ich geb dir nen tipp winxp,
geh doch einfach mal zum nachbarn und frag mal freundlich an, ob er es schonmal wahrgenommen hat und ob ihn das stört.
wenn du ein gutes verhältnis zu ihm hast wird der bestimmt nichts sagen.
wenn er dich aber eh schon auf den kieker hat, ist doof.
prinzipiel gilt:
Die allgemeinen Ruhezeiten müssen eingehalten werden. Zu den allgemeinen Ruhezeiten zählt jedenfalls die Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr und die Zeit zwischen 23 Uhr und 7 Uhr. Je nach Ortsgepflogenheit kann die Ruhezeit auch länger sein.
Sind die Ruhezeiten in einer Hausordnung geregelt, so sind die dort enthaltenen Bestimmungen maßgeblich
so OLG München, Urteil v. 21.1.1992, 13 U 2289/91, ZMR 1992, 246. Dies bedeutet, dass kein Mieter während der Ruhezeiten ein Instrument spielen darf, das außerhalb der Wohnung zu hören ist. Umgekehrt ist aber jeder Mieter berechtigt, außerhalb der Ruhezeiten zu musizieren.
Belästigungsgrenze
Die Nachbarn müssen die Musik bis zur Grenze der Belästigung hinnehmen. Dabei kommt es nicht nur auf die Lautstärke, sondern auch auf die Dauer, die Art und die Intensität der Geräuscheinwirkung an.
also ich wohne momentan noch in einem mehrparteien haus und mich langweilt es was meine nachbarn sagen, wenn sie was sagen würden.
ich dreh tagsüber auch immer auf bis die schubladen raußspringen.
wohne momentan direkt über einer eisdiele und da geh ich im sommer immer her und mach noch die balkontüre auf um die leute zu verscheuchen und die blöde eisdielentussy zu ärgern. die mir eh soooooo auf den sack geht.
bis jetzt gabs noch kein ärger mit der polizei. und wenn hätte ich das läuten an der türe eh nicht gehört.
wenn doch mal die polizei klingeln sollte wegen lautstärke, entschuldige ich mich halt und versichere, dass das nicht nochmal vorkommt.
aber solang das nicht der fall ist, lass ich die schubladen hüpfen.
Bin ich ganz deiner meinung, aber die Nachbarn sind so komisch ich mach erst was wenn se kommen ^^
MfG