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Normale Version: [F] Mit Fußball auf Lehrerparkplatz > Auto Beule
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Moin moin,
Würde gerne mal wissen, ob die Versicherung das zahlt, wenn man mit nem Fußball über den ganzen Schulhof schießt, übern Zaun auf ein Auto und da eine Bäule reinkommt. Ist mir heute passiert, weil son Mongo mir den Fußball voll in die Eier reingeschossen hat Big Grin Ist zwar keine Macke drin, aber es hat ordentlich gekracht >> Glück gehabt!
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Würde nur gerne wissen wer zahlen würde! Versucherung oder ich?

Zitat:
weil son Mongo mir den Fußball voll in die Eier reingeschossen hat, Ist zwar keine Macke drin, aber es hat ordentlich gekracht >> Glück gehabt!

Das Auto oder dein Ei?^^

Müsstest du bezahlen, wegen eigentumszerstörung, meine ich.

Wenn deine Eltern eine Privathaftpflicht haben, zahlt die das. Einfach mal an deinen Verischerungs mensch fragen.
Da du nicht vorsätzlich auf das Auto geschossen hast Haftpflicht.
Hat es der Besitzer den gesehen?
Naja steht iwo bei euch [an einem Schild oder Hausordnung] das ihr nicht Fußball spielen dürft? Soweit ich das dann beurteile ist dies grob fahrlässig und sollte zumindest deine gute Haftpflicht zahlen. Ich hab da nur eine Vorahnung, 100%ig sicher bin ich mir da nicht.
besitzer nicht, nichtmal ein Lehrer. Aber Schüler, bin aber hingegangen. Lehrer hat die anderen "gefragt" mensch wer war das, dann hab ich gesagt: " ich.. " Sonst hätten das die anderen eh gepetzt wie ich die kenn ^^

EDIT: @m_jens:
Es wird jeden Tag Fußball gespielt. Und die Lehrer sagen definitiv nix, einer passt den anderen sogar immer ^^
Hast aber wirklich tolle mitschüler!
Das übernimmt jede vernünftige Haftpflichtversicherung. Hier liegt auch keine grobe, sondern nur einfache Fahrlässigkeit vor.
Einfache Fahrlässigkeit?


Wir haben es so gelernt: Solang man die Sache tut, aber man weiß das etwas passieren kann so ist dies grob. Vorsatz ist 100% Absicht. Einfach fahrlässig ist ein "Versehen" in dem Sinne.

Master_Jens :
Einfache Fahrlässigkeit?

Wir haben es so gelernt: Solang man die Sache tut, aber man weiß das etwas passieren kann so ist dies grob. Vorsatz ist 100% Absicht. Einfach fahrlässig ist ein "Versehen" in dem Sinne.


Es gibt drei Formen des Vorsatzes.

- Bedingter Vorsatz (dolus eventualis) - etwa wenn du etwas billigend in Kauf nimmst oder vorhersiehst was passieren könnte
- Dolus directus 2. Grades - du weißt sicher, dass es so passieren wird
- Dolus directus 1. Grades (Absicht) - dir kommt es genau darauf an, dies zu tun

In der Strafzumessung wird das berücksichtigt, zur Verwirklichung reicht aber bedingter Vorsatz aus.

Dann gibt des die normale Fahrlässigkeit, wenn du die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Und die grobe Fahrlässigkeit (auch Leichtsinn). In der Praxis kommt die eher seltener vor. Ist etwa gegeben, wenn du im Auto fährst, hebst etwas vom Fußboden auf ohne den Verkehr beachten zu können und baust dann einen Unfall.

Die Abgrenzung zwischen Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz kann mitunter schwierig sein, aber da der Grundsatz in dubio pro reo gilt, bleibt es bei solchen Sachen dann bei der Fahrlässigkeit. Wenn man jetzt etwa auf dem Parkplatz schießt und denkt sich ich schieße da jetzt mal hin, mal sehen ob ich ein Auto treffe -> bed. Vorsatz. Wenn man den Ball einfach schießt ohne darüber nachzudenken, der könnte jetzt am Auto landen -> Fahrlässigkeit

Dann gibt es noch den Sonderfall der atypischen Kausalität, um es auf die Spitze zu treiben.
Du schießst, triffst aus Versehen eine Frau, die wirft vor Schreck ihr Handy beiseite und beschädigt das Auto -> Keine Bestrafung, da dies kein Mensch vorhersehen konnte.

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