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Normale Version: Käufer sagt zu 100% zu dass er Motorroller kauft, tut es aber nicht
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Ich hab eine frage.
Wenn ich jemandem mein roller verkaufe und er sagt das er ihn zu 100% nimmt und ich sage auch das er ihn zu 100% nimmt und er sich später dann anders entscheidet und ihn doch nicht nimmt, ist es strafbar ? Könnte von ihm dann z.B. 50% des kaufpreises abnehmen ?

DANKE
Hast du deinen Roller an ihn verkauft? Wenn nein, dan denke ich das es nicht strafbar ist seine meinung z ändern. Frag doch mal Alexking, der kennt sich mit Gesetze und so aus!
Wo isn das Problem wenn er sich doch noch umentscheidet,wenn ers nicht will dann will ers nicht wie wofür willstn ihn dann noch bestrafen?!
Wenn er keinen Vertrag unterschrieben hat, darf er sich noch umentscheiden.
aber is ja doof das er sagt das er den 10000%ig kauft und ich die anzeige ausm internet nehmen soll. mir sind wegen dem weitere käufer durch die lappen gegangen.
Ja das schon aber solange kein geld in spiel war kann er das machen
Mündlich dann hast du kaum eine Chance, wenn du es Schriftlich hast kannst du ihn aber darauf Festnageln.

m33 :
Wenn er keinen Vertrag unterschrieben hat, darf er sich noch umentscheiden.


Bei Ebay kannste dich auch nicht um entscheiden wenn du Plötzlich das teil nichtmehr willst.

Darktraceur92 :
Ja das schon aber solange kein geld in spiel war kann er das machen

Ob jetzt schon bezahlt wurde oder nich macht mWn kein Unterschied.

Code:
§ 433
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Soweit ich mich an den Wirtschafts/Recht-Unterricht erinner, ist ein Vertrag bei übereinstimmender willenserklärung (auch Mündlich) zustandegekommen.(§ weiß ich grad nich mehr..)
ABER:
Wenn die ganze ferntechnisch (also übers Internet, telefon oder sowas) gelaufen is gibts zumindest bei gewerblichen Dingern eine 14-Tage-Rückgaberecht. Privat und so weiß ichs nich aber das macht auf jeden Fall ein Unterschied


Was dann jetzt aber ist, wenn der eine ein Rückzieher macht weiß ich nich..
Aber strafbar im Sinne von Gefängnis oder sowas ehr nicht^^

Traceurman :
aber is ja doof das er sagt das er den 10000%ig kauft und ich die anzeige ausm internet nehmen soll. mir sind wegen dem weitere käufer durch die lappen gegangen.


Rein theoretisch bist du selber Schuld da du erst den Artikel hättest rausnehmen sollen wenn du das Geld erhalten hast, denn dann wäre ja klar gewesen dass er den Artikel 100%ig will. Ausserdem, wo liegt dass Problem dass du den Artikel neu reinstellst? Wenn die Anzeige was gekostet haben sollte kannst du ja den Käufer der ja abgesprungen ist fragen ob er wenigstens einen Teil des Einstellpreises beisteuern könnte.

Ebay warnt immer transaktionen nicht ausserhalb von ebeay zu beenden. Selber schuld!

Traceurman :
Ich hab eine frage.
Wenn ich jemandem mein roller verkaufe und er sagt das er ihn zu 100% nimmt und ich sage auch das er ihn zu 100% nimmt und er sich später dann anders entscheidet und ihn doch nicht nimmt, ist es strafbar ? Könnte von ihm dann z.B. 50% des kaufpreises abnehmen ?

DANKE


Das ist doch wie als wenn du im supermarkt dir was aus dem regal nimmst, dich aber kurz bevor du zur kasse gehst dich umentscheidest, und es wieder zurück ins regal stellst. dafür musst du doch auch nicht bezahlen, wäre ja auch schwachsinnig

Neutrosider :

Traceurman :
Ich hab eine frage.
Wenn ich jemandem mein roller verkaufe und er sagt das er ihn zu 100% nimmt und ich sage auch das er ihn zu 100% nimmt und er sich später dann anders entscheidet und ihn doch nicht nimmt, ist es strafbar ? Könnte von ihm dann z.B. 50% des kaufpreises abnehmen ?

DANKE


Das ist doch wie als wenn du im supermarkt dir was aus dem regal nimmst, dich aber kurz bevor du zur kasse gehst dich umentscheidest, und es wieder zurück ins regal stellst. dafür musst du doch auch nicht bezahlen, wäre ja auch schwachsinnig


Stimmt, wenn du jetzt z.B. von Media Markt ein Spiel aus dem Regal nimmst und dann an der Kasse siehst dass es für XBOX 360 ist obwohl du es für PS3 wolltest und es darauf zurückbringst kann sich ja Media Markt auch nicht beschweren dass denen in der Zeit wie du an der Kasse angestanden hast wertvolle Kunden durch die Lappen gegangen sind weil sie in der Zeit wie du es in den Händen hattest nicht kaufen konnten. Wie gesagt, selbst Schuld, und wegen Sowas einen gleich Anzeigen zu wollen oder zur mit einer Anzeige drohen zu wollen ist ja auch ein wenig unseriös. Stell dir mal vor er kann es nicht mehr bezahlen weil er das Geld verloren hat oder ihn gestohlen wurden ist (kann ja keiner vorraus sehen)? Ausserdem: Käufer kommen wieder. Wenn die alten Käufer kein Interesse mehr haben dann kannst du immerhin auf neue hoffen. Ist doch kein Problem?

Traceurman :
Könnte von ihm dann z.B. 50% des kaufpreises abnehmen ?


Also bei einem Durchschnittspreis von 800 Euro sollte er dir dann 400 Euro geben? Selbst wenn du ihn nur für 200 anbietest wären das 100 Euro die er für Nichts bezahlen müsste. Ist das dein Ernst?

thewolf16 :
Stimmt, wenn du jetzt z.B. von Media Markt ein Spiel aus dem Regal nimmst und dann an der Kasse siehst dass es für XBOX 360 ist obwohl du es für PS3 wolltest und es darauf zurückbringst kann sich ja Media Markt auch nicht beschweren dass denen in der Zeit wie du an der Kasse angestanden hast wertvolle Kunden durch die Lappen gegangen sind weil sie in der Zeit wie du es in den Händen hattest nicht kaufen konnten.



Neutrosider :
Das ist doch wie als wenn du im supermarkt dir was aus dem regal nimmst, dich aber kurz bevor du zur kasse gehst dich umentscheidest, und es wieder zurück ins regal stellst. dafür musst du doch auch nicht bezahlen, wäre ja auch schwachsinnig



Online und nicht Online^^ Das sind 2 Verschiedenen Welten ihr beiden.

Wenn jemand Online Schriftlich zusagt etwas zu Kaufen ist das ein Kaufvertrag.

Im "Supermarkt,MediaMarkt, XYZ Laden" entsteht der Kaufvertrag erst wenn die Ware an der Kasse bezahlt wurde.

Ich wiederhole es gerne nochmal für den TS, wenn du eine Email hast in der der Interessent sagt "Ich nehme die Ware" kannst du darauf bestehen und zu einem Anwalt gehen wenn er es nicht tut.

Hast du so eine Email nicht dann hast du keine Chance.

Mündlich gilt ein Vertrag zwar auch, aber das muss man erstmal beweisen.

speedfreak :
Online und nicht Online^^ Das sind 2 Verschiedenen Welten ihr beiden.

Wenn jemand Online Schriftlich zusagt etwas zu Kaufen ist das ein Kaufvertrag.

Im "Supermarkt,MediaMarkt, XYZ Laden" entsteht der Kaufvertrag erst wenn die Ware an der Kasse bezahlt wurde.

Ich wiederhole es gerne nochmal für den TS, wenn du eine Email hast in der der Interessent sagt "Ich nehme die Ware" kannst du darauf bestehen und zu einem Anwalt gehen wenn er es nicht tut.

Hast du so eine Email nicht dann hast du keine Chance.

Mündlich gilt ein Vertrag zwar auch, aber das muss man erstmal beweisen.

Online und "Offline" sind zwei verschiedne Welten, ABER:
Eben genau WEIL es online ist hat der Käufer ein widerrufsrecht von 14 Tagen (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html)
Sonst (wenn die ganze Sache persönlich abgelaufen wäre) eben nicht.
mfg
Gigor

[Achtung]
Ich antworte hier nur aus meinen Wissen von Schule etc. und versuche mit §§ zu belgen, also keine garantie. Wir ham das Thema aber ziemlich genau gemacht von daher bin ich mir doch recht sicher.)

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