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Normale Version: Ebay Betrug
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Liebe Community,

ich habe ein Problem, das mir seit zwei Wochen den Schlaf raubt:

Bei Ebay habe ich (per Paypal) eine "PSP 3000, ganz minimale Gebrauchsspurem, funktioniert einwandfrei" gekauft.

Jetzt, zwei Wochen später kam das Gerät endlich an, und kann nur als offensichtlicher Betrug bezeichnet werden:

° Das Display ist so dermaßen zerkratzt, dass man kaum noch etwas erkennt
° Die Tasten sind ausgeleiert
° Der Akku wurde durch China-Ware ersetzt
° Es handelt sich NICHT um die PSP 3000, sondern um die PSP 2000.

Auf meine Beschwerde beim Verkäufer verwies dieser nur auf den Privatverkauft, somit keine Rücknahme.

Jetzt habe ich bei Ebay natürlich einen Fall eröffnet und alle Details geschildert, allerdings hatte ich schon einmal einen ebensolchen Fall und habe damals Unrecht bekommen.
Begründung: "Das Gerät ist funktionsfähig. Fall geschlossen".

Noch einmal lasse ich mir das auf keinen Fall bieten.

Daher meine Frage: Welche Möglichkeiten stehen mir offen, falls Ebay mich erneut abwimmelt, um mein Geld + Rückversand erstattet zu bekommen?


Vielen Dank und Lg
Wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht hast du auch bei Privatkauf ein Anrecht auf Umtausch. Wenn ebay sich quer stellen sollte, was ich mir nicht vorstellen kann, dann Zeig den Typ einfach an. Adresse wirste ja haben.
Heißt das, dass die Angelegenheit im Ernstfall per Anwalt geregelt werden muss?

Bei einem Streitbetrag von ca. 80 Euro scheint sich dies nicht zu rentieren, und ich schätze, genau darauf spekulieren viele betrügerischen Verkäufer auch...
Der Verkäufer ist verpflichtet dir die Ware frei von Mängeln zu schicken (außer du bist mit den genannten Mängeln einverstanden) (§ 433 I BGB)
Da du die Ware ja mit "minimalen Mängeln" akzeptiert musst du mit minimalen Mängeln rechnen - dies entspricht nicht deiner beschreibung! du hast eine total kaputt und auch noch FALSCHE version von der psp erhalten. Ergo hat der Verkäufer seine Pflicht nicht erfüllt. es liegt ein Sachmangel vor. § 434 III BGB sagt nämlich aus, dass ein Sachmangel auch eine Falschlieferung sein kann... ergo sind die Rechte nach § 437 BGB frei.

Du kannst nacherfüllung verlangen. sollte es ihm nicht möglich sein nacherfüllung zu leisten kannst du vom vertrag zurücktreten und ggf. schadensersatz verlangen (aber naja.. das sollte nun nicht unbedingt der fall sein Smile )

Zurücktreten is am besten... er hat vor KEINEM gericht eine chance wenn du genügend beweise hast ... erstmal solltest du es aber friedlich per ebay lösen... das verspricht am meisten erfolg und ist für dich persönlich günstiger würde ich mal behaupten...

gesetzestexte kannst du übrigens http://dejure.org < da nachlesen
Witzig ist das er meint (der Verkäufer) das er vollkommen im Recht ist!
Nun, wenn alle Stricke reißen kann man nur sagen: Anwalt.
Dann kriegt der kleine Bursche eh ein feuchtes Höschen und wird dir "entgegenkommen"
Naja, bei der Definition über Gebrauchsspuren kann man sich ja streiten. Was für den einen ganz normal ist kann für den anderen die Sache schon unbrauchbar machen. Keinen Streit kann es aber über das Gerät selbst geben. Wenn der Dir eine PSP3000 verkauft hat und liefert aber eine 2000er, ist der Kaufvertrag nicht erfüllt. Bei der Sachlage hat ebay gar keine andere Möglichkeit, als den Verkauf ungültig zu erklären.

Haydun :
Heißt das, dass die Angelegenheit im Ernstfall per Anwalt geregelt werden muss?

Bei einem Streitbetrag von ca. 80 Euro scheint sich dies nicht zu rentieren, und ich schätze, genau darauf spekulieren viele betrügerischen Verkäufer auch...


Größter Fehler, auf den Sich alle Verkäufer verlassen.

Vor 3, 4 jahren war das noch so.
Beträge unter 100€ wurden abgewiesen.

Heutzutage wird aber schon bei 50€ Geklagt, Grund ist einfach der Arbeitsmarkt.
Jede Einnahmequelle ist wichtig, der Anwalt bekommt sein Geld.

Hast du ne rechtsschutzversicherung?
Wel wenn nicht, und du verlierst den Kampf gegen den, musst du den Anwalt noch bezahlen, ca 300€ bei deinem Fall.

Tasten ausgeleiert würde ich schon als Defekt angeben - da sie kaum noch eine Funktion vorweisen!

Somit ist das Recht auf deiner Seite. Fotos würd ich von dem Gerät machen (in dem richtigen Licht) und das Gerät in der richtigen Position legen damit man die feinen Kratzer erkennt (Gerät aus lassen).

renes2 :

Haydun :
Heißt das, dass die Angelegenheit im Ernstfall per Anwalt geregelt werden muss?

Bei einem Streitbetrag von ca. 80 Euro scheint sich dies nicht zu rentieren, und ich schätze, genau darauf spekulieren viele betrügerischen Verkäufer auch...


Größter Fehler, auf den Sich alle Verkäufer verlassen.

Vor 3, 4 jahren war das noch so.
Beträge unter 100€ wurden abgewiesen.

Heutzutage wird aber schon bei 50€ Geklagt, Grund ist einfach der Arbeitsmarkt.
Jede Einnahmequelle ist wichtig, der Anwalt bekommt sein Geld.

Hast du ne rechtsschutzversicherung?
Wel wenn nicht, und du verlierst den Kampf gegen den, musst du den Anwalt noch bezahlen, ca 300€ bei deinem Fall.


Er würde aber nicht Verlieren, alleine weil ne 3000er angeboten und ne 2000er verschickt wurde.

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