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Normale Version: iPhone unlock erlaubt?
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Hallo Leute,
mich interessiert es grade ob es erlaubt ist sein iPhone per ultrasn0w zu unlocken oder ob das verboten ist.
Weiß das jemand?
(Bitte nur antworten, wenn ihr euch absolut sicher seid, danke)
Schau was ich gefunden habe: Klick mich

Aber ich glaube sogar, wenn der Vertrag abgelaufen ist, muss dir der Anbieter, also O2 oder T-Com dein Iphone unlocken. Sonst kannst du es ja auf den Müll werfen....

MfG tollilolli

tollilolli :
Schau was ich gefunden habe: Klick mich

Aber ich glaube sogar, wenn der Vertrag abgelaufen ist, muss dir der Anbieter, also O2 oder T-Com dein Iphone unlocken. Sonst kannst du es ja auf den Müll werfen....

MfG tollilolli


Ja, da hab ich mich auch schon eingelesen, würde aber halt gerne ein bisschen Paragraphen Kauderwelsch hören....
*hust*alexking antworte bitte*hust*

Haha, also ja dann warte auf Alexkings Antwort Tongue

MfG tollilolli
Also bin nicht alexking aber das muss man im Vertrag nachlesen.
Wenn man es sich per Vertrag holt dann bist du Theoretischerweise nicht der Eigentümer des Handys sondern in dem Fall die Telekom, nachdem der Vertrag ableuft kannst du es Unlocken.
Ein Handyvertrag ist eine Mischung aus Kaufvertrag (§ 433 BGB) und Dienstleistungsvertrag (§ 611 BGB).

Das Eigentum am Handy geht daher beim Abschluss des Vertrages auf dich über. Dieses ist lediglich daran geknüpft, dass der Vertrag (sprich die Laufzeit) erfüllt wird. Wird der Vertrag nicht erfüllt, kann der Provider das Handy zurück verlangen, muss dann aber anteilig Ersatz an dich leisten. Das macht üblicherweise kein Provider.

Gegen den Unlock ist daher nichts einzuwenden, wenn nicht in den AGBs geregelt ist, dass dies zum Vertragsbruch führt. In diesem Falle würde aber nur die Garantie erlöschen.

alexking :
Ein Handyvertrag ist eine Mischung aus Kaufvertrag (§ 433 BGB) und Dienstleistungsvertrag (§ 611 BGB).

Das Eigentum am Handy geht daher beim Abschluss des Vertrages auf dich über. Dieses ist lediglich daran geknüpft, dass der Vertrag (sprich die Laufzeit) erfüllt wird. Wird der Vertrag nicht erfüllt, kann der Provider das Handy zurück verlangen, muss dann aber anteilig Ersatz an dich leisten. Das macht üblicherweise kein Provider.

Gegen den Unlock ist daher nichts einzuwenden, wenn nicht in den AGBs geregelt ist, dass dies zum Vertragsbruch führt. In diesem Falle würde aber nur die Garantie erlöschen.



Dankeschön thumb thumb thumb thumb thumb

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