17.11.2011, 00:39
alexking :
Es ist richtig, dass die Notwehr nicht nur bei körperlichen Angriffen rechtfertigt. Bei Beleidigungen gibt es aber die Besonderheit, dass du nicht nach einer Beleidigung zuschlagen darfst, sondern nur bei einer bevorstehenden. Und davon ist abzuraten, da man kaum nachweisen kann, dass dich jemand beleidigen wollte. Wenn du aber während des Ausspruch des Wortes Hur*nsohn zuschlägst, schützt dich die Notwehr. Das musst du aber erstmal hinbekommen
Sie könnte ja sagen er hat sie beleidigt, und du sagst das stimmt.