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Normale Version: Fahrscheine
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Alle 2 Jahre kauf ich nen FünferPack StrassenbahnFahrscheine. Bis die mal aufgebraucht sind wurden die Fahrpreise dutzendfach erhöht.

1. Preiserhöhung
Ist es so dass man nach jeder Preiserhöhung die FS umtauschen& nachzahlen müsste gegen Aktuelle?
Oder ist es so wie ich mir das denke: Ich investiere möglichst früh in Fahrscheine (wie Aktien) und die Preiserhöhungen gehn mich nix mehr an!?

2. FS-Hack
Ausserdem stempele ich die FS erst uff der Rückseite ab. -Falls da ein Kontrolleur meint "Das Stempelfeld ist vorne- Schein ungültig!" Würde ich sagen "Gestempelt ist gestempelt. Der Schein ist entwertet"
Da das Stempelfeld aber frei ist benutze ich die nochmal. Diemal vorn. Und wenn ein Kontrolleur meint "kann ich mal ihnren FS sehen!" zeige ich ihm die Vorderseite des FS. (hat auch immer geklappt, immer = einmal) -Zeigen, nicht geben. Und da der FS mein Eigentum ist geb ich den auch nicht aus der Hand. Geschaut wird mit den Augen, nicht mit den Händen. Lehrer -sonst sieht der noch die Rückseite. Aber selbst da, wenn einer meint, "der würde ja schon gestempelt" könnte ich ja sagen "entwertet ist der Schein erst wenn das Stempelfeld gestempelt ist."


Was meinen den Juristen dazu? (also AK)
Was ist deine Frage? Ob dies legal ist? Zweitens würde zu "Erschleichen von Leistungen" zählen, oder?
Nö. Nix erschleichen. Investieren! zumindest bei Frage 1.

Die da war:
Ist es so dass man nach jeder Preiserhöhung die FS umtauschen& nachzahlen müsste gegen Aktuelle?

Das 2. ist nur ne kleine Anektode.
1: Nein. Was du jetzt erworben hast bleibt so, auch wenn Preinachlassung- oder erhöherung stattfinden. Wenn du jetzt ein Fernseher kaufst für 500 Euro und am nächsten Tag steigt der Preis auf 600 Euro musst du auch nicht zahlen, oder?

2: Raffiniert aber illegal.

Zitat:
Nö. Nix erschleichen. Investieren! zumindest bei Frage 1.


Damit hab ich ja mehr Frage 2 gemeint. Wink

1. Stimm ich Pac:Man zu ( größtenteils..)
aber 2. ist so gesehen nicht illegal, der vordere teil wurde nicht abgestempelt, also das stempelfeld. der hintere teil zählt ja nichmehr zum stempelfeld, und somit wurde die Karte zum ersten mal ( also hintere abstemplung) ungültig entwertet und somit war das erste mal abstempeln illegal.
wow. Das hat was richtig philosophisches: Ab wann gilt ein FS als entwertet.

Dass 2. böse ist, ist klar. (Obwohl....)
Aber das 1. hätte ich nur gerne so, damit ich nem Kontrolleur, wenner meint ich müsse die übrigen ollen FS umtauschen/nachzahlen, mit Paragrafen kommen kann. Dass kein Mindest-zu-verbrauchen-bis Datum draufsteht is ja schonmal gut.

Es ist über ein Jahr her dassi das letzte Mal SB gefahren bin. Und fast 1,5Jahre als das der Kontolleur meinte. Aber diese FRage muss geklärt werden!
Und wenn die so ist wie ich denke, die Antwort, dann kauf ich mir nen Jahrhundertvorrat an SBFSs! Gegen Preiserhöhungen bini dann imun.
Kp wer meine facepalm als spam markiert hat aber ok ...

Was ich sagen will ist , dass es definitiv illegal ist .
Auf jeden fall aber raffiniert Smile

Ob du das moralisch verkraftest und ob du die 40 euro strafe bezahlen willst ,
fals du erwischt wirst ist deine Entscheidung.

Auf jeden Falll ist es nicht legal ^^
also mal ganz erhlich ich fahre mit dem Nahverkehr oft und habe mir öfftersmal auch die 5er pack geholt ^^ und benutze 1 stempel für eine ganze woche und das juckt den doch nicht ^^ aslo kann ich wenn ich glück habe mit 5er ticket 1 monat fahren und ich weiß das ers nicht legal ist aber sau billig ^^

Whynot :
....
Was ich sagen will ist , dass es definitiv illegal ist .
.....

Auf jeden Falll ist es nicht legal ^^


Das ist ne Antwort auf ne Frage die keiner gestellt hat.
Auch sind da keine Argumente!


/Hmmm, in den AGBs der SB steht leider das:
Fahrausweise sind grundsätzlich an die Geltungsdauer des genehmigten Beförderungstarifes gebunden.
Tarifänderungen und zugehörige Übergangsregelungen werden veröffentlicht.

1. Das kann dir egal sein, Preiserhöhungen haben keine Auswirkung auf ein bereits zuvor gekauftes Ticket. Es sei denn das Ticket hat eine bestimmte Geltungsdauer. Aber auch dann kann dir da kaum einer einen Strick draus drehen und ich denke nicht, dass dich ein Kontrolleur zur Nachzahlung auffordert.

2. Grundsätzlich ist es nicht verboten auf der Rückseite abzustempeln, die meisten Kontrolleure werden es trotzdem monieren, falls sie es merken. Und der Kontrolleur hat ein Recht sich das Ticket genau anzusehen, womit du ihm zur vorübergehenden Herausgabe verpflichtet bist.

Wenn du dann auf beiden Seiten abgestempelt hast, machst du dich dem Erschleichen von Leistungen strafbar gemäß § 265a StGB. Zur Anklage wird dies aber nur bei Wiederholungstätern gebracht, sonst bleibt es bei dem Bußgeld.

alexking :
1. Das kann dir egal sein, Preiserhöhungen haben keine Auswirkung auf ein bereits zuvor gekauftes Ticket. Es sei denn das Ticket hat eine bestimmte Geltungsdauer. Aber auch dann kann dir da kaum einer einen Strick draus drehen und ich denke nicht, dass dich ein Kontrolleur zur Nachzahlung auffordert.

Das zu hören, mighty King, hätte mich vor meinem Letzten Post vollkommen überzeugt. Auf den FS steht zwar kein Datum drauf,
Aber Geltungdauer: AGB...grundsätzlich an die Geltungsdauer des genehmigten Beförderungstarifes...

Das wäre echt sone juristische Wortglauberei,wie man das drehen kann.
Obwohl ich jetzt diese AGB schon als ziemlich unhackbar ansehe.
'an den genehmigten Bef.Tarif" Tarif=zeitlich festgelegte Preisangabe.

alexking :
2. Grundsätzlich ist es nicht verboten auf der Rückseite abzustempeln, die meisten Kontrolleure werden es trotzdem monieren, falls sie es merken. Und der Kontrolleur hat ein Recht sich das Ticket genau anzusehen, womit du ihm zur vorübergehenden Herausgabe verpflichtet bist.


Oh, na gut.
PS. hab bei Informationsbeschaffung gerade davon gelesen dass Leute weil sie auf der Falschen Seite gestempelt haben und zeitgleich sicherheitshalber nochmal auf der Vorderseite, diese, weil 'zweimal' nicht
erlaubt ist, ne Kostendingsung kriegten. Was zwar dann sicher von nem kulanten SB-Unternehmen zurückgenommen wurde...

alexking :
Wenn du dann auf beiden Seiten abgestempelt hast, machst du dich dem Erschleichen von Leistungen strafbar gemäß § 265a StGB. Zur Anklage wird dies aber nur bei Wiederholungstätern gebracht, sonst bleibt es bei dem Bußgeld.


Sowieso, aber da ichs sowieso herrausrücken müsste, bringt das nix mehr.


Naja, die finale Antwort würde wohl erst ein reeler Richterspruch geben. Vielleicht haben die bei Babara Salesch mal das Thema. Oder beim Herrn Hold.

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