16.12.2011, 16:24
Hey Comm (spezifisch Alex),
Immo beschäftigt mich ne Frage, die nach kurzer Erläuterung der Vorgeschichte und des Sachverhalts natürlich auch gestellt werden wird.
Am 23.9.2011 bin ich mit nem Kumpel nach Feierabend zur Tanke um das ein oder andere Feierabendbier zu trinken. Wie es der Zufall so will trifft man einen Kollegen nach dem Anderen und es werden ´n paar Bierchen mehr draus. Nun kommt auch noch jemand der zu iner Metalcoverband fährt und mein Kumpel fährt direkt mit.
Nun fragte er mich ob ich denn sein Fahrrad mit heimnehmen könne. Selbstverständlich, is ja kein Akt, da ich nur 365 Meter von der Tanke wegwohn. (nach Nokia Maps).
Ohne an was Schlimmes zu denken hab ich mich natürlich trotz Suff aufs Bike gesetzt um heim zu fahren da die Strecke ja wirklich lächerlich ist und nach 50 Metern Strasse (durchs Dorf - keine Hauptstrasse) sowieso ein Gehweg kommt.
Natürlich hielt mich nach nicht mal 50 Metern die Polizei an, die mich trotz höchster Bereitschaft zur Kooperation mit Handschellen am Rücken zur Blutentnahme fuhr.
Nun kam endlich das Schreiben das mir mitteilt welche Konsequenzen ich zu ertragen habe.
Strafbefehl:
Jetzt kommt endlich meine Frage:
Ich besitze nach wie vor meinen Führerschein (Klasse B) und Recherchen im Internet ergaben, das Trunkenheit im Verkehr nur bis 1.6 Promill (Fahrrad) ohne Verlust des Führerscheines geahndet wird.
Wie man dem Schreiben entnehmen kann hatte ich aber über 2.
- Wenn der Führerschein weg wäre, würde dies doch im Urteil stehen?
- Oder kommt da von seperater Stelle der Bescheid das der Füherschein weg is?
- Ist die von mir recherchierte 1.6 Promillgrenze fix oder liegt die Entscheidung im Ermessen des Richters?
Die eigentliche Frage ist eben ob die Sache mit bezahlen der Strafe für mich erledigt ist oder ob mein Schein evtl. doch weg ist.
Danke für Antwort im Vorraus ^^
Immo beschäftigt mich ne Frage, die nach kurzer Erläuterung der Vorgeschichte und des Sachverhalts natürlich auch gestellt werden wird.
Am 23.9.2011 bin ich mit nem Kumpel nach Feierabend zur Tanke um das ein oder andere Feierabendbier zu trinken. Wie es der Zufall so will trifft man einen Kollegen nach dem Anderen und es werden ´n paar Bierchen mehr draus. Nun kommt auch noch jemand der zu iner Metalcoverband fährt und mein Kumpel fährt direkt mit.
Nun fragte er mich ob ich denn sein Fahrrad mit heimnehmen könne. Selbstverständlich, is ja kein Akt, da ich nur 365 Meter von der Tanke wegwohn. (nach Nokia Maps).
Ohne an was Schlimmes zu denken hab ich mich natürlich trotz Suff aufs Bike gesetzt um heim zu fahren da die Strecke ja wirklich lächerlich ist und nach 50 Metern Strasse (durchs Dorf - keine Hauptstrasse) sowieso ein Gehweg kommt.
Natürlich hielt mich nach nicht mal 50 Metern die Polizei an, die mich trotz höchster Bereitschaft zur Kooperation mit Handschellen am Rücken zur Blutentnahme fuhr.
Nun kam endlich das Schreiben das mir mitteilt welche Konsequenzen ich zu ertragen habe.
Strafbefehl:
Spoiler: (anzeigen)
Die Staatsanwaltschaft legt ihnen folgendes zur Last:
Sie fuhren am 23.9.2011 gegen 23.55 Uhr mit einem Fahrrad auf der Hauptstrasse (heist nur so, wie erwähnt is das n Dorf) in 96xxx Marktxxxx, obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.
Eine bei Ihnen am 24.9.2011 um 00.18 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2.19 Promill.
Ihre Fahrtüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
Sie werden daher beschuldigt, fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Gertänke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen,
strafbar als
fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Abs. 1 und 2 StGB.
Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 15.00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit 300,00 EUR.
Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig.. etc. blablabla
Sie fuhren am 23.9.2011 gegen 23.55 Uhr mit einem Fahrrad auf der Hauptstrasse (heist nur so, wie erwähnt is das n Dorf) in 96xxx Marktxxxx, obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.
Eine bei Ihnen am 24.9.2011 um 00.18 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 2.19 Promill.
Ihre Fahrtüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
Sie werden daher beschuldigt, fahrlässig im Verkehr ein Fahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Gertänke nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen,
strafbar als
fahrlässige Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Abs. 1 und 2 StGB.
Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 15.00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit 300,00 EUR.
Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und Ihre Auslagen zu tragen.
Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig.. etc. blablabla
Jetzt kommt endlich meine Frage:
Ich besitze nach wie vor meinen Führerschein (Klasse B) und Recherchen im Internet ergaben, das Trunkenheit im Verkehr nur bis 1.6 Promill (Fahrrad) ohne Verlust des Führerscheines geahndet wird.
Wie man dem Schreiben entnehmen kann hatte ich aber über 2.
- Wenn der Führerschein weg wäre, würde dies doch im Urteil stehen?
- Oder kommt da von seperater Stelle der Bescheid das der Füherschein weg is?
- Ist die von mir recherchierte 1.6 Promillgrenze fix oder liegt die Entscheidung im Ermessen des Richters?
Die eigentliche Frage ist eben ob die Sache mit bezahlen der Strafe für mich erledigt ist oder ob mein Schein evtl. doch weg ist.
Danke für Antwort im Vorraus ^^