18.02.2008, 12:48
Der Artikel beschäftigt sich mit Rechtsfragen rund um die Custom Firmware (im weiteren Verlauf CFW abgekürzt).
Custom Firmware an sich schon illegal ?
Eine CFW auf der PSP zu installieren, ist keine strafbare Handlung. Da die PSP euer Eigentum ist, könnt ihr damit anstellen, was ihr wollt. Seine Beschränkung findet dies nur in den Bestimmungen der Garantie. Wer eine CFW installiert, verliert die einjährige Garantie auf sein Gerät und steht bei einer etwaigen Reparatur dumm da.
Zwar könnte man vor der Reparatur wieder eine offizielle Firmware aufspielen, doch zieht dies zwei Restriktionen mit sich. Zum einen begeht ihr damit einen Betrug, da ihr Sony rechtswidrig über den Zustand des Gerätes täuscht, in Absicht einen Vorteil daraus zu gewinnen. Und zum anderen hat die PSP eine interne History, auf der die 4 zuletzt installierten Firmwares mit einer MD5 Checksumme hinterlegt sind. Dies bedeutet konkret, dass man etwa auch noch eine zuvor installierte 5.50 GEN nachweisen kann, wenn ihr die PSP mit einer offiziellen 6.00 zur Reparatur einreicht.
Download und Verbreitung
a) Download
Kommen wir zuerst zum Download. Hierbei muss man unterscheiden zwischen einer bereits fertig gepatchten Firmware, die oft als Easy-Installer angeboten wird und dem CFW-Aufsatz, den man in Verbindung mit der offiziellen EBOOT selbst zur CFW macht.
Die Firmware der PSP ist urheberrechtlich geschützt. Urheberschutz bedeutet sowohl, dass ein Gegenstand nicht rechtswidrig für eigene Zwecke genutzt werden, aber auch, dass dieser nicht in geänderter Form verwertet werden darf.
Eine fertige CFW ist letztendlich nichts anderes als eine manipulierte offizielle Firmware. Daher ist der Download von sogenannten Easy-Installern umstritten. Der Download des CFW-Aufsatzes ist legal, könnte aber durch ein engeres Urheberrecht zukünftig ebenfalls verboten werden.
b) Verbreitung
Ach hierbei gilt erneut die Unterscheidung zwischen fertiger CFW und den CFW-Aufsätzen, die man zumeist auf Seiten runterladen kann. Eine fertige CFW ist rechtlich als Plagiat zu werten, da sie aus einem kopierten und veränderten Inhalt besteht. Dies fällt unter den Tatbestand des § 107 UrhG.
Legal ist es hingegen CFW-Aufsätze anzubieten, aus welchen sich die Anwender in Verbindung mit der originalen Eboot selbst eine CFW erstellen. Dies beruht auf einer Gesetzeslücke im Urheberschutz.
Das Anbieten von offiziellen Firmwares zum Download ist dadurch legalisiert, das Sony dies selbst öffentlich und ohne Erbringung einer Gegenleistung realisiert. Auf eine Aufforderung von Sony hin, müssen allerdings auch Downloads zu offiziellen Firmwares entfernt werden.
Downgrade-Service rechtswidrig ?
Problematisch sind weiterhin auch die hiesigen Downgrade-Shops.
Diese bieten gegen Vergütung das Downgraden bzw. Aufspielen einer CFW an. Zum einen muss man anführen, dass es sich dabei um ein kommerzielles Geschäft handelt, was über das Urheberrecht bereits stärker sanktioniert wird als kostenloses Verbreiten.
Zum anderen wird hier eine Handlung für einen anderen vorgenommen. Damit fällt die Rechtfertigung des Rechts auf Eigentum weg. Bei einer Übergabe seiner PSP an einen Shop wird dieser Besitzer aber nicht Eigentümer des Gerätes.
Differenzieren muss man in diesem Fall, um welche Leistung es sich nun handelt. Entweder beinhaltet die Leistung das Aufspielen der CFW und damit eine rechtswidrige Verbreitung, oder sie ist lediglich als Downgrade/Unbrick zu sehen. Folgt man der zweiten Variante führt dies zur Straflosigkeit.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn statt einer CFW die Firmware 1.5 aufgespielt würde - aber dies machen nur noch die allerwenigsten Shops.
Wie ihr seht ist auch hier wiederum das Gesetz nicht ausreichend ausgestaltet und lässt viel Interpretationsspielraum. Eine Verschärfung de Urheberrechts wird seit jeher heftig diskutiert.
Rechtsstand: Siehe letzte Bearbeitung
Copyright pspking.de
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