Die Rechtslage dazu ist nicht eindeutig. Das ist jedoch alles nur Theorie. In der Praxis wirst du kein Problem bekommen.
Teilweise wird etwa schon angenommen, dass geschäftliches Handeln vorliegt, wenn auf der Seite Werbung zu sehen ist, selbst wenn diese keine Einnahmen generiert, sondern vom Anbieter zwecks Armortisierung des dann kostenlosen Produkts dient.
Das Landgericht München hat jedoch dagegen entschieden:
http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_055.pdf
Das LG ist aber eine eher niedrige Instanz.
Eindeutig ist auf gesch. Handeln abzustellen, wenn Geld durch Downloads verdient wird. Ich weiß nicht, ob du das machst mit uploaded.to Links.