum das Gesetz nicht ausreichend ausgestaltet und lässt viel Interpretationsspielraum. Da der Gesetzgeber bereits Anfang des Jahres das Urheberrecht zwar gestrafft aber dies immer noch ungenügender Weise vollzogen hat, ist mit einer weiteren Verschärfung in Kürze nicht zu rechnen.
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