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Normale Version: Frage zur Pressefreiheit und so
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Ich und ein paar Kumpels wollen ein Online-Mag aufziehen, da wir aber nicht nur ein Bild-Abkupferer werden wollen sondern auch Kritische fragen stellen möchten würde mich mal Interessieren wie es da genau mit der Pressefreiheit aussieht (der Chef ist ja Jura-Student soviel ich gelesen habe)

Ist es erlaubt kritische Fragen wie zum Beispiel *Ist dieser Politiker korrupt*,*Betrügt diese Firma ihre Kunden* zu stellen, also mit Namensnennung des Politikers oder der Firma? Meines erachtens ja da man ja keine Schuld zuweißt wie es bei *Dieser Politiker IST korrupt*,*Diese Firma betrügt ihre Kunden* der Fall wäre.
Wenn man es aber nicht darf, geht es dann Anonym, also ohne Namensnennung der Firma oder der Person?

Wie sieht es dann aus wenn ein Politiker nachweisbar korrupt ist oder eine Firma nachweislich Kunden betrügt, darf man das dann auch so offen schreiben mit Namensnennung?

Und wie steht es mit dem Persönlichkeitsrecht? Ab wann steht man so sehr im Interesse der Öffentlichkeit das man nichts mehr gegen eine offene Namensnennung und Fotografen machen kann?

Wie lange hat man Zeit eine Gegendarstellung zu veröffentlichen?
Und darf eine Gegendarstellung kommentiert werden, zum beispiel wenn unser nachweislich korrupter Politiker in seiner Gegendarstellung wieder alles abstreitet? Wenn ein Kommentar nicht geht, darf man dann zum ursprünglichen Artikel verlinken oder die gegendarstellung einfach UNTER dem besagten Artikel auf der gleichen Seite veröffentlichen?

Die beiden Beispiele Politiker und Betrugsfirma sind natürlich nicht das einzige, aber ohne konkrete Beispiele sind die fragen vielleicht nicht eindeutig genug.

Danke schonmal im vorraus, wer sonst noch Tips hat die es zu beachten gilt: immer her damit, bevor unser Freund kommt und uns auch Anzeigen will Smile
Solange man im Konjunktiv bleibt oder in der Frageworm, kannst du über Korruption in Verbindung mit einer Namensnennung schreiben.

Eine Behauptung darfst du jedoch nicht aufstellen. Wenn es für die Korruption Beweise gibt, dann darfst du das ausdrücklicher formulieren. Aber da musst du genau aufpassen, denn Anzeichen stellen noch lange keinen Beweis dar. Sicher von Korruption darfst du erst sprechen, wenn jemand aufgrund dessen verurteilt worden ist. Große Zeitungen gehen darüber gerne mal hinweg, aber die haben dann auch kein Problem damit ein paar Tausend zu zahlen, falls es tatsächlich vor Gericht geht.

Das Persönlichkeitsrecht steht jedem zu. Auch etwa einer Merkel. Das ist das Problem der Rechtsprechung. Man muss eine Grenze ziehen. Für so etwas gibt es keine Definition, das wird im Einzelfall entschieden. Doch kannst du davon ausgehen, dass sämtliche Politiker mit einem eingeschränkten Persönlichkeitsrecht leben müssen.

Eine Gegendarstellung sollte in der nächsten Ausgabe erfolgen, sofern keine Frist gesetzt wurde. Der Betroffene hat 3 Monate Zeit die Gegendarstellung zu erwirken.
Eine Kommentierung etwa in der Form "Wir bleiben bei unserer Ansicht" ist möglich. Nicht aber etwa "Frau Merkel lügt" etc. Umgekehrt muss die Gegendarstellung auf Tatsachen beruhen und nicht einfach eine andere Meinung schildern.
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