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Normale Version: PSP vom Lehrer abgenommen - Legal?!
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Guck mal hier. (Letzter Beitrag der Seite ist von Alex, Zitat unten Smile )
Da gab es die selbe Frage zur Einbehaltung einer PSP.
Trifft zwar nicht alles, aber schonmal wielange der Lehrer den Gegenstand einbehalten darf.

alexking :
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen.

Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen.

Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.

Also in Regel steht Ende des Tages Big Grin aber klär dass mit deinem LEhrer nochmal und dass kommt nicht mehr vor Big Grin Funktniert immer
Warum findest du es Schlimm das du einen Porno drauf hast ? Währe es meine Mutter gewesen, fände sie es normal...

@BTT:
Meiner Meinung nach, muss er sie im Sekräteriat abgeben, aber er kann sie auch mit Nachhause nehmen. Allerdings darf er sie nicht anmachen, aber wer soll ihn denn daran hindern ?

Also rein theoretisch kann er beides machen, nur ob du dich dann auch beschweren kannst ist eine andere Sache.

Bei uns sind Handys auf dem ganzen Schul gelände (ink. Hof) verboten, und die Lehrer nehmen die Sachen mit nachhause, und die Eltern müssen es abholen (bzw. ein 18 Jähriger).
keine sorge kein lehrer den ich jewals gekannt habe ist so bedürftig und schaut sich in seiner Freizeit/Pause an was du da draufhast Big Grin
außerdem is das mit der dauer immer unterschiedlich bei manche gibts am ende des tages wieder bei manchen in einer woche aber der schlussstrich is das halbjahresende Wink außerdem an die die hier immer threads erstellen weil der lehrer euch die psp am ende der schule nicht wiedergegeben hat:,,seid ihr etwa so geil auf die psp das ihr es noch nicht mal bis zum nächsten wochenende aushaltet?(ne mal ernsthaft)"

noobie :
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Da gab es die selbe Frage zur Einbehaltung einer PSP.
Trifft zwar nicht alles, aber schonmal wielange der Lehrer den Gegenstand einbehalten darf.

alexking :
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen.

Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen.

Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.


Also dürfte er laut Gesetz die PSP garnicht mit nach Hause nehmen und müsste sie mir nach Schulschluss wieder geben oder was?

~Hook~ :

noobie :
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Da gab es die selbe Frage zur Einbehaltung einer PSP.
Trifft zwar nicht alles, aber schonmal wielange der Lehrer den Gegenstand einbehalten darf.

alexking :
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen.

Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen.

Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.


Also dürfte er laut Gesetz die PSP garnicht mit nach Hause nehmen und müsste sie mir nach Schulschluss wieder geben oder was?


Habe ich auch so verstanden.

ich hab mir nur den thread titel durchgelesen und weiß jetz schon das zu 90% das selbe thema schon mindestens 3 mal diskutiert wurde also bitte benutzt doch ab und an mal die suchfunktion.....
Dann habt ihr wohl beide was falsch verstanden denke ich.... (falls ich falsch liege korrigiert mich)
Der Herausgabeanspruch (§ 985 BGB) ist Bundesrecht, das heißt er kann nicht durch Landesrecht (SchulGesetz) beeinflusst werden... Du kannst aber halt nur die Herausgabe verlangen... Was aber nicht heißt das du es auch bekommst.... Denn verlangen kann man viel Big Grin Behalten dürfte der Lehrer den Gegenstand zeitweilig/vorrübergehend was aber nicht näher oder genau definiert ist... laut der Meinung einiger Besispielfälle die ich im Netz gefunden habe so ca. 2 Wochen, aber wie gesagt das wär ne Einzelfallentscheidung Big Grin....
Aber jetzt mal im Ernst, geh zum Lehrer entschuldige dich artig und dann kriegst deine psp auch wieder^^ und lass in Zukunft deine psp stecken und folge doch lieber dem Unterricht Wink
Ich glaube dazu gibt es kein gesetz wie lange ein Lehrer was einziehen darf, bin mir aber nicht sicher.

An dem meisten Schulen ist es so , dass das Handy nach dem Unterricht oder nach ende der letzten Stunde (9. Stunde.. oder wie auch immer, wann bei euch die letzte Stunde ist. Nun das bedeutet aber nicht wann deine letzte Stunde ist.) du dein Handy/PSP/ect... abholen darfst.

Meistens direkt vom Lehrer oder Sekreteriat.

War zumindest bei mir so.

Fachhochschulen interessieren das später aber nicht mehr (Y)

Ein Tipp ist: Nimm einfach deine mem raus , er mus sie dir geben. Genau so wie wenn Handys beschlagnahmt werden, ,müssen die Lehrer die erlauben die Sim raus zu nehmen, da du eventuel wichtige Anrufe bekommen kannst.. oder erwartest oder sonst was. (wenn das Handy über mehrere Tage eingezogen wurde)
kann man ihn dan anzeigen wen er die PSP an gemacht hatt?
ABER warum spielst du im untericht ich weiss der ist langweilig aber das war bischen doof^^
aber ich würde mich das nicht trauen RESPEKT! Big Grin
Das Problem ist, deine Mutter hat das Recht sich anzuschauen, was auf der PSP ist Wink

king38 :
Ich glaube dazu gibt es kein gesetz wie lange ein Lehrer was einziehen darf, bin mir aber nicht sicher.

An dem meisten Schulen ist es so , dass das Handy nach dem Unterricht oder nach ende der letzten Stunde (9. Stunde.. oder wie auch immer, wann bei euch die letzte Stunde ist. Nun das bedeutet aber nicht wann deine letzte Stunde ist.) du dein Handy/PSP/ect... abholen darfst.

Meistens direkt vom Lehrer oder Sekreteriat.

War zumindest bei mir so.

Fachhochschulen interessieren das später aber nicht mehr (Y)

Ein Tipp ist: Nimm einfach deine mem raus , er mus sie dir geben. Genau so wie wenn Handys beschlagnahmt werden, ,müssen die Lehrer die erlauben die Sim raus zu nehmen, da du eventuel wichtige Anrufe bekommen kannst.. oder erwartest oder sonst was. (wenn das Handy über mehrere Tage eingezogen wurde)


alexking :
In den meisten Fassungen der Schulgesetze heißt es im Wortlaut, dass solche Gegenstände vorübergehend einbehalten werden dürfen. Das Wort vorübergehend kann entsprechend ausgelegt werden, eine feste Regel gibt es daher nicht. Die meisten Lehrer geben es sicherlich am Ende der Stunde wieder, manch andere erst nach Schulschluss. Eine Konfiszierung, die über einen Schultag hinaus geht, ist aber definitiv nicht erlaubt, bei ungefährlichen Gegenständen. Als Eigentümer der PSP hast du einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB, sobald die potentielle Störung wegfällt und das ist spätestens mit Ende des Schultages der Fall.

Wink

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