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Normale Version: VSR-Verlag - Widerrufsrecht
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Hallo Leute,
ich wurde heute von einem Typen auf der Straße angelabert und habe ein Zeitschriften Abo abgeschlossen. Meine Kontonummer hat der Typ aber noch nicht und will um 15.00Uhr deswegen anrufen. Laut dem Widerrufsrecht kann ich innerhalb von zwei Wochen widerrufen.
Meine Frage, kann ich das direkt am Telefon machen wenn er mich anruft?

Für schnelle Hilfe bin ich dankbar!
Bitte helft mir schnell *Sorry für Doppelpost, ist wichtig!*
Kannst du ihn doch fragen. Ansonsten wirst du wohl nen Brief hinschicken müssen.
Falls du noch keine 18 bist ist der Vertrag sowieso nichtig, und somit nicht gültig Wink

mfg
ich hab nach kurzem googlen das heir gefunken: link

da gehts um so nen typend er auch angesprochen wurde und das wiederrufen will.
Doch, ich bin schon 18. Und auf der Seite war ich auch schon.
Laut deutschem Recht sind auf der Strasse abgeschlossene Verträge sogar im gewissen Grade rechtswidrig! Wink
Ansonsten muss ne Kündigung eigentlich immer schriftlich vorliegen.
Ruf da an, sag, dass du kündigen möchtest und lass dir ne Anschrift oder mindestens ne E-Mail Adresse geben (falls du sowas nicht schon hast)!
Und wenn du noch in den 2 Wochen für dein Widerrufsrecht bist, solltes da absolut keine Probleme geben.

MfG
Ne E-mail hab ich denen schon geschrieben und ich werd auch dem Typen sagen, dass ich widerrufen will. Außerdem hat er meine Kontonummer nicht, also kann er auch nix abheben.
Wann hast du das Abo denn abgeschlossen?
Heute?
Wenn ja, dann geh doch da hin und klär das vor Ort.
Ansonsten reicht die Mail, sofern alles wichtige wie Abschluss-Datum, Dein Name, um was es sich handelt etc. mit drin steht und du auch sachlich und nicht beleidigend geschrieben hast Wink

MfG
So, der Typ hat angerufen. Er hat gesagt, dass ich noch nächste Woche einen Anruf bekomme (zur Bestätigung) und dass ich da dann widerrufen kann. Er hat auch gesagt, dass ich per E-Mail widerrufen kann.

@lolZ
Ja ich habs heute abgeschlossen, aber vor Ort kann ich das leider nicht klären. In der E-Mail hab ich alles notwendige angegeben (sachlich).
Ja, da haste alles richtig gemacht thumb
Hat sich ja eigentlich schon erledigt, eine mündliche Kündigung ist nach eingehender Rechtsprechung nicht gültig.

Das Problem ist vor Gericht die Beweisbarkeit, wenn es zu einem Prozess kommen würde. Deshalb sollte man am besten immer alles schriftlich regeln.

Ich würde sofort eine Kündigungs-Mail schreiben und um Bestätigung dieser bitten - dann bist du auf der sicheren Seite. Der Widerruf ist etwas leicht anderes, denn bei diesem war man sich grundsätzlich einig über den Vertragsschluss und möchte dann nachträglich zurücktreten. In deinem Fall würde ich aber davon ausgehen, dass du ja eigentlich gar keinen Vertrag schließen wolltest und ein Irrtum deinerseits vorlag bzw. du dich hast bequatschen lassen. Für dich kommt es aber letztlich auf dasselbe hinaus.
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