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Normale Version: Verjährung Bußgeldbescheid
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Hallo Smile

Ich muss mal eine kurze Frage stellen die vllt. jemand beantworten kann:
Es handelt sich um einen Bußgeldbescheid. Eine Ordnungswidrigkeit, begangen am 26.03. (Besser gesagt bis, weil es sich um eine anhaltende handelt) wurde festgestellt und ein Jahr und ein paar Tage später kommt ein Bußgeldbescheid.

Ist der gültig? Oder anfechtbar?

Es geht darum dass ich einen Personalausweis nicht hatte und das nicht zuletzt weil man mehrfach meine Fotos abgelehnt hat - Als arbeitender Mensch habe ich aber kaum die Zeit mich da für umsonst hinzusetzen und immer wieder stundenlang zu warten.
Nun, jetzt flattert über ein Jahr später ein Schreiben hier rein und man will bald an die 100€ von mir.

Wäre nett wenn jemand der das so weiß mir das sagen könnte, denn das ist nicht ganz mein Fachgebiet Smile
Bußgeldbescheide verjähren soweit ich weiß nach 6 Monaten wenn das Verfahren fehlerfrei verlaufen ist. Wenn du also genau 1 Jahr später ein Brief bekommst und in der Zwischenzeit kam wirklich gar nichts dann sollte dein Bescheid verjährt sein.

E//Grad gegoogelt. Es scheinen sogar 3 Monate zu sein.
Das bezieht sich auf alle Verfahren? Ich habe nämlich auch gegoogled und dabei überwiegend Infos über Verkehrsbußgelder bekommen. Das ist nämlich nicht zutreffend in meinem Fall, deshalb.. Hast du vielleicht sonst eine passende Quelle?
ich glaub das hilft dir gut weiter
http://www.frankhlee.de/bugeld/verjaehrung/
Nein, das bezieht sich auf Verkehrsrecht oder auch Strafrecht sowie Drogen und dergleichen.

Das trifft aber Gott sei Dank nicht auf mich zu, ich habe lediglich keinen gültigen Ausweis gehabt.. normalerweise dürfte da die Verjährungsfrist ja nicht erheblich länger sein. ^^
In welcher Situation hattest du denn keinen Ausweis.
In der Situation dass ich lebe. Oo
Also ich wurde nicht erwischt oder so, aber die haben wohl gemerkt dass meiner abgelaufen ist etc. und dann wollte ich einen neuen beantragen, dann haben denen 2x meine Bilder nicht gereicht (Zwar biometrisch geschossen, aber war denen wohl nicht gut genug.) und ganz ehrlich: Ich habe keine Zeit um mich da dauernd stundenlang hinzusetzen und denen meine Zeit zu schenken. Ich bin vollzeit arbeitender Azubi der besseres zu tun hat als sich Beamtenwillkür zu unterwerfen. Aber dadrum gehts ja auch nicht.

Ich denke mal ich habe gewissermaßen eine Handhabe, ich brauche nur den nötigen Beweis, den ich denen Phoenix Wright-Mäßig als Einspruch hindonnern kann.
ist "erwischt werden" ohne ausweis nicht nur ne bagatelle die lediglich 5 €kostet? wie kommt man denn da bitte auf 100 o.O

desweiteren: jeder fotograf macht richtige passbilder... das einzige was zählt ist: biometrische art (scheinbar gegeben) und nicht zu klein/zugroß (passbild eben) demnach wohl nicht gegeben... ansonsten wär das bild anerkannt worden...

beamtenwillkür ist nurnoch bedingt möglich da die gesetzeslage zumindest im passwesen doch sehr strikt und geradlinig abläuft... mal gaz zu schweigen davon, dass in meldebehörden meist keine beamten sitzen sondern angestellte ohne beamtenstatus.

wie auch immer: die frage ob ein widerspruch hier sinn macht musst du selbst entscheiden - ich weiß nich ob du angehört wurdest in der zwischenzeit oder ob sons was passiert ist (brief - sogar verschollene briefe können gelten!)

wenn dies geschehen ist kommen zum bußgeld weitere kosten für aufwand und noch n paar andere gebühren - je nach gemeinde - auf dich zu ...

100 € erscheint mir persönlich allerdings zu hoch...

voddy :
ist "erwischt werden" ohne ausweis nicht nur ne bagatelle die lediglich 5 €kostet? wie kommt man denn da bitte auf 100 o.O


Das meine ich ja. Es gibt in Deutschland nämlich keine Ausweispflicht. D.h., dass du nicht immer einen bei dir tragen musst. Hast du zb einen Reisepass zu Hause ist alles klar Lehrer

@MrBurns ähh falsche Antwort

Schau mal die das PAusWG, dort findest du

Von der Ausweispflicht kann befreit werden, wer

- einer Betreuung unterliegt, deren Aufgabenbereich die Besorgung aller Angelegenheiten betrifft, oder

- infolge körperlicher, geistiger oder seelischer Gebrechen in der Öffentlichkeit im allgemeinen nicht in Erscheinung tritt,

so dass kein Bedürfnis besteht, einen Ausweis auszugeben.


Es gibt keine Mitführpflicht, allerdings hast du bei einer Kontrolle ein Problem.

Und zur eigentlichen Frage, die wird in 31 Abs. 2 Nr. 4 OWiG behandelt. 6 Monate. Allerdings musst du dir die folgenden §§ anschauen. Denn dein Sachverhalt gibt eine abschließende Beurteilung nicht her. Für mich stellt sich die Frage, wann du deinen neuen Ausweis bekommen hast, nicht wann es festgestellt wurde. Denn erst zu diesem Zeitpunkt ist diese OWI abgeschlossen und die Verjährung beginnt, es sei denn sie wurde durch eine Anhörung unterbrochen.

bullenduzer :
Es gibt keine Mitführpflicht, allerdings hast du bei einer Kontrolle ein Problem.


Das kann nicht sein. Du kannst ja nicht für was bestraft werden, wenn es gar nicht verpflichtend ist. Lehrer also hat man KEINE mitführpflicht und wenn man kontrolliert wird (sehr, sehr selten) muss man hält mit den Beamten nach Hause.

Mr Burns :

bullenduzer :
Es gibt keine Mitführpflicht, allerdings hast du bei einer Kontrolle ein Problem.


Das kann nicht sein. Du kannst ja nicht für was bestraft werden, wenn es gar nicht verpflichtend ist. Lehrer also hat man KEINE mitführpflicht und wenn man kontrolliert wird (sehr, sehr selten) muss man hält mit den Beamten nach Hause.


Meinst du wirklich die Beamten nehmen dich mit nach HauseBig Grin wird bei denen sehr voll Rolleyes aber zur Feststellung deiner Person kann durchaus ein Revierbesuch angenehm sein bis dein Ausweis da ist.

Hm, ich denke ich werde dort mal anrufen und mich auf den genannten Paragraphen stützen. Ich weiß nicht mehr wann, aber ich habe irgendwann dann mal einen vorläufigen Personalausweis bekommen. Und naja, wenn man mir vorwirft dass der Verstoß bis 31.03.2012 ging dann ist ja die Beendigung damit auch eingetreten.
Deshalb müsste es, da Verjährung in diesem Fall 1 Jahr (Geldstrafe bis 5000€) eigentlich gut sein. Naja, mal schauen was die dazu sagen.

Schlimmstenfalls sollen die mich halt verklagen.
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