28.10.2008, 09:49
Frage an unseren Juristen Alex!
Ich hab mal eine ganz andere Frage!
1. Ich habe zum 01.10.2008 den AG gewechselt, der alte Arbeitsvertrag wurde per Aufhebungsvertrag beendet.
2. Das Arbeitsverhältniss ging 1 Jahr und 4 Monate.
3. Urlaubsgeld wurde immer mit der Juni Abrechnung bezahlt (XXX €)
4. Im Arbeitsvertrag steht das der AG die Sonderzahlung zurückverlangen darf wenn das Arbeitsverhältniss vor 3 Monaten nach Auzahlung der Sonderzahlung beendet wird.
Trotz das es so im Arbeitsvertrag steht, ist es erlaubt das der AG die vollen 500 € zurückrechnet und wieder vom letzten Gehalt abzieht?
Ich habe mal gehört das es nicht rechtens ist (obwohl es im Arbeitsvertrag steht) alles wieder ab zu ziehen sondern das eine 1/12 Regel in dem Fall rechtens wäre!?
Das heist bei XXX € und 9 Monaten in dem KalenderJahr beschäftigt =
XXX € Sonderzahlung / 12 Monate * 3 Monate Restjahr = XXX € welche eigentlich nur abgezogen werden dürften.
Ist das so richtig?
Ich hab mal eine ganz andere Frage!
1. Ich habe zum 01.10.2008 den AG gewechselt, der alte Arbeitsvertrag wurde per Aufhebungsvertrag beendet.
2. Das Arbeitsverhältniss ging 1 Jahr und 4 Monate.
3. Urlaubsgeld wurde immer mit der Juni Abrechnung bezahlt (XXX €)
4. Im Arbeitsvertrag steht das der AG die Sonderzahlung zurückverlangen darf wenn das Arbeitsverhältniss vor 3 Monaten nach Auzahlung der Sonderzahlung beendet wird.
Trotz das es so im Arbeitsvertrag steht, ist es erlaubt das der AG die vollen 500 € zurückrechnet und wieder vom letzten Gehalt abzieht?
Ich habe mal gehört das es nicht rechtens ist (obwohl es im Arbeitsvertrag steht) alles wieder ab zu ziehen sondern das eine 1/12 Regel in dem Fall rechtens wäre!?
Das heist bei XXX € und 9 Monaten in dem KalenderJahr beschäftigt =
XXX € Sonderzahlung / 12 Monate * 3 Monate Restjahr = XXX € welche eigentlich nur abgezogen werden dürften.
Ist das so richtig?