KINGx - Das inoffizielle PlayStation Forum & News Portal

Normale Version: unentschuldigte Fehlstunde?
Sie sehen gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Guten Tag,

ich bin derzeit auf dem Gymi und mache mein Abi. Nun sind wir in den letzten Schultagen und da ist für gewöhnlich der Stunden-/Kursplan sehr durcheinander.

Nun war es so, dass unsere letzte Sportstunde eine Woche vorgezogen wurde, da der Lehrer heute nicht anwesend war. Gestern drückte uns dann die Schulleitung noch heimlich einen Ersatzlehrer für die zwei Sportstunden rein, welche wir ja schon vorgezogen hatten (wurden also doppelt gemacht).

Einige Schüler, also ich und 6 weitere, haben die Stundenplanänderung aber nicht mitbekommen und kamen daher heute ohne Sportsachen zur Doppelstunde Sport.
Der Vertrettungslehrer war auch einer, welchen wir vorher noch nie hatten und der generell etwas sehr streng ist. Der fühlte sich wohl irgendwie verarscht, das knapp ein Viertel der Klasse ihre Sportsachen vergessen hatten und hilt uns erstmal einen ellenlangen Vortrag. Soweit bin ich damit auch einverstanden.
Anschließend forderte er uns jedoch auf, sofort (die Leute, die die Sachen vergesen hatten) die Sporthalle zu verlassen.
Dann sagte er uns, dass er uns hiermit 2 unentschuldigte Fehlstunden eintragen wird und wir nun daher für die 2 Stunden machen können was wir wollen.

Ist das ganze denn rechtens? Ich meine, unentschuldigte Fehlstunde? Wir wahren ja anwesend und fehlten nicht, daher kann hier doch keine Rede von einer Fehlstunde sein.
Wenn ich im Unterricht mein Lehrbuch vergessen habe, bekomme ich doch auch keine Fehlstunde. Ebenfalls wäre es ja möglich gewesen, das wir den Sportunterricht mit unseren Freizeitsachen machen (Hallenordnung wäre eingehalten gewesen).
Mit einer Leistungsbewertung in Form von 0 Punkten würde ich mitgehen, aber das konnte er uns nicht mehr reindrücken, da seit 4 Tagen Zensurenstopp ist.

Was können wir dagegen tun, da ich ungern wegen so einer Geschichte 2 Fehlstunden auf meinem Abi-Zeugnis haben möchte?!

MfG ferra
Tzz das darf der garnicht
euch einfach so ausn raum schmeißen ihr hättet ja jeden scheiß machen können er wäre dran schuld
geh mal zur Schulleitung
Da jetzt eh Wochenende ist, wird da diese Woche nichts mehr. Smile

Ich möchte aber vorher wissen, wie es denn hier rechtlich aussieht. Ich mache mein Abi übrigens in Sachsen, falls das relevant sein sollte.

Direkt zur Schulleitung und Terror machen möchte ich nicht. Das kann auch nach hinten losgehen und der ein oder andere Lehrer tut dann anders Bewerten als sonst. Sollte er zwar nicht, ist aber nicht ungewöhnlich.

MfG ferra
Ab zum Rektor und ihm alles Schildern! Soviel verständniss wird der wohl haben!

aBrokenPixel

und wenn es die 2 stunden bleiben, was will man manchen? euch von der schule schmeißen?
Ich denke, du könntest ihr theoretisch deswegen anzeigen, da er damit ja eindeutig seine Aufsichtspflicht schwerwiegend verletzt.

Ich an deiner Stelle würde einfach zum Vertrauenslehrer gehen und ihm das ganze schildern Wink

_CheatBoy :
und wenn es die 2 stunden bleiben, was will man manchen? euch von der schule schmeißen?


Die erscheinen aufm Abizeugnis. Kommt allgemein nicht so gut an.

Lass dir die fehlstunden nachträglich entschuldigen!

Entweder du sagst das deinen Eltern, dann werden sie dir ne entschuldigung schreiben.

Oder du bist 18 und schreibst dir selbst eine

ToXXiN :
Lass dir die fehlstunden nachträglich entschuldigen!

Entweder du sagst das deinen Eltern, dann werden sie dir ne entschuldigung schreiben.


Lustig. Mit welcher Begründung?

"Unser Sohn BlaBlaBla hatte in der Zeit von Bla bis Bla Kopfschmerzen, weshalb er nicht am Sportunterricht teilnehmen konnte."

? So blöd sind unsere Lehrer auch nicht.

Wie wärs wenn du mal mit einem Vertrauenslehrer reden würdest, vielleicht hilft er/sie dir ja.
Nein, aber du kannst sagen.

"Unser Sohn ... konnte am ... am Unterricht nicht teilnehmen, da er aufgrund fehlender Sportsachen vom Vertretungslehrer Herr ... des Unterrichts ausgeschlossen und deswegen als unetschuldigt fehlend eingetragen wurde. Wir bitten dies fehlen hiermit zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen ..."
Och man .__.

Zum 100sten mal.
Frag bei solchen Sachen immer Alexking.
Schreib ihm eine PN mit diesem Text.
Und wenn Alexking in diesen Thread hier postet nur auf ihn
hören.
Er weiß bescheid denn er hat Jura studiert. ;D

Gesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland :
§ 32 Ordnungsmaßnahmen

(1) Zur Verwirklichung des Unterrichts- und Erziehungsauftrags der Schule,
der Erfüllung der Schulbesuchspflicht,
der Einhaltung der Schulordnung und zum Schutz von Personen und Sachen können Ordnungsmaßnahmen gegenüber Schülern getroffen werden,
soweit andere erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten;
insbesondere ist vor Verhängung einer bestimmten Ordnungsmaßnahme zu prüfen,
ob nicht eine leichtere Ordnungsmaßnahme ausreicht.

(2) Folgende Ordnungsmaßnahmen können getroffen werden:
1. durch den Klassenlehrer oder durch den unterrichtenden Lehrer:
der schriftliche Verweis;
2. durch den Schulleiter:
a) die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe;
b) der Ausschluss von besonders bevorzugten Schulveranstaltungen bei fortbestehender Verpflichtung zur Teilnahme
am Unterricht während dieser Zeit;
c) die Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht;
d) der Ausschluss vom Unterricht bis zu drei Unterrichtstagen, bei beruflichen Schulen in Teilzeitform für einen
Unterrichtstag;
3. durch die Klassenkonferenz oder den Jahrgangsausschuss unter Vorsitz des Schulleiters oder seines Vertreters, wobei
der Klassenelternsprecher oder der Elternsprecher der Kerngruppe stimmberechtigt ist und ein Verbindungslehrer
mit beratender Stimme teilnimmt:
a) der Ausschluss vom Unterricht bis zu zwei Unterrichtswochen; Nummer 2 Buchst. d bleibt unberührt;
b) die Androhung des Ausschlusses aus der Schule;
4. durch die Gesamtkonferenz:
der Ausschluss aus der Schule;
5. durch die Schulaufsichtsbehörde:
auf Antrag der Gesamtkonferenz die Ausdehnung des Ausschlusses
auf alle Schulen des Landes mit Ausnahme der Schule für Erziehungshilfe.
Ein Beschluss der Gesamtkonferenz gemäß Satz 1 Nr. 4 und 5,
an dem die Vertreter der Schülervertretung mit beratender Stimme teilnehmen,
bedarf der Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber Klassen und Gruppen als solchen ist nicht zulässig.
(3) Körperliche Züchtigung und entwürdigende Maßnahmen sind nicht zulässig.

(4) Eine Ordnungsmaßnahme gemäß Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b bis Nr. 3 Buchst. b ist nur zulässig,
wenn ein Schüler durch schweres oder wiederholtes Fehlverhalten seine Pflichten verletzt
und dadurch die Erfüllung der Aufgabe der Schule oder die Rechte anderer gefährdet hat.

Eine Ordnungsmaßnahme gemäß Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 ist nur zulässig,
wenn neben den Voraussetzungen des Satzes 1 das Verbleiben des
Schülers
in der Schule eine Gefahr für die Erziehung und Unterrichtung, die sittliche Entwicklung,
die Gesundheit oder Sicherheit der Mitschüler befürchten lässt;
eine Ordnungsmaßnahme gemäß Absatz 2 Satz 1 Nr. 5 ist darüber hinaus nur zulässig,
wenn zu erwarten steht,
dass auch bei einem Wechsel der Schule die gleiche Gefährdung der Mitschüler gegeben ist.


LinkQuelle


Ist zwar fürs Saarland,
sollte aber in allen Bundesländern ähnlich Anwendung finden.

Da ihr nicht absichtlich und schwerwiegend den Unterricht gestört habt,
wäre hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten gewesen.

Es hätte ausgereicht,
hätte der Lehrer euch eine Ausweichbeschäftigung erteilt
(z.B. die Teilnahme am Unterricht in einer anderen Klasse).
Optional hätte er euch zum Rektor schicken können,
welcher euch dann hätte einer anderen Klasse zuteilen können,
um nicht den Unterrichtsverlauf deiner Klasse unnötig zu unterbrechen.

ganz ehrlich dass darf er nicht machen falls wen was euch was passiert ist ja seinen schuld
also meiner meinung nach könnt ihr jetz nicht mehr viel machen einfach weil ja jetz wochende ist und bei der ganzen sachen jetz wieder einige tage dazwischen liegen bis wieder schule ist.

IHr hättet sofort nach dem er euch aus der sporthalle geworfen hat zum rektor/in gehen sollen und sofort die sache schildern sollen damit er/sie direkt handeln hätte könne und die lehrkraft zur rede hätte stellen können.

Desweiteren ist einfach das problem das jetz aussage gegen aussage steht und dann kommt es auf den rektor/in an in wie fern sie dieser/e um die schüler kümmert und welchen eindruck er hat denn im zweifelsfall wird er den lehrer glauben jedenfalls ist es leider bei uns auf der schule so einfach weil dieser beamter ist und so dumm es sich an hört am längerem hebel sitzt.

wirklich viel machen könnt ihr da nicht außer eventuell mit einem vertrauenslehrer direkt am montag reden und auf jedenfall sachlich bleiben und vorallem ruhig bleibem in den gespräch fals eines standfinden sollte denn wenn ihr aufgebracht seid bzw. batzig oder frech werdet habt ihr eh schon verloren.

ICh hoffe ich konnte dir ein wenig helfen =)

MFG Yames
Seiten: 1 2
Referenz-URLs