KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal

Normale Version: Gaming-Webseite - worauf muss man achten ?
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Wer eine eigene Webseite betreiben möchte, sollte einige Dinge beachten, damit er nicht Gefahr läuft wegen Urheberrechtsverletzung oder anderen Rechtsverstößen belangt zu werden.
Prinzipiell gilt: Je bekannter die Seite, desto mehr Acht muss man geben.

Was ist auf einer Gaming-Webseite verboten ?

a) Raubkopien
Egal ob Raubkopien von PSP-Spielen, UMD-Movies etc. auf dem eigenen Server liegen oder nur auf externe Hoster verlinkt wird. Die Verbreitung solcher Dateien ist generell verboten. Dies gilt auch, wenn nur auf eine Seite verlinkt wird, die derartige Dateien anbietet. Als Forenbetreiber haftet man für von Usern reingestellte Links, sofern deren Entfernung zumutbar ist. Ob eine Entfernung zumutbar ist, hängt von der Größe des Boards ab. Foren, welche die Verbreitung von Images als Inhalt haben, sind grundsätzlich illegal.

b) Bilder, Texte, Videos etc.
Auch bei Mediendateien sollte man aufpassen, was man auf seiner Webseite verwendet. Generell sollte man den Urheber eines Bilder fragen, bevor man eine Grafik auf seiner Homepage verwendet. Es ist verboten, Wasserzeichen aus Bildern zu entfernen um diese dann als eigenes Werk zu präsentieren. Bilder mit Wasserzeichen dürfen ohne Nachfrage verwendet werden, weil der Urheber klar ersichtlich ist.

Aus Spielen aufgenommene Screenshots und Videos dürfen ins Internet gestellt werden. Stellt jedoch ein Publisher ein Video auf seine Webseite, so darf es nicht gerippt und etwa bei YouTube hochgeladen werden. Videos, die auf Spieleseiten wie Gametrailers, IGN etc. publiziert wurden, dürfen für die Webseite bedenkenlos verwendet werden.

Texte (wie etwa Anleitungen) dürfen nicht ohne Erlaubnis von offiziellen PlayStation Seiten kopiert werden, auch nicht wenn die Quelle angegeben wird. Man darf die Texte aber natürlich als Anregung nehmen um eigene zu verfassen. Dasselbe gilt für Reviews, News und andere Schriften von Drittwebseiten. Technische Daten und Fakten darf man übernehmen, da deren Einzigartigkeit nicht feststellbar ist.

c) Sonstige Downloads
Alles, was aus dem Homebrew-Bereich stammt, darf man auf seine Seite hochladen oder dazu verlinken. Es ist auch legal Custom Firmwares anzubieten, sofern diese nicht bereits mit einer offiziellen Firmware gepatched wurden sind. Offizielle Firmwares dürfen ins Netz gestellt werden, wenn sie von Sony zum Download auf ihrer Webseite freigegeben wurden sind. Daher ist etwa das Hosten der FW 3.60 illegal, da Sony sie nicht zum Runterladen angeboten hat. Eine rechtliche Grauzone stellt es dar, wenn einzelne Dateien aus einer Firmware extrahiert und zum Download angeboten werden. Das Bereitstellen von Tools, die so etwas können, ist hingegen legitim.

d) Seiteninhalt
Wer auf seiner Webseite Anleitungen gibt, wie man etwa eine CFW installiert oder wie man ISOs auf die PSP kopiert, macht sich nicht strafbar. Dafür müsste schon eine explizite Aufforderung zum illegalen Download erfolgen.

Wer eine größere Seite betreibt muss sich zudem darum bemühen, dass nicht der Jugendschutz gefährdet wird. In diesem Rahmen muss man aufpassen, wenn etwa Videos auf die Seite gestellt werden zu Spielen, die erst ab 18 sind. Auch wer schon das Spielen von gewaltverherrlichenden Games propagiert, kann Ärger bekommen. Generell darf man nicht über indizierte Spiele berichten.

Die herkömmlichen Vorschriften von Webseiten sind natürlich auch zu beachten. Dazu gehören etwa das Impressum und die Beachtung des Datenschutzes, sowie der allgemeiner Gesetze und Vorschriften.


Ich hoffe euch hat der Artikel geholfen. Weitere Fragen sind erwünscht, der Artikel wird dann entsprechend erweitert bei Bedarf.
danke für die Aufklärung, ist mir auch aufgefallen, dass es in letzter Zeit immer wieder kleine illegalen, teilweise mit geklauten inhalten versehenen psp-seiten gab.
Darf man die FW 5.01 und 5.02 nicht zum Download anbieten?
Oder warum ist im Changelog kein Downloadlink bei diesen?

uPSP_08 :
Darf man die FW 5.01 und 5.02 nicht zum Download anbieten?
Oder warum ist im Changelog kein Downloadlink bei diesen?


Um Webspace zu sparen, lade ich nur die Eboots hoch, zu denen es eine entsprechende CFW und damit auch ein Tutorial gibt.

Nicht öffentlich erschienen ist etwa die 3.60 (für Time Machine benötigt). Diese darf man nicht zum Download bereitstellen (zumindest ne Grauzone).

Achso, bei der 5.02 ist es also schon erlaubt.

greez Wink
eine frage wenn ich eine art PSP startseite auf meine homeage mache

darf ich dann google ,pspking ,(andere psp seiten) browser messenger und so verliken oder müsste ich beim beispiel von pspking erst dich fragen?
Verlinken darfst du generell auf jede Seite die keinen Illegalen Contant bereitstellt (z.B. bei Iso-Seiten wäre es gesetzlich problematisch), jedoch immer nur auf die Startseite, hierfür ist KEINE vorherige Genehmigung des jeweiligen Betreibers erforderlich, auch wenn manche im Inet etwas anderes sagen wollen Wink


@ Threadstarter:
Das Bereitstellen von Tools zum extrahieren einzelner Firmware-Teile stellt in Deutschland auch eine Grauzone dar, wenn man hierbei nach den im Volksmund genannten "Hacker und Raubkopierer-gesetzen" geht könnte im Ernstfall allein das bereitstellen eines solchen Tools rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (je nach funktionsweise), diese Tools sollten also lieber mit bedacht zum Download angeboten werden.
Eine Webseite sollte außerdem nicht nur ein Impressum haben sondern ein GÜLTIGES Impressum, das ist bei ca. 90% der Privaten/Halbprivaten-Seiten nicht der Fall (hier übrigens auch).
Ansonsten ein super Beitrag der sicher einigen neulingen im Bereich eigene Website weiterhelfen wird thumb
ja alles was ich verlinge wären legale seiten

na denn ,auf an die arbeit

Fred :
Verlinken darfst du generell auf jede Seite die keinen Illegalen Contant bereitstellt (z.B. bei Iso-Seiten wäre es gesetzlich problematisch), jedoch immer nur auf die Startseite, hierfür ist KEINE vorherige Genehmigung des jeweiligen Betreibers erforderlich, auch wenn manche im Inet etwas anderes sagen wollen Wink


@ Threadstarter:
Das Bereitstellen von Tools zum extrahieren einzelner Firmware-Teile stellt in Deutschland auch eine Grauzone dar, wenn man hierbei nach den im Volksmund genannten "Hacker und Raubkopierer-gesetzen" geht könnte im Ernstfall allein das bereitstellen eines solchen Tools rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (je nach funktionsweise), diese Tools sollten also lieber mit bedacht zum Download angeboten werden.
Eine Webseite sollte außerdem nicht nur ein Impressum haben sondern ein GÜLTIGES Impressum, das ist bei ca. 90% der Privaten/Halbprivaten-Seiten nicht der Fall (hier übrigens auch).
Ansonsten ein super Beitrag der sicher einigen neulingen im Bereich eigene Website weiterhelfen wird thumb


Vieles nicht ganz korrekt was du schilderst bzw. wohl auf Wikipedia gestützt, die in juristischen Artikeln oft ziemlich daneben liegen bzw. nicht den aktuellen Stand aufweisen.

Das beliebte Urteil zu den Links aus dem Jahr 1998, das sich auf vielen Webseiten findet, wurde längst revidiert. Darüber hinaus ist es auch unsinnig dieses anzugeben um sich abzusichern.
Eindeutig unter Strafe steht nur das Verlinken auf Seiten mit kinderpornographischen oder rechtsradikalen bzw. volksverhetzenden Inhalten. Links zu Seiten mit Raubkopien fallen nach aktuellen Stand nicht darunter. Da muss schon eine Aufforderung dort runterlzuladen einhergehen, um eine Anstiftung in Betracht ziehen zu können. Rechtlich relevant sind nur Downloadlinks. Da sich dies aber wohl noch ändern wird, steht es im Startbeitrag anders wobei dies auch auf meine moralische Gesinnung gestützt ist.

Eine rechtliche Grauzone ist nie mit Strafe angedroht, bis ein eindeutiges Gesetz folgt. Da gilt der Grundsatz nulla poena sine lege.
Es kommt immer auf die Nutzung an. Ein Programm an sich ist in den allerseltensten Fällen schon illegal. Ein Tool, das urheberrechtlich geschütztes Material bearbeiten kann, ist nicht illegal.

In ein Impressum muss nach Ansicht des BGH lediglich der Name, die Anschrift und eine Kontaktmöglichkeit, wobei die herrschende Lehre generell eine Pflicht zur Angabe von Daten verneint.

aber ich kann auf meiner homepage ohne probleme pspking und ebuddy verlinken? nur halt keine illegalen

philix :
aber ich kann auf meiner homepage ohne probleme pspking und ebuddy verlinken? nur halt keine illegalen


Ja.

Für ISOs gilt das Gesagte, dass das Gesetz insuffizient ist und man daher keine Strafe zu befürchten hätte. Aus Gründen der Moral und des Ansehens sowie einer eventuell späteren Gesetzesverschärfung würde ich jedoch davon absehen.

@ Alexking mit welchen Programm hasst du deine Seite hier erstellt ?

Shikaza :
@ Alexking mit welchen Programm hasst du deine Seite hier erstellt ?


HTML/PHP Seiten mit Dreamweaver, Grafiken mit Fireworks.

Also alles selber zusammengeschrieben??

gibt ja auch so Baukästen??
Kostet pspking etwas? Wenn ja wieviel?
Seiten: 1 2
Referenz-URLs