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Normale Version: Notwehrlage -> mildestes Mittel ???
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Oha Halbtot hätte auch gereicht xDD

Also ich denk mal wenn du wohl einfach drauf los geschossen hast ist es ja noch ok in so ner Situation denk man auch nicht lange nach. Wird es wohl milde ausfallen Wink

Aber ich glaub auch wenn du den die Waffe einfach nur an den Kopf gehalten hättest hätte der sich in die Hose gemacht. Das sind doch meistens keine besonderen Einbrecher.
In so einen fall darf man töten. Wenn du einen polizisten mit knarre bedrohst, wird der dir wohl kaum ims knie schießen...

Darktraceur92 :
In so einen fall darf man töten. Wenn du einen polizisten mit knarre bedrohst, wird der dir wohl kaum ims knie schießen...


Ich glaub töten dürfen die den nicht erstens kommt das scheiße an wenn ein Polizist jemanden erschießt und zweitens versuchen die eigentlich immer nur so zu schießen das der andere Unfähig ist abzudrücken aber noch lebt.

Nur in solchen Situationen wie bei Amokläufen.

-ferra- hast du echt jemanden abgeknallt in den Kopf ?

Hat der Fall wirklich einen realen Bezug ? Ich hoffe doch nicht.

Grundsätzlich gilt bei der Notwehrhandlung nach § 32, dass das mildeste der dir zur Verfügung stehenden Mittel gewählt werden muss. Hast du jetzt etwa auch einen Baseball-Schläger dabei, hättest du damit zuschlagen müssen, sonst handelt es sich um einen Notwehrexzess nach § 33 StGB. Man braucht seinem Gegenüber aber nicht schwächer entgegen treten zu müssen, daher ist etwa nicht das mildeste Mittel mit der Faust zuzuschlagen.

Hast du nur die Waffe dabei, und dein Gegenüber wollte einen tödlichen Stich abgeben, darfst du schießen und ihn töten, wenn sein Angriff unmittelbar bevorsteht. Hatte er hingegen das Messer noch nicht gezogen und nur mit sich geführt, darfst du nicht schießen.

Wohin man schießt ist eine Ermessensentscheidung vor Gericht. Dabei kommt es unter anderem darauf an, in welcher Verfassung man sich befand (z.B. Panik), ob man ein geübter Schütze ist, man gezielt einen Kopfschuss abgeben wollte etc.

Hat man einfach geschossen ohne Tötungsabsicht und trifft dabei den Kopf, rechtfertigt dich die Notwehr. Vor Gericht ist dir meist schwer das Gegenteil zu beweisen, weshalb dann in dubio pro reo zur Anwendung kommt wobei der für dich günstigste Fall angenommen werden muss. Probleme kann es noch geben, wenn du gar keine Waffe führen darfst (kein Waffenschein).
äh ferra, wieso hast du ne Knarre o.O

Ich bin leicht geschockt

@Alex, danke, gut das mal zu wissen (auch wenn man mal in ner Straße angegriffen wird)
Mensch, Leute. Big Grin

Das ist alles fiktiv. Also nie geschehen und wird es hoffentlich auch nicht.

Nein, ich trage keine Waffen mit mir rum, zumal ich davon auch nichts halte.
Ich bin ein ganz normaler Mensch, wie (fast) jeder andere.

Mich hat die Situation einfach mal interessiert, weil man solche Vorfälle doch immer wieder mal ließt.

Danke an Alex. Smile

MfG ferra
Ich muss zu ferras ferteidigung sagen , dass mich das auch schon mehrmals interessiert hat , aus reiner neugierde Big Grin
Ja und was ist wenn due nachbarn das hören ???
Sorry der musste sein ;P

Ryu Haya Busa :
Ja und was ist wenn due nachbarn das hören ???
Sorry der musste sein ;P


Dann wirft mann die Leiche in den Garten vom Nachbar Wink
SDP ft. Sido - Ne leiche Tongue
Nein, im Ernst diese Frage die ferra gestellt hat, hätte auch mal gelöst werden sollen, da man einfach zu viel von Einbrüchen hört.

bitte löschen
Da wir gerade beim Thema sind: Nehmen wir mal an ich betreibe Kampfsport und bin dadurch mein gegenüber überlegen. Muss ich in der Notwehr in aufklären, dass ich z.B. geübt ihn mit Griffen ausschalten kann?

und noch was:
Nach dem StGB § 32 ist Notwehr nicht nur bei körperlichen Angriffen erlaubt sondern auch bei Angriffen auf die Ehre. Wie soll ich das verstehen, darf ich zuschlagen, wenn mich einer Hur*nsohn nennt, ohne dabei was zu befürchten zu müssen?

Ich danke für eine Antwort.

Pac:Man :
und noch was:
Nach dem StGB § 32 ist Notwehr nicht nur bei körperlichen Angriffen erlaubt sondern auch bei Angriffen auf die Ehre. Wie soll ich das verstehen, darf ich zuschlagen, wenn mich einer Hur*nsohn nennt, ohne dabei was zu befürchten zu müssen?

Ich danke für eine Antwort.


Es ist richtig, dass die Notwehr nicht nur bei körperlichen Angriffen rechtfertigt. Bei Beleidigungen gibt es aber die Besonderheit, dass du nicht nach einer Beleidigung zuschlagen darfst, sondern nur bei einer bevorstehenden. Und davon ist abzuraten, da man kaum nachweisen kann, dass dich jemand beleidigen wollte. Wenn du aber während des Ausspruch des Wortes Hur*nsohn zuschlägst, schützt dich die Notwehr. Das musst du aber erstmal hinbekommen Big Grin

Zum Glück ist alles das nur Fiktiv.
Ich war schon ganz schön geschockt als du da so eine Story erzählt hast Wink
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