KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal

Normale Version: §Copyright von PC games
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Hi pspkingler,
Ich habe eine Frage zum Copyright von Spielen:
Darf ich ein bereits gespieltes Spiel, wenn ich es komplett von meinem PC entferne weiterverkaufen?
Bitte den dazugehörigen Paragraphen aus dem Gesetzbuch ^^
(hab ne wette laufen)
mfg und schon mal danke für eure antworten

WinXP
Ob es einen Paragrafen dazu gibt weiss ich nicht, aber wen du das Spiel verkaufst hast du kein anrecht mehr auf die Daten das heisst du musst alles löschen, wen du das hast darfst du es natürlich verkaufen auch wen dus durch hast. Achja herzlichen Glückwunsch, was haste gewonnen?^^

Soulreaver1993 :
Ob es einen Paragrafen dazu gibt weiss ich nicht, aber wen du das Spiel verkaufst hast du kein anrecht mehr auf die Daten das heisst du musst alles löschen, wen du das hast darfst du es natürlich verkaufen auch wen dus durch hast. Achja herzlichen Glückwunsch, was haste gewonnen?^^

Das PSP game Worms
Aber nur wenn ich ihn das im gesetzbuch zeigen kann Crying

wem denn nenn Kollegen?
yoo klaa geht das bei ebay werden auch gebrauchte games verkauft und beigamestop doch auch

defkahn ich find dein singi ganz cool
Hi,
Ja ich weis ja Leute, aber der glaubts erst wenn er den Paragraph sieht, kp wieso.

mfg
ach jz versteh ich deine frage ... frag doch ma den king xD

ATZz3 :
ach jz versteh ich deine frage ... frag doch ma den king xD


Jo, der wird das Thema bestimmt bald lesen ^^


mfg

Da du Eigentümer des Spiels bist, liegt ein gewöhnlicher Kaufvertrag nach § 433 BGB vor, wenn du es weiter verkaufst.

Es gibt keine spezielle Norm, die jetzt für Spiele gelten würde. Bewegliche Sache, ist bewegliche Sache. Es gibt auch keine Norm, die einen explizit zwingt das Spiel dann von der Festplatte zu löschen. Dies ergibt sich lediglich analog im Umkehrschluss aus § 985 BGB. Für so etwas würde auch nie jemand bestraft werden.

Du kannst deinem Freund also nichts Spektakuläres zeigen im Gesetz, aber kannst ihm ja meinen Beitrag dazu vorlegen.

alexking :
Da du Eigentümer des Spiels bist, liegt ein gewöhnlicher Kaufvertrag nach § 433 BGB vor, wenn du es weiter verkaufst.

Es gibt keine spezielle Norm, die jetzt für Spiele gelten würde. Bewegliche Sache, ist bewegliche Sache. Es gibt auch keine Norm, die einen explizit zwingt das Spiel dann von der Festplatte zu löschen. Dies ergibt sich lediglich analog im Umkehrschluss aus § 985 BGB. Für so etwas würde auch nie jemand bestraft werden.

Du kannst deinem Freund also nichts Spektakuläres zeigen im Gesetz, aber kannst ihm ja meinen Beitrag dazu vorlegen.

Danke Alex,
auf dich ist eben immer verlass


mfg WinXP

PS: ich zeig ihm den Beitrag

WinXP is back !! ;D

Und, bleibste aktiv hier???
Referenz-URLs