Garantie der PSP


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Garantielaufzeit

Sony gewährt auf PSPs eine grundsätzliche Garantie von einem Jahr ab Kaufdatum. Darüber hinaus kann der Händler über den ihr die PSP gekauft habt, eine längere Garantielaufzeit vereinbaren. Üblich sind da etwa 2 Jahre.

Gewährleistung

Nach BGB besteht neben der Garantie eine gesetzliche Gewährleistungspflicht, die 2 Jahre beträgt. Diese beginnt ebenfalls mit dem Tag des Kaufes und nicht mit Ende der Garantie. Jedoch besteht zwischen Garantie und Gewährleistung ein erheblicher Unterschied. Bei der Garantie hat die Reparatur entgeltlos zu erfolgen. Bei der Gewährleistung jedoch kann der Schuldner (Sony) eine Gebühr verlangen. Es hat sich eingebürgert, dass Sony in diesem zweijährigen Zeitraum für einen Austausch der PSP gegen eine neue 100 EUR verlangt.


Rechte bezüglich der Reparatur

Allgemein
Innerhalb der 1-jährigen Garantie hat man einen vollen Anspruch auf Reparatur der PSP, sollte diese defekt sein. Davon eingeschlossen sind sowohl Hardwarefehler als auch solche, die auf eine fehlerhafte Software (Firmware) zurückzuführen sind. Eine Reparatur ist ausgeschlossen, wenn der vorliegende Defekt aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlung resultiert. Wenn ihr also eure PSP beispielsweise fallen lasst, muss Sony diese nicht reparieren, kann dies jedoch auf Kulanz trotzdem durchfühen.

Umfang der Garantie und Folgen

Die Reparatur muss alle Defekte beheben und nicht nur einen Teil davon. Wenn die Reparatur zweimal fehlgeschlagen ist, hat man ein Recht auf ein neues Gerät. Hat man schon vorher ein neues Gerät erhalten, beginnt diese Zählung von vorne. Davon unberührt bleibt die Garantie. Erhält man also eine neue PSP, beginnt die Garantielaufzeit nicht neu, sondern setzt sich fort.

Rechte während der Reparatur
Man hat kein Recht darauf, dass die PSP in einem bestimmten Zeitrahmen repariert wird. Im Regelfall dauert die gesamte Abwicklung ab 3 Wochen aufwärts. Der unbestimmte Zeitrahmen hat zwei Gründe. Zum einen ist es für die Legislative unmöglich ein Gesetz zu formulieren, das alle Betriebe umfasst. Denn je nach Beschaffenheit der Sache kann eine Reparatur unterschiedlich lange dauern.
Und zum anderen hat man ein Recht, das die meisten Leute nicht kennen. Schickt man seine PSP ein, so darf man vom Händler die Herausgabe eines Ersatzgerätes verlangen, das während der Reparaturzeit unentgeltlich genutzt werden darf. Problem hierbei ist, dass viele Händler dieses Recht gar nicht kennen oder nicht einsehen wollen. In der Praxis gestaltet sich daher dessen Durchsetzung schwierig, denn wer will schon immer klagen ?!


Wann verfällt die Garantie ?

Die Garantie verfällt allgemein bei einer Handlung, die in den Bestimmungen nach Sony verboten ist.
Dazu gehört etwa das Aufschrauben des Gerätes.
Denn dafür muss man zwangsläufig den Garantie-Aufkleber entfernen, unter dem sich die zwei letzten Schrauben befinden. Zwar kann man diesen mit etwas Geschick unbeschadet entfernen und wieder anbringen, doch lößt sich dabei in jedem Fall eine spezielle Klebeschicht ab. Sony kann diese Musterung unter UV-Licht erkennen und damit eine Reparatur ablehnen.

Weiterhin führt auch das Aufspielen einer Custom Firmware zum Garantieausschluss. Wer sich vor Einsendung der PSP wieder eine offizielle Firmware aufspielt, kann ebenfalls ertappt werden, da eine interne History die Checksummen der letzten 4 Firmwares speichert. Darüber hinaus ist eine Erfüllung des Betrugs-Straftatbestandes nach §263 erwägbar.