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Normale Version: Muss man Versand kosten bei ebay zahlen wenn da Kostenloser Versand steht?
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Hallo
ich wollt gerne wissen ob man verpflichtet ist die Versankosten bei ebay zu übernehmen,wenn da steht Kostenloser Versand und der Verkäufer sie in der Artikelbeschreibung stehen hat ?
BSP:
http://cgi.ebay.de/Gitarre-Xbox-360-PC-X...2eaade2919

Danke im vorraus
Wenn es in der Beschreibung steht, musst du bei Mitbieten natürlich den Versand selbst bezahlen. Alles was in der Beschreibung steht akzeptierst mit deinem Gebot quasi wie mit einer Unterschrift.

Bei EBay gibts wohl zur Zeit Probleme, so dass man nicht immer die Versandkosten mit Hilfe der Einstellungen angeben kann. Deshalb stehts dann in der Beschreibung.

Edit: Hab nochmal gegoogelt. In bestimmten Kategorien kann/(darf?) man keine Versandkosten mehr verlangen. Im zweifelsfall könnte man also wirklich drüber streiten. Aber ich würds mir sparen und entweder machen was der Verkäufer will oder es lassen.
Aber wenn man keine weiteren Versandkosten verlangen darf muss ich auch keine weiteren bezahlen oder? man muss doch in der regel das bezahlen was nachher auch von ebay angegeben wird(ich mein jetzt nach der kaufabwicklung der betrag)
Ok ist es sicherlich nicht, das Versandkosten nur in der Angebotsbeschreibung angegeben werden.
Ebay wird das auch mit Sicherheit nicht gefallen (mal freundlich ausgedrückt).
Aber bleiben wir realistisch und durchleuchten wir Deine Möglichkeiten.

1. Du zahlst nur den Ersteigerungsbetrag ohne die angegebenen Portokosten.
Frage: wie wird der Verkäufer reagieren? Schickt er Dir das Teil - dann ist gut für Dich. Schickt er es nicht, dann streite Dich mit ihm. Schalte ebay ein, wenn das nix nutzt, dann versuche die Ware einzuklagen.
Stellt sich mir die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Für die paar €uros so ein Aufwand und die Frage wäre auch, wie das Gericht (wenn es denn überhaupt so weit kommen würde) entscheidet. Recht haben und Recht bekommen sind auch zwei unterschiedliche Dinge. Ist so.

2. Du zahlst die 7 €uronen zusätzlich und Du bekommst das ersteigerte Teil.

3. Du sagst, dass Du die Versandkosten in der Beschreibung nicht gelesen hast, zahlst gar nix und trittst vom Kaufvertrag zurück. Rückendeckung von ebay wirst Du da haben.

Es ist tatsächlich so, daß bei ebay u.a. bei Videospielen beschlossen hat, dass keine Versandkosten verlangt werden dürfen. Habe das mal vor ner ganzen Zeit in den OffTopic-Bereich geschrieben, als das noch frisch war.

So nebenbei, ich habe mir heute auch ein Spiel ersteigert: KLICK
Der verlangt auch Portokosten. Ok, habe ich auch gelesen bevor ich mein Gebot abgegeben habe.
Und ich habe die 2€ zusätzlich überwiesen.
1. Ich habs gewusst, dass der Portokosten haben will
2. ist es mir echt zu doof mich wg. 2€ da rum zu streiten. Spiel war so oder so billig.

Was Du machst bleibt Dir überlassen, meine Meinung kennst Du ja jetzt.

Gruß

Nachtrag:
HIER ist mein Beitrag zu ebay...
wenn in der beschreibung stand kostenloser versand, ist das nach §148 II BGB
ein persönlicher Antrag (§145) an dich..
und du hast den Antrag angenommen, indem dus gekauft hast... (§ 147)
dadurch ist dann euer kaufvertrag zustande gekommen... (§433)
§433 I: "Der Verkäufer muss die Sache frei von Rechtsmängeln verkaufen"

Das heißt, dass du so viel zahlen musst, wie da stand als du den Antrag angenommen hast.
Wenn da jetzt kostenloser Versand steht, musst du keinen Versand zahlen...
Wenn das der Fehler von eBay ist, musst du als Käufer höchstwahrscheinlich trotzdem nichts bezahlen...

gitarrenfreund :
wenn in der beschreibung stand kostenloser versand, ist das nach §148 II BGB
ein persönlicher Antrag (§145) an dich..
und du hast den Antrag angenommen, indem dus gekauft hast... (§ 147)
dadurch ist dann euer kaufvertrag zustande gekommen... (§433)
§433 I: "Der Verkäufer muss die Sache frei von Rechtsmängeln verkaufen"

Das heißt, dass du so viel zahlen musst, wie da stand als du den Antrag angenommen hast.
Wenn da jetzt kostenloser Versand steht, musst du keinen Versand zahlen...
Wenn das der Fehler von eBay ist, musst du als Käufer höchstwahrscheinlich trotzdem nichts bezahlen...


Die Paragraphen sind zwar richtig eingeordnet, allerdings sind sie falsch ausgelegt.

Das was du schilderst ist Grundlage dafür, dass man sich von einem Kaufvertrag lösen kann, da man ihn in Folge eines Irrtums geschlossen hat, was einen Anfechtungsgrund über § 142 BGB darstellt. Er möchte die Sache ja schon haben, aber halt nicht den Versand bezahlen.

Der Verkäufer ist berechtigt die von ihm vermerkten Versandkosten von dir zu verlangen, wenn du die Ware haben möchtest. Du hast keinen Anspruch darauf, die Ware ohne Versandgebühren zu erhalten, weil diese an einer Stelle der Seite falsch stehen.

achso, er hats in die beschreibung eingefügt..
ich dachte, der verkäufer hätte im nachhinein 7 euro verlangt...
dann ist es was ganz anderes...

gitarrenfreund :
achso, er hats in die beschreibung eingefügt..
ich dachte, der verkäufer hätte im nachhinein 7 euro verlangt...
dann ist es was ganz anderes...


Ja, wenn er es nachher verlangt hätte, müsste man die natürlich nicht zahlen und hätte einen Anspruch auf Lieferung der Ware ohne Versandgebühren.

Hier hat er die jedoch in der Beschreibung stehen und sogar noch dahinter geschrieben, dass er dies oben leider nicht ändern kann. Der Fall ist also 100%ig klar.

okay danke jetzt ist es mir klar
mir sind eigentlich die paar €s auch egal aber ich war neugierig

EDIT: Aber wie sieht es jetzt damit aus? hier hat der verkäufer keine Versand kosten verlangt. er hat nur geschrieben das man porto sparen kann wenn man mehrere sachen bei ihm bestellt:
http://cgi.ebay.de/Xbox360-Rockband-Gita...2558a995bb
ich glaube er kann keine versand kosten verlangen wenn die nicht in der beschreibung angegeben sind
also da man bei ebay keine 7€ eintragen kann hat er kostenlosen versang gewähhlt und dann in der beschreibund die 7€ reingeschrieben musste er machen^^^^
und das angebot hAb ich mir auch angeguckt und wollte mitsteigern hab aber nicht weil ich nicht genug geld hatte habs schon anderwertig ausgegeben^^
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