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KostenloserPenner

Hey entweder mag Merkel net oder ich hab sie beleidigt.
Meine Mutter will mich net am 1.Mai mit kumpels raus weil sie im Ausland ist und wenn mich dan die Bullen anhalten weil ich 15 bin nachhause schicken und da fehlt dan die Verantwortungs Person könnte in so einem fall das Jugendamt einschalten?
2.Frage wie lange darf man draußen bleiben unter 16. u 18. ach ja die anderen alter wie lange man draußen bleiben darf z.b. 16 interessieren mich auch.Gruß vom Penner vom Kostenlosen

H@cKzZ

1 Mai was ist den da ? Meinst du 30 April dan ist hexennacht oder wie
Manns nennt also ich bin 13 und darf dort immer bis max1-2 uhr abends drauße bleiben aber trtzdem würde ich dir raten vor 22:00 daheim zu sein jenachdem wo du wohnst Dorf Großstadt Dorf kannst ruhig abhänge da denk ich das dort nicht soviele cops rumdüsen xD aber in der großstadt :S denk ich schon das 22:00 das maximum sind…
Laut Jugendschutzgesetz darfst du ab 14 bis 22:00Uhr draußen bleiben, ab 16 bis 0:00Uhr und ab 18 halt so lange du willst. :-)
Hab ich zumindest so in der Schule gelernt.

Zu der 1. Frage kann ich leider nichts beisteuern.

musty97

K@LL3S :
1 Mai was ist den da ? Meinst du 30 April dan ist hexennacht oder wie
Manns nennt also ich bin 13 und darf dort immer bis max1-2 uhr abends drauße bleiben aber trtzdem würde ich dir raten vor 22:00 daheim zu sein jenachdem wo du wohnst Dorf Großstadt Dorf kannst ruhig abhänge da denk ich das dort nicht soviele cops rumdüsen xD aber in der großstadt :S denk ich schon das 22:00 das maximum sind…


Es gibt Gesetze und da isses nicht so "wie manns nimmt".
Du darfst Draußen ab 14 Jahre bis 22 Uhr bleiben,
mit ab 16 Jahren bis 24 Uhr,
18 Ist selbstverständlich Wink
Mit Kino usw isses anders geregelt aber das weiß ich nit

lol warum darf man einfach nicht immer wann man möchte raus ???
haben die ein problem damit ??
ok ich war noch nie um 1 uhr morgens oder so draußen ^^ Big Grin
ich frage nur !!
danke

mfg.
Galileo meinte:
Als jugendlicher darf man sich draußen solange aufhalten wie man will, aber in öffentlichen Orten wie z.B. im Restaurant oder im Kino darfst du ab 14 Jahren nur bis 22:00 Uhr, ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr und ab 18 Jahre, also wenn du volljährig bist, solange du willst.

Meine Freunde sind auch oft sehr lange draußen, am Wochenende, und keiner von denen hat so etwas mit einer Ausgangssperre je erzählt.
Ich lasse mich gerne verbessern Wink
Solang du kein Auto anzündest, nicht Besoffen durch Die Gegend rennst und Leute anpöbelst oder keine andere Dinge machst wo die Polizei eigeschaltet werden würde (Mit 15 sehr Spät versuchen in ne Disco zu kommen oder so Tongue ) ,Dich also eher unauffällig verhältst wird auch nichts passieren Big Grin Wink

Rein Rechtlich gesehen haben meine Vorposter meines Wissens nach schon alles gesagt:
14 Jahre -> 22 Uhr auf ÖFFENTLICHEN Plätzen / Veranstaltungen
16 Jahre -> 24 Uhr auf ÖFFENTLICHEN Plätzen / Veranstaltungen
18 Jahre -> Mach' was Dir spaß macht Big Grin

Storm :
Galileo meinte:
Als jugendlicher darf man sich draußen solange aufhalten wie man will, aber in öffentlichen Orten wie z.B. im Restaurant oder im Kino darfst du ab 14 Jahren nur bis 22:00 Uhr, ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr und ab 18 Jahre, also wenn du volljährig bist, solange du willst.

Meine Freunde sind auch oft sehr lange draußen, am Wochenende, und keiner von denen hat so etwas mit einer Ausgangssperre je erzählt.
Ich lasse mich gerne verbessern Wink


Jo, so kenne ich das auch!

Ja, sie haben ein Problem damit. Mit 15 ist man noch klein, da darf man einfach nicht so spät raus.^^

Und war das nicht mal so, dass man ab 17 erst bis 24 Uhr draußen sein darf?
Du willst das Jugendamt einschalten, um zu erwirken, dass du an einer potentiell gefährlichen Demonstration teilnimmst ? Da gehe ich jedenfalls mal von aus, da du den 1. Mai angesprochen hast.

Deine Mutter kann von ihrem "Züchtigungsrecht" aus § 1631 Abs. 1 BGB Gebrauch machen und dir den Ausgang verbieten, völlig unabhängig davon wie lange ein Minderjähriger sich außer Haus aufhalten darf. Etwas anderes gilt nur, wenn deine Mutter dich ohne Grund einsperren würde. Vorliegend besteht aber eine potentielle Gefahr für dich und sie ist zudem noch im Ausland und kann nicht auf dich aufpassen. Insofern ist dieses Verbot vollkommen legitim.

KostenloserPenner

Danke euch
@Alexking hast du das Buch der Gesetzlichen Gesetzte neben dir? Big Grin

KostenloserPenner :
Danke euch
@Alexking hast du das Buch der Gesetzlichen Gesetzte neben dir? Big Grin


Er hat Jura studiert. Smile

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