26.07.2010, 11:37
Ich habe mal schnell ein Schreiben verfasst:
=========================================
Sehr geehrter Herr Mangold,
die Bestätigung einer fristgerechten Kündigung kann ich nicht akzeptieren. Der Vertrag wurde von meinem Sohn (dein Name) geschlossen, der erst das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Als beschränkt Geschäftsfähiger darf er ohne die Genehmigung oder nachträgliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten keine Rechtsgeschäfte tätigen. Eine solche Erlaubnis lag nicht vor. Die Ausnahmeregelung nach § 110 BGB greift hier nicht.
Weiterhin wird auf der betroffenen Bestellseite kein Geburtsdatum abgefragt, was aber bei derartigen Verträgen erforderlich ist. Zudem gibt ihre Seite zwar die möglichen Kosten an, rückt diese aber durch hervorgehobene Begriffe wie "kostenlos" und "gratis" in den Hintergrund. Im Sinne einer möglichen Irreführung nach § 5 I Nr. 2 UWG ist dies äußerst bedenklich.
Der schwebend wirksame Vertrag ist damit nichtig geworden. Ein Zahlungsanspruch gegen meinen Sohn oder meine Person entfällt daher. Es ist folglich in ihrem eigenen Interesse, dass sie die Lieferung weiterer Heft-Exemplare umgehend einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
(Name deines Vaters)
=========================================
Sehr geehrter Herr Mangold,
die Bestätigung einer fristgerechten Kündigung kann ich nicht akzeptieren. Der Vertrag wurde von meinem Sohn (dein Name) geschlossen, der erst das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Als beschränkt Geschäftsfähiger darf er ohne die Genehmigung oder nachträgliche Einwilligung des Erziehungsberechtigten keine Rechtsgeschäfte tätigen. Eine solche Erlaubnis lag nicht vor. Die Ausnahmeregelung nach § 110 BGB greift hier nicht.
Weiterhin wird auf der betroffenen Bestellseite kein Geburtsdatum abgefragt, was aber bei derartigen Verträgen erforderlich ist. Zudem gibt ihre Seite zwar die möglichen Kosten an, rückt diese aber durch hervorgehobene Begriffe wie "kostenlos" und "gratis" in den Hintergrund. Im Sinne einer möglichen Irreführung nach § 5 I Nr. 2 UWG ist dies äußerst bedenklich.
Der schwebend wirksame Vertrag ist damit nichtig geworden. Ein Zahlungsanspruch gegen meinen Sohn oder meine Person entfällt daher. Es ist folglich in ihrem eigenen Interesse, dass sie die Lieferung weiterer Heft-Exemplare umgehend einstellen.
Mit freundlichen Grüßen
(Name deines Vaters)