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Normale Version: Fragen zum Thema Raupkopien
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Hi Leute,

mein Kumpel hat sich früher rk´s gezogen. Das ist jetzt bereits über 2 Jahre her, da er damit aufgehört hat. Plötzlich fängt er aus heiterem Himmel an sich darüber Gedanken zu machen, ob er quasi "nachträglich" noch dafür belangt werden kann. Ich wollte ihn gleich damit beruhigen, dass die Telekom ihre Daten wegen der Sache mit der Vorratsdatenspeicherung NICHT so lange speichern darf.

Habe ich mit dieser Sache recht? Wie lange speichert die Telekom die IP Daten eigentlich.


Also ich persönlich halte ja nix vom saugen. Aber nicht weil dies angeblich manchen Publishern schaden würde (die haben doch eh genug Kohle und außerde heißt es doch noch lange nicht, dass wenn ich mir ein Spiel nicht downloade, dass ich es mir automatisch kaufe^^), sondern weil ich es irgendwie, entschuldigt den Begriff, "assozial" finde, da es die meisten PSP-spiele doch eh schon zu Dumping-preisen bei Amazon und co gibt.

Alexking hat zu diesem Thema einen interessanten Text geschrieben der vielleicht gut zum Thema passt:

Zitat:
Raubkopien stellen keine Straftat im Sinne des StGB dar und es steht für den bloßen Download auch keine Strafe nach dem UrhG darauf. Das versuchen einige Firmen immer nur gerne zu propagieren a la "5 Jahre Knast - Raubkopierer sind Verbrecher ..."

Strafbar ist nach UrhG die Verbreitung von Raubkopien. Und auch da erwartet einem nur eine Geldstrafe, es sei denn du warst schon vorher ein Schwerkrimineller.
Für den bloßen Download kann man nur zivilrechtlich belangt werden und das auch nur vom Rechteinhaber. Sprich lädst du Fifa runter, müsste dich dafür EA verklagen.

Für solche Lappalien interessiert sich aber eh kein großer Publisher.



Ich bin gespannt auf eure Antworten^^. Bisher hat sich dieses Forum nämlich als fachlich äußerst seriös und ansprechend herausgestellt. In der Vergangenheit habe ich hier schon viele Fragen zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet bekommen.

VIELEN DANK COMMUNITY Smile Smile Smile

Also:
Nachträglich belangt kann er kaum werden, außer er rennt auf die Straße und schreit es herum.
Damit ein Raubkopierer angeklagt/belangt wird, muss erstmal der Geschädigte (Spielehersteller/Publisher) aktiv werden.
Momentan speichern die Netzbetreiber die IPs für maximal 2 Wochen, länger dürfen sie eigentlich nicht. Da damit auch eine Rückverfolgung fast ausgeschlossen ist, braucht sich dein Freund keine Gedanken machen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort Smile.

Kann man dann grundsätzlich nur inerhalb dieser 2 wochen erwischt werden, so ganz banal ausgedrückt? Weil man benötigt ja beide infos: Die ip-sachen vom free-hoster und die ip-sachen vom provider oder?
Man benötigt zuerst die IP desjenigen, der herunterläd. Meist hat man die früher über Torrents abgefischt (wer so naiv damals war und noch heute ist). Wie hoch die Chance ist, dass Rapidshare und co die IPs raus gibt ist mir nicht bekannt.
Wenn die IP herausgegeben wird, so muss der Geschädigte (oder jemand in dessen Auftrag) sich an die Staatsanwaltschaft wegen des Deliktes wenden. Die erreicht dann beim Provider die Herausgabe der Anschrift und des Namens der Person, stellt dann aber meist das Verfahren wegen Geringfügigkeit wieder ein. Die Anwälte des Geschädigten erhalten dann Akteneinsicht und Verklagen einen in einem Zivilprozess auf Schadensersatz.
Banal gesagt kann man nur erwischt werden, wenn die Maschenerie innerhalb von den 2 Wochen in Gang gesetzt wird (es gibt auch Ausnahmen). Ansonsten ist die Chance sehr gering.
Achso, also stimmt es dass man beide Seiten braucht (Den free-hoster wo man es gesaugt hat und die infos des providers) um jemanden zu erwischen?
Genau, man braucht beides. Ablauschen dürfen die ja den Internetverkehr nicht.
...und da nur der provider die daten hat, mit denen man auch den wohnort und die adresse des Betreffenden herausfinden kann, hat sich die Sache nach kurzer Zeit gegesssen, da diese Daten nicht sehr lange gespeichert werden. Und wenn Sie diese Daten länger speichern würden, würden sie unweigerlich gegen das Vorratsdatengesetz verstößen oder?
So ist es Wink
Das wäre doch fast witzig oder? Jemand hat etwas illegal gesaugt, wird nach den 2 wochen dafür belangt und startet eine Gegenanklage wegen Vorratsdatenspeicherung. Big Grin Wäre sowas überhaupt möglich? ^^
Ja, weil dann wurden Beweise illegal beschafft.


Die Chance jetzt noch erwischt zu werden ist 0 (Null)

Außerdem sorgen sich die Firmen nicht um uns Downloader, warum auch? Ist doch viel zu aufwändig. Die packen sich lieber die Uploader.
Vielen Dank für eure extrem hilfreichen Antworten.

Ich finde nämlich, dass dieses Thema rund um die Vorratsdatenspeicherung echt interessant ist und echt ein heißes diskussionsthema ist.^^

Zitat:
Außerdem sorgen sich die Firmen nicht um uns Downloader, warum auch? Ist doch viel zu aufwändig. Die packen sich lieber die Uploader.


Also bei Torrent hab ich gehört werden extrem viele Leute erwischt. Dass jemand bei One-click hostern erwischt wurde ist mir nicht bekannt.

Team Bolt :
Vielen Dank für eure extrem hilfreichen Antworten.

Ich finde nämlich, dass dieses Thema rund um die Vorratsdatenspeicherung echt interessant ist und echt ein heißes diskussionsthema ist.^^

Zitat:
Außerdem sorgen sich die Firmen nicht um uns Downloader, warum auch? Ist doch viel zu aufwändig. Die packen sich lieber die Uploader.


Also bei Torrent hab ich gehört werden extrem viele Leute erwischt. Dass jemand bei One-click hostern erwischt wurde ist mir nicht bekannt.


ja, wenn dus nicht extra einstellst lädst du das, was du grade runterlädst bei torrents auch gleichzeitig wieder hoch, und danach wird gesucht.

Das dürfte dann auch beantworten, dass bis jetzt offiziell noch von niemandem die Rede ist, der bei One-click hostern erwischt wurde, da man da ja nix hochlädt.
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