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Normale Version: Verletzung durch Hund
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Hallo Leute, mir ist vor zwei Tagen ein ziemlich schlimmer Unfall passiert. Ich bin ganz normal auf dem Feldweg Fahrrad gefahren und plötzlich renn aus einer Ecke ein Schäferhund. Sofort bin ich angehalten und dachte der Hund bleibt auch stehen, stattdessen hat der sein Maul aufgerissen und wollte mich am linken Bein beißen! Ich bin aus Angst sofort abgestiegen auf mein rechtes Bein. Eigentlich nicht das Schlimmste. Doch bei mir hat sich die Kniescheibe verrenkt, was soviel heißt wie Kniescheibe rausgesprungen. Am rechten Knie wurde ich schon einmal operiert. Auch wegen einer Luxation der Patella. Am Freitag erfahre ich, ob ich WIEDER operiert werden muss. Bei der ersten Untersuchung meinte der Arzt, dass alles zur OP tendiert. Meine Frage ist nun: Könnte ich vom Besitzer Schmerzensgeld verlangen? Der Besitzer meinte noch, dass der Hund erst ein Jahr alt sei und noch nicht so gut mir Fahrradfahrern umgehen kann. Nicht nur das, der Hund war an keiner Leine befestigt, er konnte also frei rumlaufen. Und wenn er noch seine Probleme hat, MUSS man ihn an die Leine nehmen.

MfG tollilolli
Na klar.

Edit:Bin aus Alex's Paragraphen gespannt!
Edit:Hab das gefunden:http://www.schmerzensgeld-hundebiss.de/

tollilolli :
Und wenn er noch seine Probleme hat, MUSS man ihn an die Leine nehmen.

MfG tollilolli


Richtig. Man hat das Recht auf uneingeschränkte Bewegungsfreiheit in der Öffentlichkeit. Wenn der Besitzer nicht aufgepasst hat was der Hund auf dem Grundstück macht, und dieser dadurch entkommen konnte, dann hat er seine Aufsichtspflicht verletzt. Falls er selbst auf dem Weg war und der Hund vorraus gelaufen ist, hat er ebenfalls dafür zu sorgen, dass dir nichts passiert, zumindest nichts, woran sein Hund schuld ist. In viele Städten herrscht übrigens Leinenpflicht.

mfg

Du hättest einen Anspruch auf Schmerzensgeld aus § 253 II BGB i.V.m. 833 BGB.

Voraussetzung ist das Verschulden des Tierhalters. Er muss die im Verkehr erforderliche Sorgfalt bei der Beaufsichtigung des Tieres verletzt haben.

In deinem Fall hätte der Hund angeleint sein müssen oder der Aufenthaltsort des Tieres derart gesichert gewesen sein müssen, dass es das Gelände nicht verlassen kann.

Vorliegend war dies anscheinend nicht der Fall. Dem Tierhalter trifft daher die Schuld und er ist ersatzpflichtig. Zu erwägen ist, ob dich eine Mitschuld gemäß § 254 I BGB trifft, da der Hund dich nicht tatsächlich angefallen hat, sprich du den Schaden selbst unter Druckeinfluss herbeigeführt hast. Dies ist eine Ermessensentscheidung, aber ich denke, dass das Schmerzensgeld etwas gemindert wird.

Um den vollen Satz zu kassieren, muss man sich beißen lassen. So ist halt das deutsche Recht ...
Erstmal viele danke an alle!eine frage habe ich noch:
Könnte es vielleicht ein Nachteil sein, da bei mir die Patella schon mal luxiert war? Also könnte man mir vorwerfen: "Es ist dir schon mal passiert und es kann immer wieder passieren". (Es kann wieder passieren, wäre der Hund nicht dagewesen, wäre NICHTS passiert.)

tollilolli :
Erstmal viele danke an alle!eine frage habe ich noch:
Könnte es vielleicht ein Nachteil sein, da bei mir die Patella schon mal luxiert war? Also könnte man mir vorwerfen: "Es ist dir schon mal passiert und es kann immer wieder passieren". (Es kann wieder passieren, wäre der Hund nicht dagewesen, wäre NICHTS passiert.)


Es wird immer eine Gesamtabwägung des Falles gemacht. Eine Vorerkrankung spielt dabei natürlich auch eine Rolle. Dies fällt aber auch in den Rahmen des § 254 BGB.

Es war aber ja sicher keine normale Bewegung, die du gemacht hast. Und zu dieser Bewegung hat dich der Hund genötigt. Der Mindestsatz beim Schmerzensgeld wird in der Regel bei 250 € angesetzt. Wenn lange Reha-Maßnahmen/Operation erforderlich sind, kann dies deutlich höher ausfallen.

Gleichzeitig solltest du aber auch Moralisch denken... stell dier vor der Man hat auch nicht viel Geld, ist selbst krank... Ist es dan richtig ihm das Geld wegzunehmen obwohl du es garnicht brauchst (ich rede von wirklich brauchen, das es mit besser ist ist klar.)
@alexking: Eine OP wird wohl zu 99% WIEDER nötig sein... Leider.

@Bayrisch-Brötchen: DIE Besitzerin sah eigentlich ziemlich wohlhabend aus. Und wie schon oben gesagt: Wenn der Hund seine Probleme mit Fahrradfahrern hat, sollte man ihn an die Leine nehmen! Ohne Hund wäre dieser Unfall NICHT passiert!

MfG tollilolli
an deiner stelle würd ich mal mit der besitzerin sprechen soweit ich weiß ist man als hundebesitzer dagegen versichert
du solltest sie fragen wie d es handhaben sollst bzw ihr die sache mal darlegen :
dass du operiert werden musst und dich dass sehr ärgert und höllisch wehtut ob ihr hund denn gegen sowas versichert wird .,
Ich findd du darfst sie nicht anzeigen da ich denke dass es auf den hund ( maulkorb...) zurückfallen wird.

Aber du musst entscheiden wie schlimm die schmerzen wirklich sind auf jeden fall alles dokumentieren also aufschreiben wann was passiert ist

tollilolli :
@Bayrisch-Brötchen: DIE Besitzerin sah eigentlich ziemlich wohlhabend aus. Und wie schon oben gesagt: Wenn der Hund seine Probleme mit Fahrradfahrern hat, sollte man ihn an die Leine nehmen! Ohne Hund wäre dieser Unfall NICHT passiert!

Wen das wirklich der fall wäre (würde auch mal mit ihr reden) würde ich ebenfalls nicht zögern solche Leute stört das meist eh nicht finanziell... Was den Hund angeht bezweifle ich das es im Maulkorb enden wird.

Achwas das glaube ich nicht den der Hunde halter hat 100% schuld.
Also müsse er die volle Verantwortung tragen.
@ Bayrisch-Brötchen: Ich werde sowieso nochmal mit der Besitzerin in Kontakt treten!

MfG tollilolli
mich hat am schulweg auch ein hund angefallen und mir den daumen abgerissen.konnte mir im krankenhaus wieder angenäht werden. ich habe vom besitzer 6000€ bekommen und gegen ihn wurde ein hundehaltungsverbot verhängt
DATUM?!?!?!
... deshalb fahre ich nicht so gerne Fahrrad. Big Grin
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