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Normale Version: ebay Problem welches Recht?
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Also Folgendes.

Kollege hat sich ein iPhone bei ebay Gekauft. In der Beschreibung steht "funktioniert einwandfrei"

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=270569469429&ssPageName=STRK:MEWNX:IT

Problem. Es Funktioniert zwar man kann es Benutzen aber es Funktionieren Keine Sim Karten, nichtmal tmobile. Wir jedes Netz Probiert das Teil bekommt kein Netz.

In der Verpackung war ein Zettel wo das Problem mit dem Kein Netz drauf steht und auch ein Lösungsweg. Klappt aber nicht.

Wir haben alles Mögliche Versuch. Wir waren sogar im Telekom Laden für eine Neue Sim Karte aber trotzdem Kein Netz.

Das ist ja wohl alles andere als Einwandfrei. Wie siehts da Rehtlich aus? Was kann man machen, ist ja ebay und drunter Steht "Privat Kein Umtausch Standartsatz"

Bitte um Hilfe.
Da steht doch es ist nicht für alle netze frei, oder gibt es die standart nur von t-mobile?
Schon klar nicht für alle Netze. Das is auch nicht das Problem. Das Problem ist es Klappt in keinem Netz.

Standard muss ein Deutsches iPhone mit tmobile Klappen, sagen die auch im telekom laden. Aber nichtmal das Klappt.
Der Terminus "Einwandfrei" wird gemeinhin nur dahingehend interpretiert, dass kein äußerlicher Schaden besteht. Dies ist auch nicht der Fall.

Hier kommt jedoch ein Sachmangel nach § 434 I Nr. 2 BGB in Betracht, da das iPhone sich nicht für die gewöhnliche Verwendung (in diesem Fall: Telefonieren) eignet.

Der Wortlaut seiner Artikelbeschreibung kann zu deinen Gunsten ausgelegt werden. Das iPhone ist bekanntlich in Deutschland offiziell nur für T-Mobile freigeschaltet. Da er in der Beschreibung erwähnt, dass es nach dem Firmware-Update "nicht mehr für alle Netze frei ist" ist konkludent davon auszugehen, dass es mit dem offiziellen Betreiber T-Mobile weiterhin funktionieren soll.

Der Sachmangel lag auch in jedem Falle schon vor dem Gefahrübergang (§ 447 BGB) vor, womit dieses häufige Problem schon mal aus der Welt geschafft ist.

Deine Rechte ergeben sich aus § 437 BGB. Da er hier kaum nachbessern kann, bist du berechtigt gemäß § 326 V BGB vom Vertrag zurück zu treten. Das heißt Geld zurück für dich und er erhält das iPhone retour. Diese Rechtswirkung ergibt sich aus § 346 I BGB.
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