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Normale Version: Verzweifelt - Arbeitsamt - 500€ gekürzt!
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Hallo Community,

Falls das nichts mit § Fragen zutun hat, bitte nicht closen, dass ist sehr wichtig...

Zu aller erst, bitte nur antworten wenn ihr wisst, was ihr sagt!
Hoffe das Alex mir helfen kann.

Also: Ich bin gerade von der Schule heimgekommen als mich meine Mutter mit schlechten Nachrichten konfrontiert hat. (vor 10 Min.)

Meine Mutter geht arbeiten, bekommt aber aufgestockt da sie nicht so ganz viel verdient. Meine Schwester hat dieses Jahr mit dem studieren angefangen und mein Bruder hat die Schule gewechselt. Jetzt bin das Problem dies, dass das Arbeitsamt meinen Bruder und meine Schwester aus der Bedarfsgemeinschaft ausgeschlossen hat, bei meiner Schwester ist das ja verständlich aber bei meinem Bruder nicht. Der Grund sei folgender dass mein Bruder nicht auf die reguläre Schule geht, deswegen wurde er aus der BedarfsGemeinschaft ausgeschlossen.

Weiterhin wohen meine 2 Geschwister immer noch bei meiner Mutter. Meine Schwester zieht noch dieses Jahr aus.

Unterm Strich bekommen bekommen wir zu zweit 343€ fürs Leben, mein Bruder mus ja auch noch davon leben und das funtkioniert so nicht...
Voher haben wir ca. 1000€ zu viert bekommen.

Jetzt ist die Frage: Was können wir tun?
Ist das verboten was sie machen?

Bitte um Hilfe

lg
Das ist der Rechtsstaat? Wennst probleme damit hat hole dir nen Rechtsanwalt, der Staat macht mit dir was er will... leg nen einspruch ein ... aber sonst
sry ich werde dir keine genaue antwort geben können, aber irgendwie muss ja geld kommen für deinen bruder. entweder deine mutter bekommt es für deinen bruder oder aber dein bruder muss selber nach dem amt und selbst geld für sich beantragen. zumindest wird dafür schon eine stelle zuständig sein arbeitsamt od. vieleicht auch (barfög) beantragen.

das sind zumindest zwei sachen die ich versuchen würde

1. selber nach dem arbeitsamt gehen (bruder)
2. versuchen barfög zu beantragen

knownix :
sry ich werde dir keine genaue antwort geben können, aber irgendwie muss ja geld kommen für deinen bruder. entweder deine mutter bekommt es für deinen bruder oder aber dein bruder muss selber nach dem amt und selbst geld für sich beantragen. zumindest wird dafür schon eine stelle zuständig sein arbeitsamt od. vieleicht auch (barfög) beantragen.

das sind zumindest zwei sachen die ich versuchen würde

1. selber nach dem arbeitsamt gehen (bruder)
2. versuchen barfög zu beantragen


Aber BAföG muss man doch zurück zahlen...
Oder?
Gibt es nicht etwas besseres als Arbeitsamt, besteht da nicht die Möglichkeit vors Gericht zu gehen um an das Geld zu kommen??

Also das mit dem BaföG ist auf jeden Fall schonmal eine Möglichkeit bei deinem Fall.
Und BaföG muss zu einem Teil zurück gezahlt werden, was aber im Falle eines abgeschlossenen Studiums möglich sein sollte, wenn man sich hier anstrengt Wink
Und ne besserer Möglichkeit wüsst ich jetzt erstma nicht, was für Paragraphen wurden denn zur begründung rangezogen, dann kann man sich das ja mal genauer angucken, aber ich hab so ne Ahnung, dass du keine Chance hast.
Aber wie mein Vorredner schon sagte --> im Zweifelfall vor Ort einfinden beim Arbeitsamt und versuchen jemanden zu finden, der einen berät.
ja barfög das muss zurückgezahlt werden. darf ich fragen wie alt dein bruder ist ( ist er 25 so muss er meines wissens nach den arbeitsamt, da deine mutter nur bis zum 25 lebensjahr vom amt das geld für ihn bekommt). was anderes als barfög fällt mir da nicht ein, ausser vieleicht noch mal bei der "verbraucher zentrale" nachfragen die wissen auch in den meisten fällen was zu tun ist.

knownix :
ja barfög das muss zurückgezahlt werden. darf ich fragen wie alt dein bruder ist ( ist er 25 so muss er meines wissens nach den arbeitsamt, da deine mutter nur bis zum 25 lebensjahr vom amt das geld für ihn bekommt). was anderes als barfög fällt mir da nicht ein, ausser vieleicht noch mal bei der "verbraucher zentrale" nachfragen die wissen auch in den meisten fällen was zu tun ist.


Mein Bruder ist 16.

Und von meiner Mutter gerade erfahren, lehnt das Landratsamt BAföG ab!

es gibt schüler-bafög und studenten-bafög. und das schüler bafög muss man NICHT zurück zahlen. das bekommt man wenn man z.b. ne schulische ausbildung macht. aber die höhe des bafögs hängt von dem einkommen deiner eltern ab.
aber ich würd als aller erstes zum job-center gehn und denen klar machen das das so nicht geht. am besten du mit deiner mum, bruder und schwester. und dann direkt zu dem leiter. jedes amt in jeder stadt hat da nen "cheff" und wenn du zu dem gehst und die probleme klar aufen tisch legst müsste es eigentlich klappen. ich hatte auc hschon öfter stress mit denen weil die meinten das sie nicht zahlen müssen und ich bin immer zum "cheff" und dann hatts geklappt.
ich hoffe ich konnte dir helfen. und lass dich von denen nicht verarschen, die meisten leute die da arbeiten haben selber kein plan wovon die da reden, deswegen immer zum "cheff" Smile
klar kannst du vors gericht gehen das kann man ja in deutschland wegen jeder kleinigkeit das problem ist einfach wenn ihr den prozess verliert müsst ihr auch die kosten zahlen und das ist nicht gerade billig das können dann schonmal einige tausend euro sein.

ICh hoffe ich konnte helfen.

MFG Yames

The1Section

Yames :
klar kannst du vors gericht gehen das kann man ja in deutschland wegen jeder kleinigkeit das problem ist einfach wenn ihr den prozess verliert müsst ihr auch die kosten zahlen und das ist nicht gerade billig das können dann schonmal einige tausend euro sein.

ICh hoffe ich konnte helfen.

MFG Yames


Das Arbeitsamt oder die Arbeitsagentur gehören zum staat, ich glaube das weiß jeder.

Und Viele als " Kleiner Bürger dieses staates" haben es auch schon versucht, gegen das Arbeitsamt vorzugehen.
Das Resultat?
Es hat nichts gebracht!
Nur bei ganz wenigen von TAUSEND konnte etwas erreicht werden.
Und so eine verhandlung kostet ja auch einiges.
Redet mal ganz offen mit euren Sachverständigen Bearbeiter und erzählt ihm die Situation.
Wenn er nicht zuhören möchte wendet euch an die Leiterin des Zuständigen Amtes.
Und falls ihr doch Rechtlich vorgehen möchtet, bekommt ihr die Kosten des Verfahrens belassen.
Das nennt sich dann " Gerichtskosten beihilfe" was ihr bei einem Anwalt beantragen müsst.

Aber ich würde erst mal mit den Leuten reden.

das klagen vor sozialgerichten ist doch kostenlos für ihn! ey immer diese halbwahrheiten

http://schraegschrift.de/kosten-im-verfahren-vor-dem-sozialgericht/

deine mutter soll nen anwalt suchen und feuer frei gegen die ärsche!

Rechtsanwaltskosten: Außergerichtliche Kosten, wie Rechtsanwaltsgebühren, muss jeder Verfahrensbeteiligte grundsätzlich selbst tragen. Das Gericht entscheidet nach Beendigung des Prozesses, ob und in welcher Höhe der Gegner diese Kosten zu tragen hat, § 193 SGG. Prozesskostenhilfe nach der ZPO ist möglich, § 73 a SGG i.V.m. § 114 ZPO.

beachte aber das! also direkt PKH beantragen!
Auf welche Schule geht denn dein Bruder, dass die dies nicht als reguläre Schule ansehen ?

Gegen Bescheide von Amtswegen kann man ja grundsätzlich Widerspruch einlegen, dann muss die Sachlage neu geprüft werden.

Wie die Vorredner bereits erwähnt haben, kann man Schüler-Bafög beantragen, das auch nicht zurückgezahlt werden muss. Vom Studenten-Bafög würde ich abraten, solange man nicht wirklich darauf angewiesen ist. Viele beantragen das einfach damit sie mehr haben und stehen dann nachher dumm da wenn sie nach dem Studium erstmal keinen Job kriegen und es zurückzahlen müssen.

alexking :
Auf welche Schule geht denn dein Bruder, dass die dies nicht als reguläre Schule ansehen ?

Gegen Bescheide von Amtswegen kann man ja grundsätzlich Widerspruch einlegen, dann muss die Sachlage neu geprüft werden.

Wie die Vorredner bereits erwähnt haben, kann man Schüler-Bafög beantragen, das auch nicht zurückgezahlt werden muss. Vom Studenten-Bafög würde ich abraten, solange man nicht wirklich darauf angewiesen ist. Viele beantragen das einfach damit sie mehr haben und stehen dann nachher dumm da wenn sie nach dem Studium erstmal keinen Job kriegen und es zurückzahlen müssen.


Mein Bruder ist in die 10. Klasse gekommen.
Eigentlich hätte er die Realschule auf der alten Schule beenden sollen.
Er ist auf die Berufsfachschule gewechselt, laut Arbeitsamt wird das nicht als reguläre Schule gesehen.

Zu dem Schüler-bafög: Meine Mum hat schon beim Landratsamt angerufen. Diese lehnen Bafög ab! Jetzt schicken die uns Formulare zu, dass sie es ablehnen. Dann müssen wir die ausgefüllten Formulare ans Arbeitsamt schicken. Laut Arbeitsamt würde mein Bruder dann wieder das Geld bekommen (ich versteh das nicht so ganz). Aber das dauert länger bis wir die Formulare bekommen. Solange haben wir ca. 300 Euro als unterstüzung (ca. 600 weniger)!

Solange schaffen wir das finanziell gar nicht.
ab dem 10.10.2012 bekommen wir weniger Geld.
Wir sollen wir solange ohne Geld auskommen?

ich würde wirklich versuchen mit den amt zu sprechen und erklären das das barfög abgelehnt wird und ihr die unterlagen nachreichen würdet,
ich glaub nicht das man euch rechtlich gesehen "mit so wenig geld dastehen lassen kann" also die sollen dann halt in vorkasse gehen. zur not hilft da auch mal die "caritas" ( soziale einrichtung) aus, falls es das bei euch gibt. oder halt beim sozialamt nachfragen (zur not)

man muss den amt egal welches immer auf den füßen treten leider, das sind meister dadrin leute abzuwimmeln. deswegen bleib hart lass dich nicht hin und her schicken, falls du wirklich mal vom amt wo hingeschickt wirst frag immer nach was für unterlagen du brauchst. das kostet sonst alles zeit.

ps: ja die caritas hilft bei solchen fällen, das war bei mir so als das amt mir kein übergangsgeld zahlen wollte.
Das heißt, korrigiere mich wenn ich falsch liege, BaföG Amt will nicht zahlen wegen Zweifel an der Schulform.... (Totaler Mist den die labern) aber nuja, denen das klar zu machen, dass das ne normale Schule ist ist ja jetzt eigentlich gar nicht notwendig, An sich müsste es doch reichen s.o. ab zum Arbeitsamt und sagen: BaföG gibts nicht.

Alles Gute
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