31.08.2010, 01:24
Vorwort
Dieser Thread handelt über einiges was man über das Domain- und Markenrecht wissen muss.
Es soll euch zeigen, keine geschützte Begriffe daher zu verwenden.
Domainschutz ?
Nach § 12 BGB können persöhnliche Namen und Firmenbegriffe vor unbefugten Dritter geschützt werden. Rechtliche Konflikte können in Fällen der Gleichnahmigkeit entstehen.
Persöhnliche Angaben in einer Domain liegen grundsätzlich im Schutz des § 12 BGB. Konflikte enstehen oft durch einen gleichnahmigen Domainnamen, z.B kaufte sich Frau Müller eine Domain mit dem Namen "müller.net, jedoch gibt es noch eine Frau Müller die, die gleiche Domain ansich beanspruchen will, gilt das Prioritätprinzip, d.h "der zuerst malt zuerst".
Gibt es eine sehr bekannte Firma mit dem Beispeilnamen "Muster" und es gibt eine Domain die sie gerne registrieren möchten (muster.de) und diese existiert schon, kann nach dem Urteil BGH (Az: I ZR 138/99) die Firma mit einem höheren Bekanntheitsgrad die Domain der Firma zugeordnet werden.
(Meist wird das Prioritätsprinzip angewant)
Domain u. Markenrecht
Eine Marke wird zum Schutz bei dem Patent- und Markenamt Münschen angemeldet werden (§ 4 Abs.1 Nr.1 MarkenG).
Als Marke werden meist Firme, Produkt und Dienstleistungen eingetragen.
Eine Marke kann rechtlich sogar als Domain geschützt sein, daher gilt das Prioritätsprinzip nichtmehr.
Eine Domain z.B mit "Gamecube.com" zu benutzen, kann nach § 5 Abs.1, Abs.3 MarkenG geschützt und verbieten werden.
Achtet bitte auf diese Gesetze, sonst könnt ihr wegen Markenausbeutung, Privatschutz und des Urheberrechts angezeigt werden.
Ich bete euch nur, fals es euch geholfen hat, den Danke-Button zu betätigen.
Falls etwas unangemessen erklärt ist, werde ich dies ausbessern.
lg.
Dieser Thread handelt über einiges was man über das Domain- und Markenrecht wissen muss.
Es soll euch zeigen, keine geschützte Begriffe daher zu verwenden.
Domainschutz ?
Nach § 12 BGB können persöhnliche Namen und Firmenbegriffe vor unbefugten Dritter geschützt werden. Rechtliche Konflikte können in Fällen der Gleichnahmigkeit entstehen.
Persöhnliche Angaben in einer Domain liegen grundsätzlich im Schutz des § 12 BGB. Konflikte enstehen oft durch einen gleichnahmigen Domainnamen, z.B kaufte sich Frau Müller eine Domain mit dem Namen "müller.net, jedoch gibt es noch eine Frau Müller die, die gleiche Domain ansich beanspruchen will, gilt das Prioritätprinzip, d.h "der zuerst malt zuerst".
Gibt es eine sehr bekannte Firma mit dem Beispeilnamen "Muster" und es gibt eine Domain die sie gerne registrieren möchten (muster.de) und diese existiert schon, kann nach dem Urteil BGH (Az: I ZR 138/99) die Firma mit einem höheren Bekanntheitsgrad die Domain der Firma zugeordnet werden.
(Meist wird das Prioritätsprinzip angewant)
Domain u. Markenrecht
Eine Marke wird zum Schutz bei dem Patent- und Markenamt Münschen angemeldet werden (§ 4 Abs.1 Nr.1 MarkenG).
Als Marke werden meist Firme, Produkt und Dienstleistungen eingetragen.
Eine Marke kann rechtlich sogar als Domain geschützt sein, daher gilt das Prioritätsprinzip nichtmehr.
Eine Domain z.B mit "Gamecube.com" zu benutzen, kann nach § 5 Abs.1, Abs.3 MarkenG geschützt und verbieten werden.
Achtet bitte auf diese Gesetze, sonst könnt ihr wegen Markenausbeutung, Privatschutz und des Urheberrechts angezeigt werden.
Ich bete euch nur, fals es euch geholfen hat, den Danke-Button zu betätigen.
Falls etwas unangemessen erklärt ist, werde ich dies ausbessern.
lg.