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Normale Version: Onlineshop--Angaben verpflichten?
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Hi mein cooler Onkel (der wirklich Charlie heißt ) sucht ein neues Auto

gut . Jetzt bin ich auf dieses unschlagbare Angebot gestoßen :http://www.willhaben.at/iad/car/object?adId=15663239

krieg ich es um diesen Preis ?
nein, da hier ganz offensichtlich ist das es sich um einen fehler handelt.

quelle hatte auch mal plasmafernseher für 199 euro statt 1999 euro in der datenbank, alle die keinen plan hatten von plasmas haben ihn zu 199 euro bekommen mit gerichtshilfe, jeder der sich nachweislich auskannte musste den vollen preis bezahlen da hier ja offesichtlich war das es sich um einen fehler handelt aus dem gewisse personen kapital schlagen wollten.

bei einem auto für 0 euro muss sich JEDER im klaren sein das es ein fehler ist, ansonsten MUSS es sich um den dümmsten menschen auf der erde handeln der aufgrund seiner dummheit aber nicht geschäftsfähig ist, folglich auch keine kaufverträge für autos machen kann.
Also ich würde eventuell da nochmal anfragen, ob das Angebot wirklich stimmt.
Juristisch sind Angebote im Internet, in Katalogen oder in Schaufenstern etc. als invitatio ad offerendum zu werten.

Dies bedeutet, dass der Vertrag erst zustande kommt, wenn der Verkäufer dein Angebot angenommen hat. Also dass er ein Auto für 0 EUR inseriert und du dieses gerne haben möchtest, ergibt noch keinen Vertrag.

Ausgenommen von der verbindlichen Annahme eines Angebotes sind automatische Bestätigungen, wie sie etwa Online-Shops versenden, da diese keine Willenserklärung verkörpern.
@ benkbui, jop twoandahalfman.

Btt

Der Shopbetreiber hat das Recht den Vertrag,wegen eines Fehlers etc. , rückgangig zu machen Wink.

HomerTheKing :
Der Shopbetreiber hat das Recht den Vertrag,wegen eines Fehlers etc. , rückgangig zu machen Wink.


Das nennt sich Anfechtung gemäß § 142 BGB. Vorliegend handelt es sich um einen Erklärungsirrtum nach § 119 I 2. Alt. BGB. Dies wäre hierbei aber nur einschlägig, wenn der Verkäufer dann deinem Angebot zustimmt, weil er nicht merkt, dass er es für 0 EUR rein gesetzt hat und dann nach Vertragsschluss widerrufen möchte. In der normalen Konstellation kommt aber erst gar kein Vertrag zustande.

Kann ja auch sein, dass der einfach 0 hin geschrieben hat, um Aufmerksamkeit zu erregen, was ihm ja etwa durch diesen Thread hier schon gelungen ist.

alexking :

HomerTheKing :
Der Shopbetreiber hat das Recht den Vertrag,wegen eines Fehlers etc. , rückgangig zu machen Wink.


Das nennt sich Anfechtung gemäß § 142 BGB. Vorliegend handelt es sich um einen Erklärungsirrtum nach § 119 I 2. Alt. BGB. Dies wäre hierbei aber nur einschlägig, wenn der Verkäufer dann deinem Angebot zustimmt, weil er nicht merkt, dass er es für 0 EUR rein gesetzt hat und dann nach Vertragsschluss widerrufen möchte. In der normalen Konstellation kommt aber erst gar kein Vertrag zustande.

Kann ja auch sein, dass der einfach 0 hin geschrieben hat, um Aufmerksamkeit zu erregen, was ihm ja etwa durch diesen Thread hier schon gelungen ist.


Respekt Kann man wohl nicht besser zusammenfassen.thumb

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