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Normale Version: Saturn und Betrug!
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Hallo,

Ich bin ja seid fast einem Jahr stolzer Besitzer eine MacBooks. Nun, vor ner Woche war die Tastatur kaputt. Ich also: Erstmal bei Apple angerufen. Die meinten dann, dass das MacBook am 17. März und nicht am 27. April (Kaufdatum bei Saturn!) gekauft wurde. Sie waren dann auch so nett und wollten das Kaufdatum ändern. Bei dieser Prozedur ist dann rausgekommen: Vor dem kauf meine MacBooks wurde bereits der Display ausgetauscht. Ich habe also ein gebrauchtes und bereits repariertes MacBook gekauft.

Was soll ich jetzt machen? Habe ich ein Recht auf eine Teilrückstattung des Preises?
Wenn es dir als neu verkauft worden ist würde ich mal sagen ja.
Bei einem Kauf von einem Auto muss schließlich auch dazu gesagt werden ob es ein Unfall wagen ist oder nicht.
Ja, Du hast ein Recht auf unbeschadete Ware, wenn sie als NEU verkauft wurde. Stand dort allerdings NEUWERTIG, ist es Gebrauchtware und kann auch repariert worden sein.
Steht davon allerdings nichts im Kaufvertrag bzw. Kassenbon etc. hast Du ein Recht auf Austausch der kompletten Ware.
Dies kann man als Betrug oder Betrugsversuch von Saturn anzeigen!
Davon stand NICHTS im Kaufvertrag. Ich werde jetzt mal am Wochenende dort hingehen und den Laden aufmischen Big Grin Ich berichte dann am Wochenende Big Grin
Viel Glück =P mach denen Feuer unter dem hintern^^
xD ich freu mich drauf.
Dann steht am nächsten Tag in der Zeitung: Mann rastet aus wegen eines Macbooks und bringt alle Saturn Mitarbeiter um xD
Falls das wirklich wahr sein sollte, wäre es ziemlich dreist seitens Saturn!
Interessant wäre auch zu wissen, ob das Gerät ein Ausstellungsstück war oder nicht,
Denn diese dürfen eigentlich auch nicht als Neu verkauft werden und kosten meistens
auch weniger - zumindest sollten die das!
Du kannst gemäß §§ 437 Nr.2, 323 I BGB vom Vertrag zurücktreten, da hier eine nicht vertragsgemäße Leistung vorliegt.

Es ist hier ein Sachmangel nach § 434 I Nr. 2 BGB gegeben, da die Sache nicht die vertragsgemäße Beschaffenheit aufweist. Bei einem Kauf in einem Elektronikmarkt kann der Käufer zweifellos davon ausgehen, dass er ein neues Produkt erwirbt. Saturn hätte dich vor dem Kauf darauf hinweisen müssen, dass dieses MacBook gebraucht ist.

Du hast also einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Gerätes.

Alternativ kommt eine Kaufpreisminderung nach § 441 I in Frage. Der Schuldner hat jedoch das Recht die Art der Nachbesserung zu wählen. Saturn darf also entscheiden, ob sie dir einen Teil des Geld zurück erstatten oder das MacBook gegen volle Erstattung des Kaufpreises zurück nehmen.

lolZ :
Falls das wirklich wahr sein sollte, wäre es ziemlich dreist seitens Saturn!
Interessant wäre auch zu wissen, ob das Gerät ein Ausstellungsstück war oder nicht,
Denn diese dürfen eigentlich auch nicht als Neu verkauft werden und kosten meistens
auch weniger - zumindest sollten die das!


legouni :
Ja, Du hast ein Recht auf unbeschadete Ware, wenn sie als NEU verkauft wurde. Stand dort allerdings NEUWERTIG, ist es Gebrauchtware und kann auch repariert worden sein.
Steht davon allerdings nichts im Kaufvertrag bzw. Kassenbon etc. hast Du ein Recht auf Austausch der kompletten Ware.
Dies kann man als Betrug oder Betrugsversuch von Saturn anzeigen!


Nur steht nie auf dem Kassenbon oder rechnung bei der Media-Saturn-Holding GmbH (MSH) ob es ein Austellungsstück ist oder nicht.

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alexking :
Saturn hätte dich vor dem Kauf darauf hinweisen müssen, dass dieses MacBook gebraucht ist.


wenns nicht auf dem kassabon steht können sie nicht beweisen,dass sie dich drauf hingewiesen habenalso geh hin und mach ihnen feuer unterm hintern[/size][size=x-large] [color=#FF0000]!!!!!!

kann es sein das du ein ausstellungsstück gekauft hast?
kann sein das es nochmal repariert wurde oder weil der display vielleicht schon viee kratzer hatte weil ja da jeder kunde ran konnte.
war es kein ausstellungsstück hast du das recht auf ein neues gerät nur wie will man das beweisen das du das display nicht ausgetauscht hast?das is das problem
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