KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal

Normale Version: EU-Kommission erhält Beschwerde über Sony
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.

Ein deutscher Besitzer einer Playstation 3 hat durch seinen Anwalt Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Sony eingereicht. In einer siebenseitigen Schrift wirft man dem Konzern ein knappes Dutzend an Verstößen gegen geltendes Recht vor. Schlussendlich stellt man sogar infrage, ob die gesamten EULAS, AGBs und TOS des Konzerns rechtlich überhaupt wirksam sind.

Ein deutscher Kunde des Unternehmens Sony hat bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen den Milliarden-Konzern eingereicht. In einem siebenseitigen Text zählt der Playstation-Besitzer auf, inwiefern Sonys Geschäftspraktiken gegen geltendes EU-Recht verstoßen.

Hierbei spricht er unter anderem zahlreiche Verstöße gegen den Datenschutz an. So verlange das PlayStation Netzwerk bei der Registrierung allerhand personenbezogene Daten wie, Vor- und Zuname, Adresse und Geburtsdatum. Die Informationen würden in der gleichen Netzwerk-Session an den Konzern versendet werden wie auch die Daten über das Nutzungsverhalten des Spielers. Dies betrifft beispielsweise die installierten Spiele, die jeweilige Spielzeit und Model der angeschlossenen Hi-Fi-Geräte.

Durch diese Kopplung sei es problemlos möglich die Benutzerdaten mit den Informationen über das Nutzungsverhalten in Verbindung zu bringen. Diese Möglichkeit werde in den „fragwürdigen“ Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch genau sowenig benannt wie die Tatsache, dass überhaupt eine generelle Erhebung der Informationen erfolgt. Allein an dieser Stelle sieht der Beschwerdeführer einige seiner Rechte verletzt.

Aber zusammen mit seinem Anwalt hat der Sony-Kunde noch weitere mutmaßliche Verstöße ausfindig machen können. So sei nach der einmaligen Eingabe der Kreditkarteninformationen bei keinem weiteren Kauf die Eingabe des CVV-Codes mehr notwendig. Dementsprechend hieße das, dass Sony den Sicherheitscode speichert, was jedoch gegen die internationalen Normen bezüglich der Speicherung von Kreditkarteninformationen verstoße. Es bestünden sogar Zweifel, dass der betroffene Hersteller überhaupt zur Verarbeitung von Kreditkartendaten befähigt ist, da laut AGB/TOS die erwähnte Verarbeitung im Ausland erfolge.

Auch bei der Abrechnung wirft man dem Konzern Fehler vor. Bei Transaktionen, bei denen es sich um eine Zahlung von beispielsweise 3,99 Euro handelt, würde Sony aufrunden und fünf Euro abbuchen. Die Differenz vermerke das Unternehmen daraufhin als Gutschrift. Wie aus der Beschwerdeschrift zu lesen ist, würde man dem Konzern somit ungewollt einen Vorschuss zahlen. Laut den Geschäftsbedingungen erfolge dies aus technischen Gründen. Dies entspreche jedoch nicht der Wahrheit, da „jedwede Transaktion von diversen Kreditkartenfirmen exakt abgerechnet“ werden könne.

Schlussendlich spricht der deutsche Kunde in seiner Schrift einen Punkt an, mit dem der Konzern schon oft schlechte Schlagzeilen schrieb. So sei man als Kunde nur dazu fähig gekauften Content zu nutzen, insofern man die Firmware seiner Konsole regelmäßig auf den aktuellsten Stand bringt. Nutzt man eine veraltete Version, hat der Nutzer keine Möglichkeit auf bereits erwobene Produkte zuzugreifen. Gemäß Gewährleistungsrecht müsse dies aber der Fall sein. Laut AGB/TOS werde zwar angegeben, dass der Hersteller keinerlei Verpflichtung hat, bereits erworbenen Content erneut zur Verfügung zu stellen und ein Back-up dieses Contents im Ermessen des Käufers liege, allerdings sei dem Endkunden eine solche Sicherheitskopie gar nicht möglich, da der Inhalt durch DRM Systeme geschützt sei.

Dann macht der Beschwerdeführer die EU darauf aufmerksam, dass Sony den Funktionsumfang der Konsole unzulässig beschneide. So sei beispielsweise vor einiger Zeit noch damit geworben worden, dass die Playstation 3 auch mit alternativen Betriebssystemen genutzt werden könne. Diese Funktion wurde mit einem Firmwareupdate mittlerweile jedoch deaktiviert. Nun müsse sich der Kunde entscheiden, ob der die Funktion weiterhin nutzen möchte und somit auf andere Playsation-Services verzichtet oder das Firmwareupdate das Feature deaktivieren lässt.

Abschließend heißt es in der Schrift, dass die gesamten EULAS, AGBs und TOS des Konzerns womöglich vollständig unwirksam seien, da dem Interessenten einer Playstation vor dem Kauf die Möglichkeit verwehrt bleibt, die entsprechenden Verträge einzulesen und zu akzeptieren.

Ob die EU durch die Schrift tatsächlich die Arbeitsweise des Konzerns infrage stellt und eine Prüfung anordnet, steht wohl noch in den Sternen. Allerdings hat die Zeit gezeigt, dass sich derartige Verfahren über Jahre ziehen können und ein wirklich erfolgreiches Ergebnis für den Kläger nicht selten ausbleibt.

Wer die Beschwerdeschrift lesen will, kann dies hier tun: PlayStation3 & PlayStation Network: Überblick zur Überprüfung rechtlich fragwürdiger Aspekte
als wenn der wirklich damit durchkommt. Er wird genauso scheitern wie alle anderen. Und sony wird das nicht die bohne jucken, das die Eu was sagt. Denen ist das völlig schurz

Sigma-Draconis :
als wenn der wirklich damit durchkommt. Er wird genauso scheitern wie alle anderen. Und sony wird das nicht die bohne jucken, das die Eu was sagt. Denen ist das völlig schurz


Wenn das in die richtigen Hände kommt und nicht ewig rumirrt in Brüssel, wird Sony das nicht egal sein. Davon kann Microsoft ein Liedchen singen ... Smile

Ja,Microsoft mit ihren Sammelklagen
Referenz-URLs