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Normale Version: § was dürfen die cops zuhause durchsuchen?
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ich habe mich schon immer gefragt, was die cops durchsuchen dürfen wenn die mal vor der tür stehen(z.B. wegen isos oder musik etc.).

meinen pc dürfen die ja soweit ich weiß durchsuchen, aber euch meine usb sticks und externe festplatten aus der schublade, oder meine ps3 oder die psps bzw. mein handy?

mfg
liegt immer dran weshalb die da sind. Bei meinen Kumpel waren sie da weil sie Drogen gesucht haben, bei der Gelegenheit haben sie auch gleich sämmtliche gebrannten DVD´s und den PC mitgenommen, das war laut Anwalt nicht Rechtens weil sie deshalb nicht da waren (aber bevor sie gar nichts finden, nahmen sie alles mit was irgendwie illegal aussah), damit kamen die nicht durch umd mussten alles wieder zurück geben
wenn die nen durchsuchungsbefehl haben für die wohnung dürfen sie alles untersuchen vom pc bis zum buch.
wenn sie ne durchsuchung wegen dringendem tatverdacht machen dürfen sie nur dass untersuchen, wodurch der tatverdacht erregt werden würde.
Soweit ich weiß, dürfen die NICHTS mitnehmen/durchsuchen, wenn sie keinen Rechtlichen Beschluss dafür haben. Du musst sie auch nicht mal rein lassen, wenn sie keinen Rechtlichen Beschluss für die Haus Durchsuchung haben xD.
Man darf eine Untersuchung mit richterlichen/staatsanwaltschaftlichen Beschluss vornehmen oder bei Gefahr in Verzug.

Die deutsche Polizei ist da schon sehr gründlich und verlässt sich lieber immer auf den Durchsuchungsbefehl. In den USA reicht für Gefahr im Verzug schon ein schiefer Blick....

Wenn der richterliche Beschluss erfolgt ist, dürfen sie alles durchsuchen und beschlagnahmen, was als Beweismittel geeignet ist (§ 94 StPO). Wenige Ausnahmen finden sich in § 97 StPO, die jedoch eigentlich nur das Zeugnisverweigerungsrecht eines anderen betreffen können.

Wenn der Verdacht wegen Verstoß gegen das BtMG besteht, kann also genauso gut der Computer mitgenommen werden, da sich darauf ja auch Anhaltspunkte befinden könnten. Natürlich müssen aber Sachen, die zu Unrecht beschlagnahmt worden sind, wieder herausgegeben werden. Das gilt auch, wenn die Daten bei der Polizei schon gespeichert worden sind (§ 98b III StPO)

Wen das ganze Verfahren interessiert kann sich mal §§ 94-111 StPO (8. Abschnitt) durchlesen:

Link http://dejure.org/gesetze/StPO
Die Detsche Polizei ist sehr gründlich?
Die haben weder meinen PC angerührt, noch in irgwelchen Schubladen geguckt nur Schreibtisch geguckt und das wars!
Also soweit ich weiß darf die Polizei im Fall von Musik/Filmen/ISOs jedes Speichermedium mitnehmen. Dazu gehören auch USB Sticks, Festplatten und im extrem Fall sogar Drucker(die haben einen internen Speicher).

Aber man kann sich immer wieder absichern. Truecrypt zum Beispiel. Wenn die Polizei dann nicht in der Lage ist, die Festplatte zu knacken, muss sie nach einiger Zeit wieder heraus gegegeben werden.
also dürfen die dann im fall, den joker genannt hat, auch in meinen schubladen wühlen und nach usb sticks suchen und auch meine ps3 durchsuchen?

Salz :
Die Detsche Polizei ist sehr gründlich?
Die haben weder meinen PC angerührt, noch in irgwelchen Schubladen geguckt nur Schreibtisch geguckt und das wars!





Wtf?
Du bist 15, richtig ?

Und dann war die Polizei schon bei dir ? Big Grin
Krank.

Das "gründlich" war nicht auf ihre Durchsuchungsmethoden bezogen, sondern darauf, dass sie sich an die Gesetze halten.
@ salz:

wth hat die polizei denn bei dir gesucht???
@Alexking: achso sorry Smile

@aleksane: ich bin 14^^
Wenn ich einen brief bekomme, dass die polizei vorbeikommt, dann würde ich im fall der fälle die sachen auf eine externe ziehen und gut verstecken, oder halt die platte schnell formatieren^^ Tongue
meistens bekommt man kein Brief!
Das wäre ja auch bissl blöd von der Polizei, wenn die nochma Bescheid sagen würden, dass sie kommen. xD

Stell dir ma vor, die suchen irgendeinen Drogensüchtigen. Der zieht bei sich Zuhause ein durch und ist durch mit der Welt. Kommt der Briefträger und übergibt ihn den Brief und der Drogensüchtige liest:

Der Polizeimensch :
Ey alder, isch bin Polizei und Gesetz hat angerufen und meinte isch komm gleich um 14:21:56 Uhr zu dir um nach Drogen zu suchen weil ich gehört hab dass du voll wech bist. Ich wollte nur mal Bescheid sagen, aus reiner Höflichkeit und damit du dein Weed verstecken kannst, ja?


Wär doch bissl blöd.. xD

Aber wie Joker schon sagte, wenn man halt "wichtige Dateien" (Nacktfotos der Ex etc. Tongue) hat, dann sollte man sie am besten mit TrueCrypt verschlüsseln.
@Joker: Und was ist, wenn die Polizei verlangt dass man die Festplatte wieder entschlüsselt? Wenn die dabei mit etwas drohen oder so?

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