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Normale Version: § Domainrecht
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Vorwort

Dieser Thread handelt über einiges was man über das Domain- und Markenrecht wissen muss.
Es soll euch zeigen, keine geschützte Begriffe daher zu verwenden.

Domainschutz ?
Nach § 12 BGB können persöhnliche Namen und Firmenbegriffe vor unbefugten Dritter geschützt werden. Rechtliche Konflikte können in Fällen der Gleichnahmigkeit entstehen.

Persöhnliche Angaben in einer Domain liegen grundsätzlich im Schutz des § 12 BGB. Konflikte enstehen oft durch einen gleichnahmigen Domainnamen, z.B kaufte sich Frau Müller eine Domain mit dem Namen "müller.net, jedoch gibt es noch eine Frau Müller die, die gleiche Domain ansich beanspruchen will, gilt das Prioritätprinzip, d.h "der zuerst malt zuerst".

Gibt es eine sehr bekannte Firma mit dem Beispeilnamen "Muster" und es gibt eine Domain die sie gerne registrieren möchten (muster.de) und diese existiert schon, kann nach dem Urteil BGH (Az: I ZR 138/99) die Firma mit einem höheren Bekanntheitsgrad die Domain der Firma zugeordnet werden.

(Meist wird das Prioritätsprinzip angewant)

Domain u. Markenrecht
Eine Marke wird zum Schutz bei dem Patent- und Markenamt Münschen angemeldet werden (§ 4 Abs.1 Nr.1 MarkenG).
Als Marke werden meist Firme, Produkt und Dienstleistungen eingetragen.

Eine Marke kann rechtlich sogar als Domain geschützt sein, daher gilt das Prioritätsprinzip nichtmehr.
Eine Domain z.B mit "Gamecube.com" zu benutzen, kann nach § 5 Abs.1, Abs.3 MarkenG geschützt und verbieten werden.




Achtet bitte auf diese Gesetze, sonst könnt ihr wegen Markenausbeutung, Privatschutz und des Urheberrechts angezeigt werden.

Ich bete euch nur, fals es euch geholfen hat, den Danke-Button zu betätigen.
Falls etwas unangemessen erklärt ist, werde ich dies ausbessern.

lg.
ich dachte hier kommen juristisch-bezogene Fragen rein keine gesetzabzüge (hab kein bessers wort gefunden) Big Grin
Man kann solche Fragen stellen.
Ich habe sie nunmal beantwortet Wink.
Und warum schreibst du das nicht selbts?
Markenrecht ist mein Spezialgebiet.

Die Marke muss zumindest Verkehrsgeltung erlangt haben, sodass ihr Schutz bezüglich einer Domain dem Namensrecht aus § 12 BGB vorgeht.

Von Verkehrsgeltung geht man ab einem Bekanntheitsgrad von 20% aus im betroffenen Gebiet. Wenn man also etwa als Person die Domain müller.de reggt und die Firma Müller etwas dagegen hat, muss diese nachweisen, dass sie zumindest 20% der deutschen Internetuser kennen. Registriert man hingegen müller.eu gilt die Verkehrsgeltung auf 20% in Europa. Da haben es viele Firmen schon schwer daran zu kommen. Bei müller.com hingehend auch nur auf Deutschland, denn com steht lediglich für commercial und nicht etwa für die USA wie viele glauben.

Mit der neuen TLD .name hat sich die Rechtsprechung jedoch dahin gehend verändert, dass man im Zweifel für die Firma entscheidet. müller.name kann also keine Firma angreifen, da ist man auf der sicheren Seite.
Danke alex.
Eine US-Domain ist ledeglich US Wink.

Eu-Domains sind auch meistens die deutschen Spitzenreiter.
Unbekannt. Haste das alles auf Wikipedia kopiert und eingefügt? Oder selber geschrieben?
Ich habe das selbst geschrieben.

Naisco :
Unbekannt. Haste das alles auf Wikipedia kopiert und eingefügt? Oder selber geschrieben?


Unbekannt :
Ich habe das selbst geschrieben.


Das kann ich ja gar nicht glauben. Wen man sich die Formulierung anschaut, dann sieht man, dass es eigentlich nicht von einem 14 Jährigen geschrieben worden ist. (Meine Ansicht)

Jedoch folgendes spricht dafür, dass du es selbst geschrieben hast:

Zitat:
Als Marke werden meist Firme, Produkt und Dienstleistungen eingetragen.


Ich würde es ja so schreiben

Zitat:
Als Marke(n) werden meist Firmen, Produkte und Dienstleistungen eingetragen.

Zitat:
Jedoch folgendes spricht dafür, dass du es selbst geschrieben hast: ...


Also wenn ich was irgendwo kopieren würde, würd ich auch mit Absicht Rechtschreibfehler reinmachen. Big Grin Dann denken viele Leute so ähnlich wie du. Big Grin

Unbekannt :
Ich habe das selbst geschrieben.


Ich glaube eher du hast das nur umgeschrieben. Woher willst du das mit deinen 14/15 Jahren auch wissen.

Superfly :

Zitat:
Jedoch folgendes spricht dafür, dass du es selbst geschrieben hast: ...


Also wenn ich was irgendwo kopieren würde, würd ich auch mit Absicht Rechtschreibfehler reinmachen. Big Grin Dann denken viele Leute so ähnlich wie du. Big Grin


Da hast du natürlich recht. Aber wenn man jetzt mal "seine" Formulierungen und die R-Fehler vergleicht würde ich zum schluss kommen, dass er es halt iwo anders her hat. Dann ein bisschen Copy und Pasta und paar Fehler rein machen und fertig ist der Salat.

Das Gesetz gilt aber nicht bei Bulletproof Domains, oder?
Das Gesetz gilt auch bei solchen anonym registrierten Domains.
Zwar kann man dann nicht auf Schadensersatz in Regress genommen werden (wegen der fehlenden Adresse), aber eine Sperrung der Seite ist über die ICANN möglich.
Wenn ich das richtig verstanden habe hätte Sony das recht bei 20%iger bekanntheit von PSPking ( oder pspfreak oder pspsource ) in deutschland gegen PSP... zu klagen weil PSP drin vorkommt ? Oder muss der name exakt sein, also nur psp.de klagbar ? Oder zählt das dan irgendwie als Fan Projekt ? Tongue
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