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Normale Version: Design verkauft - Betrug oder nicht?
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Hallo Leute,

ich habe eben 2h an einem Design gearbeitet für einen Kunden.
Nun wollte ich das er das Geld zuerst schickt also per PSC. Nun hat er das bejaht und da ich schonmal um 50€ verarscht worden bin nja bin ich mir unsicher. deswegen habe ich eine art "vertrag" aufgestellt und ihn diesen per privater nachricht in einem forum (partnerforum der software) gesendet:

Sehr geehrter Kunde,

Sie haben soeben den von mir erstellen Stil für das Woltlab Burning Board 3.1.2 erworben. Mit dem Kauf erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angebotene "Paysafecard" Methode zur Vergütung des Preises für das Design angewendet wird und das meiner Wenigkeit ein Code zur Aktivierung des Guthabens von 30€ versendet wird, sobald Sie die Nachricht mit dem Dateianhang des Design´s erhalten haben (dies ist nachprüfbar).

Sollte kein gültiger Code der den Betrag von 30€ enthält versendet werden so kann das zur Anzeige gegen Sie verwendet werden. Die erforderlichen Daten wie Ort sowie IP-Adresse wurden bereits gesammelt und können bei Vertragsbruch zur Anzeige gebracht werden.

Das Design wird versendet wenn Sie dem Vertrag mit einer Nachricht auf diese Nachricht zustimmen. Der Text sollte wie üblich eine Zustimmung erhalten und nicht einfach ein kurzes Wort wie "Ja" oder ähnliches.

Mit freundlichen Grüßen
Yannik Brühl


reicht das jetzt das ich ihn wirklich anzeigen kann wenn er das geld bzw. den code nicht versendet oder muss da noch mehr gemacht werden?

lg
sora94
Normalerweiße schon ja. Wenn du beweißen kannst das ihr eine Abmachung getroffen habt, dass du mit einer Antwort ja machen könntest, sollte es ausreichen. Nur ich bin mir gerade nicht so sicher ob das schon in Richtung Schwarzarbeit geht - dann würdest du dir selbst ans Bein pinkeln. Denn du bietest einen Dienst gegen Bezahlung an, der nicht versteuert wird. Und ich bezweifle das du einen Gewerbeschein hast.

mfg
habe soeben erfahren das er mittels italienischem chinaböller einen zigarettenautomat geöffnet hat.

dort hat er zigaretten und 200€ entwendet!
Jetzt sag nicht, dass er zu dir gesagt hat, dass er sicher bezahlt weil er das Geld aus einem Zigarettenautomaten geklaut hat?... XDD

mfg
nein er hat mich gefragt ob ich noch zigaretten möchte ich so nein ich rauche nicht er so:
nja was solls und dann halt die story mit dem zigarettenautomat ich später so gefragt: ah daher haste das ganze geld? der so: jop!
Gib beim nächsten mal am besten nur ein Screen mit Wasserzeichen raus, wenn bezahlt wurde gibts dann die psd.

Sora94 :
habe soeben erfahren das er mittels italienischem chinaböller einen zigarettenautomat geöffnet hat.

dort hat er zigaretten und 200€ entwendet!


Schwachsinn, mit Chinaböllern kannst du keinen Zigarettenautomat knacken Rollende-Augen

ich werde das weiterleiten psp-hilfe! Smile
Mit sonem "Polenböller" bestimmt Big Grin
Nen Kollege von mir hatte mal irwo her einen selbstgebauten. Also sonen professionellen. Damit hatte wir Silvester 08 nen ordentliches Loch in den Rasen gesprengt xD

mfg
also wenn du genug in nen kippenautomt reinhaust geht dass aber ddann gehen auch kippen und geld dabei zu bruch
Geht es hier um Kippen oder um das Design, für das nicht bezahlt wurde?
Schildbacktotopic
Das mit dem Vertrag geht nicht.

In Deutschland herrscht Widerrufsrecht und man kann alle Vertäge, die im Internet abgeschlossen wurde innerhalb von 14 Tageb zurrücknehmen. Außerdem würde ich dir empfehlen, das per E-Mail zu machen und eine schriftliche Beschtätigung (als eingescannte Kopie) anzuforern.


mfg
Das noch NICHT bezahlt wurde.
Er hats ihm ja noch ned mal gegeben oder?
noch wurde nichts nicht bezahlt ich bin mir unsicher!
ach ja fkrone: cooler smiley Big Grin
Ein möglicher Widerruf ergibt sich aus § 355 BGB. Allerdings ist in dem Erstellen eines Designs ein Werkvertrag gemäß § 631 BGB zu sehen. Das Werk wurde hier schon vollbracht.

Wenn der Schuldner (Käufer des Designs) also hierbei einen Widerruf geltend machen will, so ist er nach § 284 BGB dazu verpflichtet Schadensersatz für die vergeblichen Aufwendungen zu leisten. Dieser wäre hier mit dem vereinbarten Kaufpreis zu beziffern.

Dem entgegenstehen könnte nur, dass ein Sachmangel gemäß § 633 BGB vorlegt. Also etwa, wenn das Design nicht die vorher vereinbaren Eigenschaften aufweist.
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