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Normale Version: Abmahnung Verjährung
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Wann verjährt eine Abmahnung, wenn man eine Unterlassungserklärung zurückgeschickt hat?
Es geht in diesem Fall um ein Musikalbum, das vor Jahren über peer 2 peer runtergeladen wurde.
Die Verjährungsfrist bei Urheberrechtsverletzungen beginnt vereinfacht ausgedrückt im Groben 3 Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres der Verletzung.

Wann ist die Datei denn heruntergeladen worden? Die letzte Verjährung für dich konnte eintreten am 31.12.2012, was bedeutet, dass der letztmögliche Termin der 31.12.2009 gewesen sein kann oder halt vorher.
Und was fordert man von dir? Je nach Forderung könnte man sich jetzt schonmal eine Verteidigungsstrategie zurechtlegen, um dem ganzen entgegenzuwirken falls die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
Eine Unterlassungserklärung verjährt niemals. Wenn du eine unterzeichnest hast, kannst du bis ans Ende deines Lebens für die Zuwiderhandlung belangt werden. Deshalb sollte man auch sehr vorsichtig sein, was man da unterschreibt.

Verjähren kann nur die Verletzungshandlung und zwar nach 3 Jahren gemäß § 195 BGB. Die Frist beginnt erst am 31.12 des Jahres zu laufen, in dem der Verstoß geschehen ist. Lädst du ein Lied runter und der Rechteinhaber geht erst 4 Jahre später gegen dich vor, ist sein Anspruch verjährt. Die Unterlassungserklärung bleibt davon aber unberührt und gilt weiter. Lädst du also bis ans Ende deines Lebens nochmal so ein Lied runter und der Rechteinhaber geht innerhalb der 3 Jahresfrist gegen dich vor, bist du dran und zahlst die komplette Vertragsstrafe (meist 5.100 EUR). Es sind aber Bestrebungen beim Gesetzgeber im Gange dass man die Höhe der Forderungen dramatisch reduzieren wird.
Der Fall ist schon etwas älter, ich wollte nur wissen, ob noch etwas gültiges zurückkommen kann. Es wurde vor 1,5 Jahren eine selbsterstellte Unterlassungerklärung zurückgeschickt, in der auch drin stand, dass keine Zahlung erfolgen wird.

jonderwan :
Der Fall ist schon etwas älter, ich wollte nur wissen, ob noch etwas gültiges zurückkommen kann. Es wurde vor 1,5 Jahren eine selbsterstellte Unterlassungerklärung zurückgeschickt, in der auch drin stand, dass keine Zahlung erfolgen wird.


Du bist mit dem Rechteinhaber einen Vertrag eingegangen, an den sich beide Seiten halten müssen, insofern dürfen sie aufgrund derselben Sache auch nichts mehr nachfordern. Dies hat dann aber auch gar nichts mit einer Frist zu tun. Ab Eingang der unterschriebenen Unterlassungserklärung gilt das.

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