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Normale Version: Spiele aus dem Ausland legal?
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Und zwar ist es ja z.B. in AT oder RU legal sich Spiele aus dem Netz zu ziehen. Ist es illegal wenn man sich die Spiele in AT lädt und in DE zockt ?
Ich gehe stark davon aus. Denn selbst wenn ein Spiel nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland heruntergeladen wurde, so musst du doch nach unseren Gesetzen immer noch eine physische Kopie des jeweiligen Exemplars besitzen.
Was in Russland soll es legal sein Spiele zu ziehen? Big Grin
Dort ist es genauso illlegal wie hier, nur es achtet niemand so genau drauf.Tongue
Und wenn man erwischt wird muss man nur ein bischen Geld dabeihaben. Wink

@Topic: Es ist illgal, da sie gezogen sind, und in DE ist es verboten gezogene Spiele zu haben
Raubkopie ist Raubkopie, egal wo auch immer du bist du hast für deine Spiele zu zahlen, sonst bist du dran.
Ich bin (halb)Russe und dort wo wir waren hat sich jeder Spiele geladen. Und in AT ist es meines Wissens legal. Damit meine ich PC-Spiele.
Tausend mal gesagt, aber ich sag es nochmal:

Es gibt nachwievor kein Gesetz in Deutschland gegen den Download von Raubkopien. Nur die Verbreitung ist ausdrücklich verboten und wird nach § 97 UrhG bestraft. Das Einzige was einem passieren kann ist, dass der Rechteinhaber einen Anspruch auf Vernichtung (in dem Fall Löschung) stellt. Dazu müsste er von der Sache aber erstmal Wind bekommen, was bei digitalen Sachen so gut wie unmöglich ist. Ab einer Menge von 3 (gleiches Produkt) gilt man als gewerblicher Händler und wird gesondert bestraft. Allerdings bei Downloads völlig unsinnig. Achtung jedoch vor Filesharing Programmen wobei man oft automatisch zum Verteiler wird -> hohe Schadensersatzforderungen möglich.

Dazu kommt den Firmen auch noch der § 53 UrhG zu ungute, denn dieser erlaubt die Vervielfältigungen eines Werkes, die sogar von einer anderen Person durchgeführt werden dürfen, sofern dies unentgeltlich geschieht.

Im Ausland kann man daher natürlich erst recht solche Sachen laden.
Heisst das ich darf mir ISO's laden und nur der Verbreiter wird bestraft ?

alexking :
Tausend mal gesagt, aber ich sag es nochmal:

Es gibt nachwievor kein Gesetz in Deutschland gegen den Download von Raubkopien. Nur die Verbreitung ist ausdrücklich verboten...


Ich versteh es nicht? Also sind die Downloader im legalen Bereich und nur die Uploader können mit Geldstrafen,etc. belangt werden????

Wenn das wirklich so ist wär das total sinnlos!?!

PATTA :
Ich versteh es nicht? Also sind die Downloader im legalen Bereich und nur die Uploader können mit Geldstrafen,etc. belangt werden????

Wenn das wirklich so ist wär das total sinnlos!?!

Natürlich ist die hiesige Gesetzeslage in gewisser Weise "unsinnig".
Eine Sache solltest du trotzdem nicht vergessen: in solch einem Fall ist jeder immer noch seinem Gewissen verantwortlich. Wenn der Verstand also weiß: "Es gibt Spiel XY zu kaufen, darf ich es mir einfach kostenlos herunterladen?", dann sollte die Antwort klar sein. Ein vernünftig denkender Mensch sollte nie vor einer Handlung nur an die möglichen Konsequenzen, sondern an die mögliche Vermeidung dieser denken.

alexking :
Tausend mal gesagt, aber ich sag es nochmal:

Es gibt nachwievor kein Gesetz in Deutschland gegen den Download von Raubkopien. Nur die Verbreitung ist ausdrücklich verboten und wird nach § 97 UrhG bestraft. Das Einzige was einem passieren kann ist, dass der Rechteinhaber einen Anspruch auf Vernichtung (in dem Fall Löschung) stellt. Dazu müsste er von der Sache aber erstmal Wind bekommen, was bei digitalen Sachen so gut wie unmöglich ist. Ab einer Menge von 3 (gleiches Produkt) gilt man als gewerblicher Händler und wird gesondert bestraft. Allerdings bei Downloads völlig unsinnig.

Dazu kommt den Firmen auch noch der § 53 UrhG zu ungute, denn dieser erlaubt die Vervielfältigungen eines Werkes, die sogar von einer anderen Person durchgeführt werden dürfen, sofern dies unentgeltlich geschieht.

Im Ausland kann man daher natürlich erst recht solche Sachen laden.


Echt jetzt?
War es nich mal so, dass das downloaden aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" (was ja meistens der Fall ist) faktisch verboten war, aber da es ja "nur" downloaden und kein Verbreiten ist wird es weder Straf-noch Zivilrechtlich verfolgt?
Deßhalb haben die sich doch bei Kino.to auch immer so gestritten ob jetzt "gespeichert" wird oder eben nicht.
Edit:
Hier aus deinem ISO-Therad:

Zitat:
Der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist strafbar solange der Urheber keine Genehmigung dazu erteilt hat. Diese Genehmigung muss ausdrücklich bzw. konkludent erfolgen.
[..]

Das Gesetz bezüglich des Runterladen solcher Werke wurde seit dem 01.01.08 verschärft und stellt den Download nun ausdrücklich unter Strafe. Jedoch gibt es einen Passus, der bezahlte Downloads legalisiert, sofern für den Anwender nicht offensichtlich ist, dass der entrichtete Betrag unangemessen ist. Wie man bereits an der Definition merkt, ist diese überarbeitete Fassung immer noch sehr schwammig, was sich etwa Dienste wie Usenext zu Nutze machen.

http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=182

Gigor :

alexking :
Tausend mal gesagt, aber ich sag es nochmal:

Es gibt nachwievor kein Gesetz in Deutschland gegen den Download von Raubkopien. Nur die Verbreitung ist ausdrücklich verboten und wird nach § 97 UrhG bestraft. Das Einzige was einem passieren kann ist, dass der Rechteinhaber einen Anspruch auf Vernichtung (in dem Fall Löschung) stellt. Dazu müsste er von der Sache aber erstmal Wind bekommen, was bei digitalen Sachen so gut wie unmöglich ist. Ab einer Menge von 3 (gleiches Produkt) gilt man als gewerblicher Händler und wird gesondert bestraft. Allerdings bei Downloads völlig unsinnig.

Dazu kommt den Firmen auch noch der § 53 UrhG zu ungute, denn dieser erlaubt die Vervielfältigungen eines Werkes, die sogar von einer anderen Person durchgeführt werden dürfen, sofern dies unentgeltlich geschieht.

Im Ausland kann man daher natürlich erst recht solche Sachen laden.


Echt jetzt?
War es nich mal so, dass das downloaden aus "offensichtlich rechtswidrigen Quellen" (was ja meistens der Fall ist) faktisch verboten war, aber da es ja "nur" downloaden und kein Verbreiten ist wird es weder Straf-noch Zivilrechtlich verfolgt?
Deßhalb haben die sich doch bei Kino.to auch immer so gestritten ob jetzt "gespeichert" wird oder eben nicht.
Edit:
Hier aus deinem ISO-Therad:

Zitat:
Der Download eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist strafbar solange der Urheber keine Genehmigung dazu erteilt hat. Diese Genehmigung muss ausdrücklich bzw. konkludent erfolgen.
[..]

Das Gesetz bezüglich des Runterladen solcher Werke wurde seit dem 01.01.08 verschärft und stellt den Download nun ausdrücklich unter Strafe. Jedoch gibt es einen Passus, der bezahlte Downloads legalisiert, sofern für den Anwender nicht offensichtlich ist, dass der entrichtete Betrag unangemessen ist. Wie man bereits an der Definition merkt, ist diese überarbeitete Fassung immer noch sehr schwammig, was sich etwa Dienste wie Usenext zu Nutze machen.

http://www.pspking.de/forum/showthread.php?tid=182



Das ist mittlerweile längst veraltet, könnte ich mal updaten in dem Beitrag.

Allerdings war das auch damals schon mehr auf Filesharing Tools bezogen. Heutzutage lädt ja fast keiner mehr damit, der Ahnung hat.

Wie gesagt es ist nicht strafbar, trotzdem kann der Inhaber einen Zivilanspruch stellen, wenn er einen Downloader ausfindig macht, was aber zu 99,9 % ausgeschlossen ist.

Interessant, das hätt ich jetzt nicht erwartet. Danke für die InfoSmile
Soll jetzt nicht heißen dass ich jetzt loade, bin aber überrascht dass das wohl ne recht helle Grauzone ist..

mfg
Gigor
Lol . Dann ist Installous ja auch legal !? PS3/PSP ISO's auch!?
Danke Alex

Fang jetzt an die Grauzonen zur veschönerung meines Lebens zu nutzen.


Denkt jedoch daran das ihr bei Torrents auch ein Verbreiter seid wenn ihr euch was Lädt!

Jay-Puddy :
Denkt jedoch daran das ihr bei Torrents auch ein Verbreiter seid wenn ihr euch was Lädt!


Und wie ist es wenn man das seeden ausschaltet? Ist man dann immernoch Vebreiter?Wink

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