Legalität von Emulatoren / ROMs


:: zurück zür FAQ-Übersicht

...

Emulatoren illegal ?

Grundsätzlich ist ein Emulator nicht illegal, da er ein Programm wie jedes andere ist. Dass man ihn theoretisch nutzen kann um eine illegale Handlung vorzunehmen, spielt juristisch keine Rolle, denn man kann etwa auch ein Messer nehmen um damit Brot zu schneiden oder jemanden abzustechen.

Programme wie Daedalus, NesterJ und co. sind also prinzipiell legal. Eine Ausnahme bildet nur ein Umstand: Wenn zum Betreiben des Emulators ein Abbild des BIOS (eine Art Betriebssystem) notwendig ist, darf dieses nicht verwendet werden, weil es eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Dies ist etwa beim GBA-Emulator gpsp der fall, der ohne ein solches Image nicht funktioniert.

Da die Verbreitung eines solchen BIOS härter bestraft wird als die bloße Nutzung, findet man den Emu aus seriösen Quellen auch immer nur ohne BIOS.


Legalität von Roms


Legale Roms

Eine Rom ist legal, wenn eines der folgenden Szenarien zutrifft:

1. Die Rom wurde selbst vom originalen Spiel erstellt - dies erlaubt das Recht auf Privatkopie (bis zu 7 Stück). Nach einer Entscheidung des BGH verfällt dieses Recht bei Verlust/Verkauf des Originals.

2. Der Rechteinhaber des Spiels existiert nicht mehr und die Rechte sind auch nicht an eine andere Firma übergegangen.

3. Nach 25 Jahren verfällt das Urheberrecht - das Spiel wird damit Freeware.



Illegale Roms

Für alle anderen Fälle sind Rom-Games illegal. Neben der Verbreitung ist auch der Download strafbar, selbst wenn man in Besitz des Originalspiels ist.



Einordnung in die Praxis

Das oben Geschilderte erläutert die sachliche Rechtslage. In der Praxis wurde noch nie jemand wegen Besitzes von Roms bestraft. Die Justiz ist ausschließlich hinter den massenhaften Verbreitern her.

Dies ist festzumachen an der unglaublich großen Masse an Rechtsverstößen, bei der die Judikative schlichtweg überfordert ist. Zum anderen liegt in Deutschland die Beweislast beim Gericht. Ein Einzelnachweis ist aber praktisch unmöglich und wenn dann nur mit unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Da der Grundsatz in dubio pro reo gilt, würden sich nahezu alle Fälle im Sande verlaufen. Daher beschäftigt man sich mit solchen Lappalien erst gar nicht.

Bleibt die Frage nach der Moral übrig. Die Roms anderer Systeme stehen für die PSP nicht zum Kauf, daher entsteht niemanden ein unmittelbarer Schaden. Etwas anderes kann man nur bei PSX-Spielen annehmen, die Sony auch im PlayStation Store zum kostenpflichtigen Download anbietet.
Doch auch hier muss man konstatieren, dass ein direkter Schaden nicht verursacht wird. Denn letztendlich ist es dem Publisher wohl lieber, dass das Spiel for free geladen wird, als dass es im Laden verstaubt, weil es keiner kauft.