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Normale Version: Verstoßes gegen das Markengesetz/Betrug
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Hallo
Heute hat meine Mutter eine Vorladung von der Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Markengesetz/Betrug bekommen.

Der Tat Zeitpunkt war der April 2011.

In dieser Zeit hat sie über ebay Kleinanzeigen ihre Muranoglaselemente und ein Pandora Armband verkauft.
Der Käufer beschwerte sich und forderte sein Geld zurück,da die Elemente nicht Orginal Pandora waren.
In der Anzeige stand auch nicht das sie Orginal sind,sondern es stand nur das das Pandora Armband Orginal ist und die Muronaglaselemente aus Silber.
Der Käufer fragte sie auch am Telefon ob sie Orginal Pandora wären,sie antwortete nur das sie aus echtem Silber sind.

Hat sie jetzt etwas zu befürchten und sollte sie einen Anwalt aufsuchen ?

Davor29 :
Hallo
Heute hat meine Mutter eine Vorladung von der Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Markengesetz/Betrug bekommen.

Der Tat Zeitpunkt war der April 2011.

In dieser Zeit hat sie über ebay Kleinanzeigen ihre Muranoglaselemente und ein Pandora Armband verkauft.
Der Käufer beschwerte sich und forderte sein Geld zurück,da die Elemente nicht Orginal Pandora waren.
In der Anzeige stand auch nicht das sie Orginal sind,sondern es stand nur das das Pandora Armband Orginal ist und die Muronaglaselemente aus Silber.
Der Käufer fragte sie auch am Telefon ob sie Orginal Pandora wären,sie antwortete nur das sie aus echtem Silber sind.

Hat sie jetzt etwas zu befürchten und sollte sie einen Anwalt aufsuchen ?



Ein Verstoß gegen das Markengesetz liegt auch vor, wenn man darauf hinweist, dass eine Ware nicht original ist, diese aber ein Recht des Inhabers verletzt. In den meisten Fällen geht es dabei um eine Nachahmung des Originals (Plagiat).

Es muss dafür in der Beschreibung nicht der Begriff echt, original oder Ähnliches auftauchen. Allein die Bezeichnung als Pandora Armband suggeriert die Echtheit. Man muss sonst ausdrücklich in der Beschreibung darauf hinweisen, dass ein Bestandteil oder ein dazu passendes Teil nicht echt ist. Dann darf in diesem Zusammenhang aber auch die Markenbezeichnung nicht erscheinen.

Der mögliche Betrug ist nochmal etwas anderes. Hierbei muss neben einem Vermögensschaden (vorliegend: Nachbau weniger wert als Original) eine Täuschungshandlung vorliegen. Die kann u.U. bestehen, wenn die Beschreibung so verfasst wurde, dass der Durchschnittsverbraucher von einer Echtheit ausgehen musste.

Am besten schickst du mir mal den Link zur Kleinanzeige oder den Beschreibungstext, falls du den noch hast. Dann kann ich das genauer beurteilen.

alexking :

Davor29 :
Hallo
Heute hat meine Mutter eine Vorladung von der Polizei wegen eines Verstoßes gegen das Markengesetz/Betrug bekommen.

Der Tat Zeitpunkt war der April 2011.

In dieser Zeit hat sie über ebay Kleinanzeigen ihre Muranoglaselemente und ein Pandora Armband verkauft.
Der Käufer beschwerte sich und forderte sein Geld zurück,da die Elemente nicht Orginal Pandora waren.
In der Anzeige stand auch nicht das sie Orginal sind,sondern es stand nur das das Pandora Armband Orginal ist und die Muronaglaselemente aus Silber.
Der Käufer fragte sie auch am Telefon ob sie Orginal Pandora wären,sie antwortete nur das sie aus echtem Silber sind.

Hat sie jetzt etwas zu befürchten und sollte sie einen Anwalt aufsuchen ?



Ein Verstoß gegen das Markengesetz liegt auch vor, wenn man darauf hinweist, dass eine Ware nicht original ist, diese aber ein Recht des Inhabers verletzt. In den meisten Fällen geht es dabei um eine Nachahmung des Originals (Plagiat).

Es muss dafür in der Beschreibung nicht der Begriff echt, original oder Ähnliches auftauchen. Allein die Bezeichnung als Pandora Armband suggeriert die Echtheit. Man muss sonst ausdrücklich in der Beschreibung darauf hinweisen, dass ein Bestandteil oder ein dazu passendes Teil nicht echt ist.

Der mögliche Betrug ist nochmal etwas anderes. Hierbei muss eine Täuschungshandlung vorliegen. Die kann u.U. bestehen, wenn die Beschreibung so verfasst wurde, dass der Durchschnittsverbraucher von einer Echtheit ausgehen musste.

Am besten schickst du mir mal den link zur Kleinanzeige oder den Beschreibungstext, falls du den noch hast. Dann kann ich das genauer beurteilen.



in der Kleinanzeige stand :
Pandoraarmband (welches auch ein Orginal war ) Länge......


Muranoglaselemente echt Silber 925

zu den Elementen wurde nichts weiteres dazu geschrieben nur das sie echt Silber sind,der Begriff Pandora fiel in diesem zusammenhang nicht

Die Beschreibung müsste möglichst exakt so sein wie sie auch online war. Dabei kann es auf jedes Wort ankommen.

Habt ihr keine Kopie der Kleinanzeige per Mail bekommen ?

Falls die noch online sichtbar ist, schick mir den Link mal per pm oder einen Screen falls du die nur noch im Account sehen kannst.
da der Verkauf im April stattfand haben wir gar nicht mehr daran gedacht
und haben alles was damit zu tun hatte gelöscht da wir dachten das alles geklärt ist
Was könnte sie denn als Strafe erwarten falls sie im Unrecht ist.
Soll sie sich einen Anwalt nehmen,da sie am Mittwoch bei der Polizei vorsprechen muss
Was hat denn die Polizei heute gesagt ?

Mit einem Anwalt würde ich erstmal warten, bei deiner Mama ist ja offensichtlich, dass sie keine gewerbliche Markenfälscherin ist.

Wegen Betruges nach § 263 StGB hat man mit einer niedrigen Geldstrafe zu rechnen. Nach meiner Einschätzung würde es vor Gericht aber nicht zu einer Verurteilung aufgrund dessen kommen, da hier nur ein Missverständnis vorlag und keine bewusste Täuschung.

Markenrechtlich müsste der Rechteinhaber klagen, sprich die Firma Pandora. Die sind übrigens dafür bekannt, dass die gerne online abmahnen neben anderen Firmen wie etwa auch Ed Hardy. Erfolgreich sind solche Klagen allerdings nur, wenn es sich nicht um einen Einzelfall gehandelt hat und/oder wenn eine Produktpiraterie vorliegt. Vorliegend ist das halt problematisch, weil der Eindruck erweckt worden sein könnte, dass die Glaselemente auch von Pandora sind. Dafür ist dann aber halt die exakte Beschreibung verantwortlich, die eBay noch gespeichert haben müsste. Haben sie dies nicht, kann deiner Mama eh nichts passieren, da in dubio pro reo gilt und Aussage gegen Aussage ohne Beweismittel stände.

Nach meiner Einschätzung dürfte deine Mama ohne Strafe davon kommen und es würde bei einem Prozess auf einen Vergleich hinauslaufen, womit sie das Geld erstattet und die Ware wieder bekommt.
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