02.11.2011, 19:02
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__11.html
Da hast du dein Gesetz ^^
Da hast du dein Gesetz ^^
Zitat:
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1.
Kindern unter sechs Jahren,
2.
Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3.
Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4.
Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
1.
Kindern unter sechs Jahren,
2.
Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
3.
Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
4.
Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.