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Normale Version: Hund schnappt Einbrecher
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Tach Gemeinde,

eine Frage zur einem fiktiven Geschehen, hat sich bei der gestrigen Kaffeerunde ergeben: Auf einem eingezäunten Grundstück ist ein freilaufender Hund unterwegs, an den Toren/Türen hängt jeweils ein Schild: "Vorsicht, freilaufender Hund". Ein Einbrecher betritt das Grundstück und wird vom Hund gebissen, muss der Hundebesitzer oder Grundstückseigentümer haften? Das Internet bringt verschieden Varianten und anscheinend ist das auch noch ein wenig vom Bundesland abhängig.

Was denkt Ihr?
wieso denn? da steht achung hund dann isser gewarnt wenner trotzdem reingeht und einen biss in den a**** bekommt isser selber schuld
richtig. der begeht ne straftat und der hund muss büßen? oder eher der hundehalter... wenn der hund ned sowieso gefährdend ist, kein grund da was nachzuprüfen. aber den polizisten fällt eh immer was ein zum prüfen, des is ihr hobby -.-
Ich glaube mal, dass Hunde dafür da sind, Einbrecher zu schnappen (im wahrsten Sinne des Wortes)... xD

Aber ich denke, wie meine Vorredner Wink
Wir haben unseren Hund aber nicht geholt, damit er Einbrecher schnappt. Sie würde vor Angst wegrennen Big Grin
Hat hier noch jemand einen Hund?
Ich kann meinen Vorrednern nur zustimmen!
Das mit dem Hund als Wache war ironisch gemeint Wink
Ich kenn aber auch genug Leute, die nen Hund als wachhund haben, auch wenn man das nicht vom Hund denken würde Big Grin
@klaus: in welchem bundesland lebst du denn?
Da das Grundstück eingezäunt ist, hat der Einbrecher einen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB verwirklicht.

Strafrechtlich scheitert es bei dem Eigentümer des Hundes und des Grundstückes vermutlich schon am subjektiven Tatbestand. Zwar kann der Hund ein gefährliches Werkzeug im Rahmen von § 224 I Nr. 2 sein, doch würde selbst für den Fall, dass der Hundebesitzer den Wauwau auf den Typ hetzt, immer noch die Notwehr als Rechtfertigungsgrund greifen.

Zivilrechtlich sieht es etwas anders aus. Dort käme ein Schadensersatz aus § 833 BGB in Betracht. Dieser scheidet meiner Meinung nach aber aus, da ich keine Anzeichen sehe, dass der Besitzer seine Sorgfaltspflicht (Einzäunung, Warnschild) verletzt hat. So etwas ist aber oft eine Ermessensentscheidung (z.B. hier erwägbar, da Hund nicht angeleint). Jedenfalls trifft dem Einbrecher gemäß § 254 BGB eine gehörige Mitschuld, wodurch der Schadensersatz eher gering ausfallen dürfte.
Das hast du aber schön gesagt^^
Hoffentlich bekommt der Hund nix ab xD
Zum Glück habe ich weder Grundstück, noch Hund, noch etwas zum klauen. Aber verrückte Welt, mit dem falschen Richter bezahlt der Eiegntümer noch Schadenersatz an den Einbrecher.
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