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Normale Version: Ebay. Von kauf zurücktretten
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Hallo.
Ich hab ein kleines Problem.. Und zwar hab ich bei ebay ein Iphone ersteigert. In beschreibung stand Neu, OVP verschweisst, frei für alle Netze.
Ich habe aber Verkäufer vor dem kauf noch mal gefragt ob das gerät Werksfrei ist oder unlocked. Hab kein Antwort bekommen, wie auch immer.

Erst nach dem Auktionsende und nochmalige ( 3mal insgesammt ) hat mir Verkäufer mitgeteil dass Gerät ist T-Com und er kann für mich freischalten.
Ich bin damit nicht einverstanden , weil nach Beschreibung klang es so das gerät ist frei , neu und original verschweisst.
Mir geht es um Garantie, unlocked und jailbreaket von Garantie ausgeschlossen.
Kann ich davon zurücktreten ohne bössen folgen.?
MfG
voyager
wenn es nicht in der beschreibung stand dass es simlock hat dann kannste zurücktreten
Nein, im beschreibung steht:Originalverpackung eingeschweisst mit Garantie ,
Das gerät ist NEU und UNBENUTZT Orig., Die Geräte sind Software-Unlocked. Das bedeutet für Sie: Dieses iPhone 3GS ist dank Software-Simlock frei für ALLE Sim-Karten weltweit. Egal welcher Provider, egal welches Land - überall können Sie dieses iPhone 3GS nutzen, telefonieren, online gehen usw. Ihr iPhone ist komplett und absolut ohne Einschränkungen nutzbar (abgesehen von T-Mobile internen Anwendungen wie Voicemail etc.).

Aber wenn Verkäufer will mir freischalten dann ist nix mit Einschränkungen nutzbar, einfaches beispiel Update über iTunes auf höhere Version. Dann ist dunkel und zwar für immer..
Er hat in die Artikelbeschreibung reingeschrieben, dass es Frei für alle Netze und noch OVP ist, was aber nicht stimmt !

Also klarer Betrug !

Somit kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten ohne weiteren Folgen !

greez
Muss ich das irgend wie über ebay regeln (wenn ja, wo find ich es ) , was ausführen, oder reicht wenn ich ihm bescheid gebe ?
Du hast leider ein grossen Fehler gemacht. Du hast es bei Ebay ersteigert und gewonnen. Und du muss diese auch annehmen. Erst fragen,bekomme die Antwort dann bieten.

Du hast folgendes gemacht:
Frage an Verkäufer gesendet,der Verkäufer antwortet nicht. Aber du hast es trotdem geboten weil du nicht auf die Antwort warten kannst. Und das ist dein Fehler. Die gewonnene Auktion muss du leider annehmen. Das ist leider deine Schuld. Widerspruch bei Ebay legen wird nicht klappen. Ebay wird dir genauso sagen: Erst fragen und dann bieten!

Normalerweise hätte ich so gemacht:
1. Verkäufer fragen stellen
2. Gibt der Verkäufer keine Antwort biete ich diese Artikel nicht an.
3. Sollte ich keine Antwort von dem Verkäufer erhalten dann versuche ich bei anderen Artikeln
sorry deaf aber für mich is des klugscheißerei. ohne dir nahe treten zu wollen, der verkäufer hat falsche angaben zum gerät gemacht und damit is der verkaufsvertrag nichtig! ganz einfach.. der arme kriegt noch angst Big Grin

zahl einfach ned an den und sag ihm dass er betrogen hat!
auch wenn eins anwaltsschreien kommt ich wprd ned drauf reagiern der verliert eh des weiß er dann schon
Ich glaube nicht das er einen Anwalt ruft
und
der Anwalt kostet glaube ich mer als ein iPhone
richtig ^^
wenn der rechtschutz hat zahlt der nix für den anwalt Big Grin
Das ich gefragt habe und weiter ohne Anwort weiter geboten habe ist einer sache. Aber andere sache ist das er Verpacktes ( verschweisstes ), T-Com gerät mit Simlock anbietet als Simlockfreies ist andere.
Wie will er das jetz jetz machen. Vor meinen augen das ding auspacken und unlocken ?

Selbst wenn er zu Anwalt geht... Was wird mir sein Anwalt erzählen, das sein mandant bereit für mich was verbotenes tun ? Nämlich:Entfernung eines SimLocks oder ein Jailbreak die Umgehung einer technischen Schutzmaßnahmen sei, die gemäß § 95a UrhG und damit verboten ist.


MfG
voyager
Mein Tipp Regel das über eBay da der Verkäufer Falsche angaben gemacht hat ist er verpflichtet das Gerät zurück zu nehmen natürlich hat er unten wahrscheinlich geschrieben da das ein Privat verkauf ist kein Umtausch bla bla sehe ich das richtig so das Problem das ich sehe er wird das Gerät nicht mehr zurück nehmen und du wirst wahrscheinlich nicht darum-rum kommen das über einen Anwalt zu regeln wen der Verkäufer nicht einlenkt wen eBay ihn Anschreibt Wink
Ralf, ich habe zwar gekauft aber noch noch nichts bezahlt und soll gerät selbst abholen. Anderes hät ich auch nicht gekauft.
Und nein, dafehlte kleingeschriebenesSmile
Dann würde ich dir Raten entweder du schreibst mal eBay an und Fragst was du machen sollst oder da du das Gerät sowieso bei ihm abholst und dann erst Bezahlst rede mit ihm und sag ihm warum du vom Kauf zurücktreten möchtest vielleicht hast du Glück und er ist einsichtig
aber mal davon abgesehen würde das Gerät einfach nicht nehmen noch einen Tipp mach dir ein Screenshot von der eBay Seite Big Grin

Zitat:
Du hast leider ein grossen Fehler gemacht. Du hast es bei Ebay ersteigert und gewonnen. Und du muss diese auch annehmen. Erst fragen,bekomme die Antwort dann bieten.

Du hast folgendes gemacht:
Frage an Verkäufer gesendet,der Verkäufer antwortet nicht. Aber du hast es trotdem geboten weil du nicht auf die Antwort warten kannst. Und das ist dein Fehler. Die gewonnene Auktion muss du leider annehmen. Das ist leider deine Schuld. Widerspruch bei Ebay legen wird nicht klappen. Ebay wird dir genauso sagen: Erst fragen und dann bieten!

Normalerweise hätte ich so gemacht:
1. Verkäufer fragen stellen
2. Gibt der Verkäufer keine Antwort biete ich diese Artikel nicht an.
3. Sollte ich keine Antwort von dem Verkäufer erhalten dann versuche ich bei anderen Artikeln


Keine Hobbys? Wenn jemand falsche Angaben macht kann man vom Angebot zurücktreten, ich würd dir raten, mal mit ebay Kontakt aufzunehmen. Ist am einfachsten, da bist du wahrscheinlich auf der sicheren Seite.

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