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Normale Version: Suche Gesetz, Privatsphäre und so
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Also, ich suche ein Gesetz, welches eintritt, wenn jetzt ich jemanden über MSN/Facebook/ICQ etwas schreibe und die Person es veröffentlich ohne, dass ich damit einverstanden bin.

Hab da auch schon, aber irgendwie glaube ich, dass es nicht das richtige ist.

http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/202.html
http://dejure.org/gesetze/StGB/204.html
Ich glaube kaum das jemand angezeigt werden kann, wenn er im PN-Verkehr dich als ars****** bezeichnet und du das als Thread im Communitybereich ansprichst.
In wie fern?
Also wenn jemand ein Bild von dir ohne deine Einverständniss veröffentlicht tritt das Recht auf das Eigene Bild in Kraft.
Aber wie genau ist das

Zitat:
Wenn jetzt ich jemanden über MSN/Facebook/ICQ etwas schreibe und die Person es veröffentlich ohne, dass ich damit einverstanden bin.

gemeint?
Wenn das in Richtung Mobbing geht,also um Dir zu schaden,dann kann man denjenigen Anzeigen.
Ich hatte erst vorkurzem eine Anti-Mobbing Stunde in der das gesagt wurde Big Grin
Lg,

Hab mich vorhin ein wenig durchgelesen. Bei Mails scheint irgendwie zum Teil das Briefgeheimnis zu gelten, bei MSN/ICQ anscheinend nicht, da sie als "öffentlich" gelten o.O Wieso auch immer.

Müsstest dich mal in Datenschutzbestimmungen einlesen, aber eig. sollte man als Nutzer wissen, dass das Netz öffentlich ist.
Es geht nicht um mobbing oder so, sondern wenn ich jemanden persönlich über PN Sachen erzähle, die sonst keiner eigentlich wissen sollte, weil ich es nicht will.

Also nicht das es mir passiert ist oder so, aber würde mich mal interessieren.
Wenn es Rufschädigend ist bzw. dir schadet darf man so was nicht. Allerdings kann man auch einfach den Nick changen und sagen es bist nicht du, allgemein kann man nur was machen, wenns wirklich um Mobbing geht. So allgemein wird sich da keiner drum kümmern, nur weil da Infos drin sind die keiner Wissen soll (ausgenommen Firmeninfos oder so was).
sowas wie ich lutsch am daumen/geheimnisse, dagegen kann man nix machen.
@G-14 Also da liegst ganz richtig, dass die von dir rausgesuchten Tatbestände nicht zu treffen. Ein Brief ist es nicht, es ist kein gesprochenes Wort und und ein Betriebsgeheimnis ist es auch nicht. Auch das Ausspähen von Daten entfällt, da du die Information freiwillig herausgegeben hast. Unser Strafrecht hinkt tatsächlich hinter der Entwicklung auch durch das Internet etwas hinterher.

Strafrechtlich ist nichts zu holen, es sei denn, du wurdest beleidigt, was ich aber nicht erkennen kann. Wenn dies der Fall ist solltest du schnell Anzeige erstatten, da ansonsten keine Ermittlungen geführt werden können, da die Daten, hier IP-Adresse des Beleidgers, nicht sehr lange gespeichert werden. Maximal 7 Tage.

Menschlich ist dein Gesprächspartner eine Null, ein A...ch oder wie du ihn auch immer bezeichnen magst. Ich persönlich würde es ihm sehr deutlich machen, allerdings so, dass ich nicht angreifbar bin.

Nicht für jede Lebenslage gibt es einen Straftatbestand.

Was dir vielleicht noch bleibt, wäre eine Unterlassungsklage über einen Rechtsanwalt bei deinem zuständigen Gericht zu erlangen. Aber ob sich die Kosten lohnen? Und ob du mit dem "Menschen" noch chattest"?

Manchmal muss man einfach auch mal etwas aussitzen können. Steigere dich nicht zu sehr rein, es lohnt sich nicht.

@PSP_joker Es ist sicher kein Brief, denn den kann man in der Hand halten. Dieser Tatbestand ist nur dafür vorgesehen, wenn jemand deine Post öffnet. Nicht mehr und nicht weniger. Die digitale Welt ist damit nicht erfasst. Die PN war noch nicht mal gesichert, so dass ein PW zum Lesen benötigt wird.
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