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Normale Version: Download über Torrent - Schadenersatz oder Strafe?
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Moin, ich entwickele gerade ein Rollenspiel für ein Schulprojekt und habe ein paar kleine Rechtsfragen. Also, die Situation ist folgende: Jemand hat einige Filme über Torrent heruntergeladen und wird nun verklagt. Dazu folgende Fragen:
1. Ich hatte bisher eine Klage wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials (aufgrund der Arbeitsweise von Torrents) angedacht, ist das realistisch oder würde in einem solchen Fall eher der Download geahndet? Oder beides?
2. Wer wäre der Kläger, der entsprechende Rechteverwerter oder der Staat?
3. Falls der Angeklagte verurteilt wird, muss er dann Schadenersatz (an die Verwertergesellschaft) oder eine Art Bußgeld (an den Staat) bezahlen?
4. Wie wahrscheinlich ist eine Gefängnisstrafe?

Danke im Voraus Smile
Zu 1. wegen der Verbreitung (Upload). Den Download kann man nicht tracken.
Zu 2. Rechtsvertreter. Aber es läuft eigentlich anders: Torrent-User wird gefunden, Anzeige erstattet mit IP, Verfahren eröffnet, Staatsanwaltschaft ermittelt den Anschluss anhand von IP, Verfahren wird meist wegen Geringfügigkeit eingestellt. Anwälte erhalten Akteneinsicht und streben eine Zivilklage an.
Zu 3. so viel ich weiß Schadensersatz an den Verwerter
Zu 4. kann ich nichts sagen.
Ich hatte mal solche Gammler am Hals Big Grin
Zu deinen Fragen:
1. Es wird der Upload geahndet, in meiner Abmahnung stand, dass ich urheberrechtlich Geschützte Musik über meinen Anschluss verfügbar gemacht haben soll. Vom Downloaden an sich stand nichts dadrin nur vom verteilen
2. Der Kläger ist der Rechteinhaber, nicht der Staat
3. Dementsprechend muss die "Strafe" auch an den Kläger bezahlt werden, die sich zum einen aus teilweise 50-100€ Schadensersatz und Anwaltskosten von mehreren hundert bis tausend Euro zusammensetzt. Wobei die Anwaltskosten nur die Kosten der Abmahnung, die man im Briefkasten hatte decken.
4. Wenn man 4254245742572305457532423542114473452743,44 Trilliarden Songs, Filme, Programme, eBooks, P*rns, etc gesaugt hat und die 976476343575435754354534132577457473243741725437273425675413 724167451323754163274210
3421€ hohe Strafe nicht zahlen kann, dann ist es sehr wahrscheinlich, dass man in Ordnungshaft hinter Gittern landet
Aber wenn man "nur" zu 1200€ oder weniger verdonnert wird, dann kann man das meistens zahlen, wenn nicht kann man sich mit den Anwälten auf eine Ratenzahlungen einlassen und wenn sie einen so sehr hassen, dass sie sich nicht einmal darauf einlassen kann man immernoch einen Kredit aufnehemn.
Ok, danke Smile

fkrone :
Zu 1. wegen der Verbreitung (Upload). Den Download kann man nicht tracken.


Aber es gibt doch Fälle, in denen Leute wegen illegaler Downloads zur Kasse gebeten werden?

Zitat:
Zu 2. Rechtsvertreter. Aber es läuft eigentlich anders: Torrent-User wird gefunden, Anzeige erstattet mit IP, Verfahren eröffnet, Staatsanwaltschaft ermittelt den Anschluss anhand von IP, Verfahren wird meist wegen Geringfügigkeit eingestellt. Anwälte erhalten Akteneinsicht und streben eine Zivilklage an.


Wo liegt denn der Unterschied?


Edit: Achja, noch was, welcher Betrag wäre realistisch, wenn es beispielsweise um 10 Filme geht?

Gin-San :
Aber es gibt doch Fälle, in denen Leute wegen illegaler Downloads zur Kasse gebeten werden?

Nö, es ging immer um die Limewire, Bearshare, Torrent whatever Nutzer von P2P Plattformen, wo parallel ein Upload stattfindet.

Gin-San :
Edit: Achja, noch was, welcher Betrag wäre realistisch, wenn es beispielsweise um 10 Filme geht?

Wenn es nach der Contentmafia geht: 50 Fantastilliarden Euro. Irgendein deutsches Gericht hat den "Schaden" mal auf 30€ pro Film gesetzt.

cortez442 :

Gin-San :
Aber es gibt doch Fälle, in denen Leute wegen illegaler Downloads zur Kasse gebeten werden?

Nö, es ging immer um die Limewire, Bearshare, Torrent whatever Nutzer von P2P Plattformen, wo parallel ein Upload stattfindet.


Also wenn man was über Rapidshare oder Mediafire oder so runterlädt, kann man unmöglich erwischt werden? Kommt mir irgendwie komisch vor...

gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz einfach: du musst ja erstmal wissen, wer da runterläd und dafür wird die rechtlich fragliche IP genommen. Bei den erwähnten P2P Netzwerken bekommst du die ganz leicht. Es gibt ganze Agenturen, die von "Künstlern"* beauftragt werden, nach deren akustischen Vergewaltigung von Songs zu suchen. Wenn die einen finden, sehen sie gleich die IP und der ISP bekommt einen Brief und gibt deine Daten raus. Keine Angst, die Rechtstaatlichkeit existiert in dem Bereich nicht mehr Wink

Bei Filmen passiert das genau so, nur dass eben nach den Filmen gesucht wird. Das Problem der Contentmafia mit OCH ist, dass die keine IPs speichern und dementsprechend nicht gezwungen werden können, die heraus zu geben. RS ist aber kein gutes Beispiel, weil die schonmal was raus gegeben haben.
Bezeichnet man das Laden bei OCH nicht deswegen als sog. Grauzone? Weil man halt nur lädt, nicht verbreitet?
jup

Superfly :
Bezeichnet man das Laden bei OCH nicht deswegen als sog. Grauzone? Weil man halt nur lädt, nicht verbreitet?


Bei Sowftware illegal, bei Musik und Video ... man kann es eigentlich als Ottonormalbürger so sehen, dass das Hochladen nicht legal war -> eine offensichtlich illegale Kopie (aber das ist ja so grob Interpretationssache) -> Downloaden illegal

nein ... es kommt nicht drauf an wo du was runter lädst sondern was du runter lädst ... wenn du den neuen man in black 3 bei ohc's runter lädst ist das genau so illegal wie per torrent (nur das dich bei ohc's wie schon gesagt ehr keiner an die brieftasche geht ;P)
Wer einiges mehr wissen will:

Was ist denn ein OHC oder OCH? Tongue

Gin-San :
Was ist denn ein OHC oder OCH? Tongue


OCH - One-Click-Hoster: Filehoster (wie Uploaded, Rapidshare, Mediafire, etc.)

Zitat:
1. Ich hatte bisher eine Klage wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützten Materials (aufgrund der Arbeitsweise von Torrents) angedacht, ist das realistisch oder würde in einem solchen Fall eher der Download geahndet? Oder beides?
2. Wer wäre der Kläger, der entsprechende Rechteverwerter oder der Staat?
3. Falls der Angeklagte verurteilt wird, muss er dann Schadenersatz (an die Verwertergesellschaft) oder eine Art Bußgeld (an den Staat) bezahlen?
4. Wie wahrscheinlich ist eine Gefängnisstrafe?


1. Die Verbreitung würde gemäß § 97 Abs. 2 UrhG zu einem Schadensersatzanspruch führen. Beim bloßen Download gibt es keine eindeutige Rechtslage und bisher auch kein Urteil, weshalb es Firmen normal gar nicht erst damit versuchen.

2. Der Rechteinhaber des jeweiligen Films (z.B. Warner Bros.)

3. Schadensersatz an den Rechteinhaber gemäß § 97 Abs. 2 UrhG. Die Höhe hängt davon ab, wie oft die Filme verbreitet worden sind. Es gibt dafür keine festen Grenzen. Mit ein paar Tausend Euro darf man aber rechnen.

4. Völlig unwahrscheinlich. Dafür muss die Verbreitung schon gewerbsmäßig und im großen Stil erfolgen. Also sowas wie megaupload, kino.to etc.

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