08.09.2011, 10:54
Hi Leute,
mein Kumpel hat sich früher rk´s gezogen. Das ist jetzt bereits über 2 Jahre her, da er damit aufgehört hat. Plötzlich fängt er aus heiterem Himmel an sich darüber Gedanken zu machen, ob er quasi "nachträglich" noch dafür belangt werden kann. Ich wollte ihn gleich damit beruhigen, dass die Telekom ihre Daten wegen der Sache mit der Vorratsdatenspeicherung NICHT so lange speichern darf.
Habe ich mit dieser Sache recht? Wie lange speichert die Telekom die IP Daten eigentlich.
Also ich persönlich halte ja nix vom saugen. Aber nicht weil dies angeblich manchen Publishern schaden würde (die haben doch eh genug Kohle und außerde heißt es doch noch lange nicht, dass wenn ich mir ein Spiel nicht downloade, dass ich es mir automatisch kaufe^^), sondern weil ich es irgendwie, entschuldigt den Begriff, "assozial" finde, da es die meisten PSP-spiele doch eh schon zu Dumping-preisen bei Amazon und co gibt.
Alexking hat zu diesem Thema einen interessanten Text geschrieben der vielleicht gut zum Thema passt:
mein Kumpel hat sich früher rk´s gezogen. Das ist jetzt bereits über 2 Jahre her, da er damit aufgehört hat. Plötzlich fängt er aus heiterem Himmel an sich darüber Gedanken zu machen, ob er quasi "nachträglich" noch dafür belangt werden kann. Ich wollte ihn gleich damit beruhigen, dass die Telekom ihre Daten wegen der Sache mit der Vorratsdatenspeicherung NICHT so lange speichern darf.
Habe ich mit dieser Sache recht? Wie lange speichert die Telekom die IP Daten eigentlich.
Also ich persönlich halte ja nix vom saugen. Aber nicht weil dies angeblich manchen Publishern schaden würde (die haben doch eh genug Kohle und außerde heißt es doch noch lange nicht, dass wenn ich mir ein Spiel nicht downloade, dass ich es mir automatisch kaufe^^), sondern weil ich es irgendwie, entschuldigt den Begriff, "assozial" finde, da es die meisten PSP-spiele doch eh schon zu Dumping-preisen bei Amazon und co gibt.
Alexking hat zu diesem Thema einen interessanten Text geschrieben der vielleicht gut zum Thema passt:
Zitat:
Raubkopien stellen keine Straftat im Sinne des StGB dar und es steht für den bloßen Download auch keine Strafe nach dem UrhG darauf. Das versuchen einige Firmen immer nur gerne zu propagieren a la "5 Jahre Knast - Raubkopierer sind Verbrecher ..."
Strafbar ist nach UrhG die Verbreitung von Raubkopien. Und auch da erwartet einem nur eine Geldstrafe, es sei denn du warst schon vorher ein Schwerkrimineller.
Für den bloßen Download kann man nur zivilrechtlich belangt werden und das auch nur vom Rechteinhaber. Sprich lädst du Fifa runter, müsste dich dafür EA verklagen.
Für solche Lappalien interessiert sich aber eh kein großer Publisher.
Strafbar ist nach UrhG die Verbreitung von Raubkopien. Und auch da erwartet einem nur eine Geldstrafe, es sei denn du warst schon vorher ein Schwerkrimineller.
Für den bloßen Download kann man nur zivilrechtlich belangt werden und das auch nur vom Rechteinhaber. Sprich lädst du Fifa runter, müsste dich dafür EA verklagen.
Für solche Lappalien interessiert sich aber eh kein großer Publisher.
Ich bin gespannt auf eure Antworten^^. Bisher hat sich dieses Forum nämlich als fachlich äußerst seriös und ansprechend herausgestellt. In der Vergangenheit habe ich hier schon viele Fragen zu meiner vollsten Zufriedenheit beantwortet bekommen.
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