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Normale Version: Gewährleistung ?
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Hallo,

Ich wollte meiner Schwester ein Handy kaufen also hab ich das hier gefunden:

http://www.ebay.de/itm/HTC-WILDFIRE-WHITE-OHNE-BRANDING-GUTER-ZUSTAND-/180915852392

Eingestuft ist es als gebrauchter Artikel!

Im AGB steht:

Zitat:
§ 5 Gewährleistung

a) Regelungen beim Verkauf von Neuware

Beim Verkauf von Neuware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

b) Regelungen beim Verkauf von Gebrauchtware

Unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware bleibt die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt. Des Weiteren bleibt unabhängig von den nachfolgenden Regelungen zur Verkürzung der Gewährleistungsfrist bei gebrauchter Ware die Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen beruhen, unberührt. Ebenfalls unberührt bleibt eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Im Übrigen gilt für gebrauchte Ware eine Gewährleistung von einem Jahr, wenn der Kunde Verbraucher ist. Die Gewährleistung für gebrauchte Ware ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn der Kunde Unternehmer ist.


Also hat meine Schwester ein Jahr Gewährleistung ?

MFG

Richtig. Bei gebrauchter Ware kann ein gewerblicher Verkäufer die Gewährleistung auf ein Jahr herabsetzen.
Ich habe dazu auch eine Frage, falls sie erlaubt ist.
Undzwar habe ich vor mir eine PS 3 in ebay Kleinanzeigen zu kaufen und ich habe schon eine gefunden, im Anzeigetext steht, dass es keine Garantie gibt.

Heißt das ich bekomme keine 1 Jahr Garantie?
Und wenn sie kaputt geht bekomme ich dann eine neue?
Ja, die Gewährleistung beträgt hier ein Jahr und das auf Kulanz des Verkäufers, denn für gebrauchte Artikel müsste gar keine Gewährleistung erfolgen, wenn keine Pflichtverletzung vorliegt. Bei einem Handy ist eine Pflichtverletzung kaum denkbar. (Bsp.: Verkäufer verschweigt, dass Bremsen am gebrauchten Auto defekt sind).

alexking :
Ja, die Gewährleistung beträgt hier ein Jahr und das auf Kulanz des Verkäufers, denn für gebrauchte Artikel müsste gar keine Gewährleistung erfolgen, wenn keine Pflichtverletzung vorliegt. Bei einem Handy ist eine Pflichtverletzung kaum denkbar. (Bsp.: Verkäufer verschweigt, dass Bremsen am gebrauchten Auto defekt sind).

Privatverkäufer müssen keine Gewährleistung anbieten, aber gewerbliche Verkäufer müssen sie geben, auch bei ebay.

Also hab ich dann Garantie wenn ich die PS 3 kauf?

Hab den Post nicht verstanden...

Dreiundachzig :

alexking :
Ja, die Gewährleistung beträgt hier ein Jahr und das auf Kulanz des Verkäufers, denn für gebrauchte Artikel müsste gar keine Gewährleistung erfolgen, wenn keine Pflichtverletzung vorliegt. Bei einem Handy ist eine Pflichtverletzung kaum denkbar. (Bsp.: Verkäufer verschweigt, dass Bremsen am gebrauchten Auto defekt sind).

Privatverkäufer müssen keine Gewährleistung anbieten, aber gewerbliche Verkäufer müssen sie geben, auch bei ebay.


Ja, das ist korrekt, hatte nicht auf den eBay Link geklickt. Ich gehe mal anhand der Anzahl an Angeboten davon aus, dass er gewerblich ist. Wenn keine Angabe gemacht wird, gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, es sei denn der Verkäufer hat in seinen AGBs eine Klausel, welche die Zeit auf ein Jahr wie vorliegend beschränkt.

Nome :
Also hab ich dann Garantie wenn ich die PS 3 kauf?

Hab den Post nicht verstanden...


Nein, die Garantie ist eine grundsätzlich freiwillige Leistung, die im Handel zwar üblich aber nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Falls es ein gewerblicher Verkäufer ist, hast du nur die Gewährleistung. Ist es ein privater Verkäufer und er schließt die Gewährleistung aus, kannst du nur Schäden über § 434 BGB reklamieren, die vor dem Kauf vorlagen und vom Verkäufer verschwiegen worden sind.

Bei der Gewährleistung gilt innerhalb der ersten 6 Monate die Beweislastumkehr. Geht deine PS3 also etwa nach 5 Monaten kaputt, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel der zum Schaden führte zum Kaufzeitpunkt nicht vorlag, sonst erhältst du Ersatz. Nach den 6 Monaten müsstest du dies nachweisen, was in der Praxis fast immer unmöglich ist.

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