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Normale Version: Winziges eBay problem...
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Naja also hab meine defekte PS3 bei ebay verschachert.

Gestern hat sich der Käufer gemeldet das die PS3 gebrochen sei weil ich sie nicht gut verpackt haben soll.

Ich glaube ihm aber nicht. Er will Fotos machen und mir die dann schicken.

Hab ihm gesagt er soll auch die SN fotografieren die ich mir vorher aufgeschrieben hab.

Nennt es Vorurteil aber bei dem Namen und seiner Mail schon vor dem Versand hab ich mir schon gedacht das da noch was kommt.

Jedenfalls das war gestern und er hat sich bisher nicht gemeldet.

Ich hab eigentlich nur die Fragen. Wenn die wirklich gebrochen sein sollte und das wirklich durch den Versand Passiert ist, muss ich die Zurücknehmen? Kann ich den Schaden durch den Versand bei Hermes geltend machen? Es war ja Versicherter Versand.

Ich garantiere das die PS3 ordentlich Verpackt war. Grosser Karton mit Luftpolster ausgelegt, Die PS3 in Luftpolster gewickelt dazu noch Haufenweise Papier damit nichts Passieren kann.

Naja wenn da Jemand was weiss bitte melden.

Danke
Der Versender muss das absolut bruchfest verpacken. Als Verkäufer filmt man am besten das Einpacken und den Zustand des Artikels, für genau solche Situationen.

EBay ist böse! Mal sehen wie das ausgeht.
Naja war nicht das erste mal das ich ne Konsole Verschickt habe. Ich weiss schon wie die zu verpacken sind.

Kann ja trotzdem mal was Passieren, ich weiss ja nicht wie die damit Umgehen beim Versand.

Darum die Frage muss ich zurücknehmen und kann ich mir das Geld bei Hermes wiederholen? Zu irgendwas muss der Versicherte Versand ja gut sein.

Wobei ich einfach nur denke das der Käufer ne ganz Linke Tour fährt. Sein Bewertungsprofil ist "Privat" aber haufenweise Negative bewertungen sind dabei.
da es privat ist, ist auch kein geld rückgabe recht Wink also auch wenn was passiert ist für den käufer pech
Falschfalschfalsch!
Unsachgemässe Verpackung geht immer zu Lasten des VK!
Auch bei Privatverkauf kannst du nicht irgen nen Sheiss verpacken.

Allerdings ist hier der Käufer der Böse.

(Geldrückgaberecht ist ein Wort.)

Be-Chi :
Falschfalschfalsch!
Unsachgemässe Verpackung geht immer zu Lasten des VK!
Auch bei Privatverkauf kannst du nicht irgen nen Sheiss verpacken.

Allerdings ist hier der Käufer der Böse.

(Geldrückgaberecht ist ein Wort.)


wenn er alles ordentlich verpackt hat und die vom versand machen das schrott muss er doch nicht zahlen das wär doch dumm Haulol

Beweis das mal!
die Post wird sich denken "wenn da was defektes verschickt wird werden wir nicht zahlen. -wäre doch dumm."
Der linke Käufer denkt sich "Ich will ne gratis PSP. Wenn ich zahle, wäre doch dumm"

Wenn die Post was zerbrochen hätte wäre ein Aufkleber uffm Paket "werter Kunde... Leider ... Bruchschaden... Zurückerstattung blablabla."

Aber is ja egal. Es war ja versichert. Und falls die Verpackung zerknautscht ist an der Stelle wo die PSP gecrackt ist, dann wars wohl Versandt.
Aber ohne Verpackung oder Fotos.... bin mal gespannt was rauskommt.
also bei versichertem versand ist hermes schuld wenn der karton ebenfalls beschädigt war da läge es am käufer zu sagen öffnen sie das bitte mit mir zusammen damit sie bezeugen könnten fals was kaputt ist.
muss nicht der zusteller sein unbeteiligter zeuge geht auch zusteller ist aber am besten:-))
Du hast nix zu befürchten, Wenn da NUR stand defektes gerät, keine details zum defekt, dann ist ein durchbruch auch als defekt anzusehen...
Und die nummer aufschreiben der ps3 ist klug Wink

Und da Versicherter versand musst du sicherlich nix beführchten Big Grin
Wenn das Gerät schon verkauft ist, musst du nichts zahlen. Da hat der Käufer pech Smile.

Unbekannt :
Wenn das Gerät schon verkauft ist, musst du nichts zahlen. Da hat der Käufer pech Smile.


Größerer Quatsch gejt wohl nicht, oder?
Man hast Du eine Ahnung!

Lehrer
1.) Wenn geschrieben wurde "Defekte Ps3" muss beschrieben sein, was genau an der PS3 defekt ist. Steht nicht, daß die PS3 "gebrochen" ist, muss erstmal geklärt werden:

- wie war sie verpackt
- warum hat der Käufer sie angenommen
- tritt eine Versandversicherung überhaupt in Kraft

2.) Dieses ominöse EU-Recht was viele anwenden ist falsch. Wer verkauft und diese Klausel benutzt "Eu-Recht: Privatverkäufer kann keine Garantie oder Gewährleistung geben." muss genauso bluten wie ein Gerwerblicher. Man kann sich aber vertraglich (gesondert) aber absichern.

3.) Beweise / Gegenbeweise
Wer den letzten Beweis bringt, hat den Streit gewonnen.

Klingt einfach, aber ist es nicht!
Fast jeder hier im thread hat auf seine Art Recht.
Leider ist das rechtssystem in Deutschland so verzwickt!

Also... wenn Alle stricke reißen... zurückgeben, nachdem defekte Ware zurück gekommen ist - Fertig!
Manchmal lohnt ein Rechtstreit nicht. Anwalt teurer als das Gerät!

Ähm ja das Problem hat sich geklärt der typ war ein Abzocker und ist bei mir an den Falschen geraten Big Grin

Hier kann geschlossen werden.

Danke
*Thumps up*

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