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Normale Version: § Frage an Alexking
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Also, da ich mich im Thema Recht auf diesem gebiet nich so gut auskenne wollt ich dich oder andere was fragen...

Und zwar hab ich eine schriftliche Zusage für einen Arbeitsplatz nächstes Jahr Oktober im Uni Klinikum Mannheim - um das Jahr zu überbrücken mach´ich ein FSJ, auch im Klinikum (haben die mir eh Empfohlen wegen abgebrochener Ausbildung). Und bei dieser Ausbildung muss man bald monatlich nen Betrag zahlen. Jetzt ist die Frage... ich hab nur die Zusage noch keinen vetrag eigentlich.. wenn es jetzt eingeführt wird ab nächstes jahr, dass man bezahlen muss - kann ich betroffen sein obwohl ich die Stelle länger zugesagt hatte? Weil ob ich die stelle nehm oder nich is ja mein ding... aber zahlen könnt ich nich wär scheiße..

bitte um hilfe..

gruß, dennis
Ich hab den Sachverhalt jetzt nicht so ganz präzise verstanden.

Also die Ausbildung, die du schon abgebrochen hast kostet ab nächstes Jahr Geld ? oder meinst du die Stelle von der Uni-Klinik, wo du jetzt nur ne Zusage hast ? Ich schätze mal Nummer 2.

Solange du die Stelle nicht antrittst, musst du natürlich auch nichts zahlen. Ein etwaiger Schadensersatz scheidet aus, da der Klinik kein empirischer Schaden aus § 281 I BGB entstehen würde, weil sie die Stelle auch noch anderweitig besetzen kann. In diesem Fall hast du aber rechtzeitig Bescheid zu geben, dass du das Angebot nicht wahrnehmen wirst.

Eine schriftliche Zusage ist rechtlich verbindlich (übrigens auch eine mündliche). Du hast also einen Anspruch auf Antritt der Stelle, solange kein erheblicher Grund vorliegt, der die Klinik zur Aufhebung berechtigt. Dies wäre etwa gegeben, wenn du gesundheitlich nicht in der Lage wärst die Stelle auszufüllen.
eigentlich meinte ich, ob ich nächstes jahr auch zahlen muss, obwohl ich die stelle bekommen hab als man noch nicht zahlen musste! kann ja auch erst in 2 jahren eingeführt werden dann ist es eh egal...

ich war 1 jahr bei der polizei und hab gekündigt weil man auf einmal das abi dort nich mehr nachholen konnte... also trau ich den gesetzesgebern alles zu..
seit wann muss mann für eine ausbildung bezahlen?
ist es nich so das mann für seine arbeit die man während der ausbildung macht bezahlt wird
is nun eben so... es wird als "studium" angesehen.. schwachsinn find ich!

die wolln wahrscheinlich nur die bewerber vergraulen^^

aber wenn man zahlen muss würd ich mich gern vorher informieren ob ich dann auch zahlen müsste.
da ich die zusage schon hab

Dennis_RJ :
ich war 1 jahr bei der polizei


Wo warst du denn auf der Polizeischule,oder besser gesagt wo kommste her ?

ich komm aus mannheim, war in böblingen (nähe stuttgart) bei der Bereitsschaftspolizeikaserne (Polizeischule is auch dort)
Es kommt im Allgemeinen darauf an, wie es in dem Ausbildungsgesetz geregelt ist. Das heißt, ab welchem Zeitpunkt es in Kraft tritt und eventuell rückwirkend gilt.

In deinem Fall denke ich, dass du zahlen musst, da deine Stellung dort noch nicht begonnen hat. Hättest du schon einen Vertrag, wäre das für dich als Rücktrittsgrund einschlägig. Davon hast du aber ja nichts und hier auch unwichtig, da du eh noch keinen Vertrag hast.

Ob dir die Stelle schon im Voraus (als es noch umsonst war) versprochen wurde, ist dafür unerheblich, da zwar ein Vorvertrag, aber noch kein Arbeitsvertrag geschlossen worden ist.
Ich kenn die in Münster !Wollte mal Polizist werden , aber damals durften Männer noch keine langen Haare tragen.Das war das Ende meines Vorhabens.Wollte mich von meiner Matte nicht trennen(vor mehr als 20zig jahren)
hast wahrscheinlich nich so viel verpasst^^


schön, dass du deinen haaren so treu warst Big Grin
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