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Normale Version: nachbarin droht mit anzeige
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Ich würde dir einen Rechtschreibkurs empfehlen oder Firefox mit dem deutschen Wörterbuch als Addon. Sorry, aber bei so vielen Fehlern in einem so kleinen Beitrag muss das mal gesagt werden.
ach ach komm erlich?
Uhh "gengsterbozz" du hast grad sowas von gefailed. Sogar in diesem kleinen "Satz" hast du einen Rechtschreibfehler. Erlich schreibt man mit H --> ehrlich
ich bin eben kein deutscher ya ;p

Naisco :
Uhh "gengsterbozz" du hast grad sowas von gefailed. Sogar in diesem kleinen "Satz" hast du einen Rechtschreibfehler. Erlich schreibt man mit H --> ehrlich


omg .. krümelkacker =D

@ threadstarter

ich denke nicht, dass dir etwas passiert, da sie, wie schon gesagt, keine beweise gegen dich hat.

yo^^ denk ich auch hehe und sie hatt auch bisjetzt nichts gemacht Wink
also bei befragungen bei der polizei ist es wichtig dass du ihnen
1. die wahrheit sagst
2. nichts sagst was dich direkt verdächtigst lass sowas aus nicht lügen
und
3. immer lieb und nett sein egal wie asi du auch auf der straße sein magst mit 95% aller bullen lässt sich gut reden
zu guter letzt halt dich von der tante fern und klau nix (lass dich auf jeden fall nicht erwischen) dann kommst du auf keinen fall in sone lage

Tank :

Naisco :
Uhh "gengsterbozz" du hast grad sowas von gefailed. Sogar in diesem kleinen "Satz" hast du einen Rechtschreibfehler. Erlich schreibt man mit H --> ehrlich

omg .. krümelkacker =D


OMG, Made my Day "Krümerlkacker" HAHAHAHAHA

Ok, ich versuche den Rechtsexperten zu spielen; Ich gebe keine Garantie auf richtigkeit:
§ 248a StGB ( Diebstahl mit geringem Sachwert ) besagt, dass nur eine Strafverfolgung stadtfindet, wenn das öffentliche Interesse bzw das Interesse des Gerichts geweckt wird ( siehe StGB §242 und §246 )
Wenn jedoch § 243 StGB vorliegt ( schwerer Diebstahl )
und der Dieb:
- In einen geschlossenen Raum einbricht
- Einen gegenstand der extra gegen Dieb stahl gesichert ist
- Eine Person dafür ausnutzt
- Gewerbemäsig stiehlt
- (usw...)
dann wird dies verfolgt und der Täter muss zwischen 6 Monate und 9 Jahren mit Gefängnis rechnen ( je nach härte des vergehens )
Wenn § 240 StGB ( Nötigung ) auch noch mit ins Spiel kommt , dann noch längere Freiheitsstrafe


Ich gebe keine Garantie für Richtigkeit!
Also genau genommen: Wenn du nichts geklaut hast, dann passiert dir nix.
Ich hoffe das Hilft dir etwas ;-)

MfG Windows XP

PS: @ Alex : Wenn was nicht stimmt bitte verbessern

gengsterbozz :
ich bin eben kein deutscher ya ;p


Ich auch nix Deutscher, aber bemühe mich wenigstens anständig auszudrücken so wie es von mir verlangt wird ô,o

Wir hatten einmal das Problem, unsere Nachbarin hat sich ein Iphone bestellt und der Packetdienst hat es in die Haustür gestellt weil niemand erreichbar war. Das ist dann verschwunden und eigentlich muss sie sich beim Packetdienst beschweren ... hat wohl nicht geklappt und dann wollte sie auch das ganze Wohnhaus anzeigen.

verzweiflungstat der ollen Dame,überlege dir genau was du sagst denn alles was du ausplauderst kann gegen dich verwendet werdenWinkalso halte dich zurück & mach ein auf Holzaugexmas

Gamer
Solalla
das iphone hätte ihr definitiv vom paketzusteller erstezt werden müssen weil die normalerweise auch keine päckchen bei dem nachbarn oder so aushändigen dürfen
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