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Normale Version: Rückgabe ohne Rechnung aber mit Kontoauszug - brauche Paragraphen
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Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:
Das Mausrad meiner Maus hängt (Roccat Kone) bzw. drückt beim nach rechts Drücken auch die mittlere Maustaste. Leider habe ich nur noch einen Kontoauszug, keine Rechnung mehr. Dachte mir: "Ok, ich habe noch einen Beleg, dass ich die gekauft habe". Kurz darauf ging es in die Stadt, Kontoauszug und Maus im Rucksack. Nur leider hieß es im K&M-Shop:
"Umtausch ohne Rechnung nicht möglich. Da es ein mechanischer Defekt ist können wir sie nicht umtauschen."
Gut, ok, allerdings weiß ich, dass einige Mäuse dieser Art einen Produktionsfehler hatten und das Mausrad gebrochen ist.
Ok, daheim hab ich mich an den Roccat-Support gewendet. Da hieß es:
"Das klingt stark nach einem Hardwaredefekt. Du kannst die Kone bei K&M umtauschen.
Ein direkter Austausch über uns ist leider aus logistischen Gründen nicht möglich." (Auszug aus der Mail vom Support)
Nun brauche ich die nötigen Paragraphen, um denen im K&M-Shop klar zu machen, dass ich das Recht habe, die Maus umzutauschen.
Wäre euch sehr dankbar, schließlich hat mich die Maus 70€ gekostet.
Ich würde die E-Mail von denen ausdrucken und damit nochmal in den Shop gehen.
Bei K&M waren die bei mir eigentlich immer hilfsbereit. Haben mir sogar eine GraKa umgetauscht obwohl keine Garantie mehr drauf war. Tongue

mfg..
Hi!

Schweinerei.
Hier mal ein Paragraph der das Thema Rückgaberecht inne hat. Ist aus dem BGB! Das Gesetzbuch, woran sich jeder zu halten hat!
Noch mehr Hilfe für Dich!
Und noch mehr Hilfe für Dich!
Das Problem ist, dass ich sie im Laden gekauft habe. Und da war so nen ... nunja "Vollpfosten". Da bringt mir die Fernabsatz-Gesetze nichts.
Laut Gesetz muss der Händler 2 Jahre lang gewährleisten das das Gerät einwandfrei funktioniert. Was die lebern ist kacke, selbst wenn es sogar ein Produktionsfehler war, müssen sie das Gerät umtauschen. Ein Kontoauszug reicht als Beweis.

Wie alt bist du? Wenn du unter 18 bist biste beschränkt geschäftsfähig, der Kaufvertrag ist schwebend unwirksam. D.h. nur mit zustimmung deiner Eltern ist dieser gültig. Also geh hin mit deinen eltern und gebs zurück. Sag deinen Eltern das die sagen sollen das die es nicht erlauben ^^

Hab auch ich mal gemacht und hat geklappt Wink
Äem ... das Problem ist, das ich die Maus am 14.4. gekauft habe ^^ aber naja ... ich werde mal dahingehen und mit denen mal reden.
14.04.2009? Dann biste Du in der Garantiefrist.
Fehler ist nicht durch Dich herbeigeführt worden = kein Selbstverschulden.
Bedeutet, es ist ein Garantiefall. Diesen Mangel haben die Verkäufer über den Hersteller
abzuwickeln. Ergo, schadhaftes Gerät gegen ein schadfreies Gerät auszutauschen, und die
Abrechnung erfolgt zwischen Hersteller und Verkäufer!

Das ist so einfach. Aber es ist viel Papierkram, da werden lieber 10 Minuten in Ausflüchte investiert und den Kunden als dumm verkauft, als das man 20 Minuten in den Papierkram investiert und einen zufriedenen Kunden mehr hat.
Ist leider so! Man muss halt in Deutschland für sein Recht kämpfen!

Grüße


P.S: Ich schrob ja nicht nur Links zum Fernabsatzgesetz Wink
Äem ... so viel ich weiß liegt die Beweislast bei mir, und es ist noch kein Garantiefall, sondern noch innerhalb der Gewärleistung (2 Jahre).
Mal schauen, werd noch ne Woche warten und dann mal dahin gehen und hoffen, dass ich einen anderen Mitarbeiter erwische.

*Update*
Hab die Maus jetzt ohne Probleme umgetauscht bekommen. Danke nochmal euch allen.

*Close pls*
Garantiefall - Gewährleistung von Umtausch von Mangelware.

Du hast 2 Jahre Garantie und Gewährleistung!
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