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Normale Version: "Falsches Busticket" - Geldstrafe
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Moin,
ich bin gerade von zwei "super netten" Ticker-Kontroll-Typen im Bus kontroliert worden. Ich habe wie immer ein kurzstrecken Ticket gekauft und es auch abgestempelt. Die Typen kamen direkt nach der zweiten Haltestelle in den Bus und wollten mein Ticket sehen. Ich hab´s ihnen gezeigt. Der Typ hat einen Blick drauf geworfen, "ok" gesagt und mir das Ticket wiedergegeben. Dann standen die vorne beim Busfahrer. Bei der dritten Haltestelle haben die so komisch auf mich geguckt und als die Tür zuging, kamen die auch schon wieder angerannt. Nochmal wollten die von mir mein Ticket sehen. Dann sagte der eine Typ, dass das nur ein kurzstrecken-Ticket ist und es ab der dritten Haltestelle nicht mehr gültig ist und das ich jetzt eine Woche Zeit habe 40€ an die zu überweisen.
Ich habe mit dem einem Diskutiert, dann mischte sich auch noch der zweite ein, dass ich ein falsches Ticket habe und gefälligst zu bezahlen habe.
Ich fahre öfters diese Busstrecke und kaufe immer dasselbe Ticket. Es kam auch schon öfters Kontrolle, doch es gab nie Probleme. Ich habe auch noch nie gehört, dass das Ticket nach 3 Haltestellen ungültig wird.
Als ich dann bei mir in der Stadt ausgestiegen bin, habe ich extra nochmal auf einen Ticketautomaten geschaut. Da stand es auch nochmal dick und Fett: Kurzstrecke = 30 Minuten . Nichts, vonwegen 3 Haltestellen und Schluss oder so. Auch finde ich es unfair, dass ich die Strafe für´s "Schwarz-Fahren" zahlen muss, nur weil ich ein "falsches Ticket" habe. Ich habe für das Ticket bezahlt und habe es auch abgestempelt und die stellen mich mit einem schwarzfahrer Gleich -,- .

Kann ich dagegen irgendwas machen und wenn ja, was?

lg
rewilo
Geh zu den Stadtwerken und schildere den vorfall, den ich habe ebenfalls noch nichts von dieser Theorie von 3 Bushaltestellen = Ungültig gehört.
Nun, ich würde erstmal ein Foto machen von dem Automaten wo das dran steht. Wenn es da so dransteht ist das eine falsche Auszeichnung.
Dann würde ich mich bei deren Zentrale melden und nochmal konkret den Fall schildern, wie razoff schon sagte.

Das erscheint mir schon etwas merkwürdig. Was steht denn in deren Tarifbedingungen? Müsste man online einsehen können bei den meisten Verkehrsgesellschaften. Grundsätzlich wäre das erstmal das wichtige, allerdings solltest du gute Chancen haben davon zu kommen wenn du nachweisen kannst dass am Automaten diese Info mit 30 Minuten steht - Vielleicht ist das eine veraltete Information, das sollte aber ja nicht dein Nachteil sein.
Ich denke das ist mit einem Anruf bzw. einer persönlichen Vorsprache (Vllt. sogar noch besser!) geklärt. Ist ja dann deren Verschulden wenn dort falsche Infos angezeigt werden. Aber darum ganz wichtig: Mach ein Foto und zeig das direkt bei deiner Vorsprache wenn du hingehen solltest - Damit hast du ein schlagendes Argument, das man schlecht wegargumentieren kann.
Kurzstrecke VRR:
Die Kurzstrecke ist in den meisten Städten einheitlich für drei oder vier Haltestellen gültig. An jedem Haltepunkt ist aufgeführt, welche Zielhaltestellen mit einem Kurzstrecken-Ticket erreichbar sind.

Gültigkeit max 30 Min (Busverspätung oder Umstieg in andere Linie).
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Du wirst zahlen müssen, da Du aus dem Bereich gekommen bist, Wie heißt es - Unwissenheit....
Und wer sollte es besser wissen, als ein Kontrolleur.
Also bei uns in München ist ne Kurzstrecke 4 Stationen (Bus) und bis zu 2 davon U-Bahn.
Oo
sofern obiger Text stimmt (3-4 Stationen und maximal 30 minuten gültig) siehts für dich leider schlecht aus...

mit Glück kannst du bei der zuständigen Stelle (Meist DB oder direkt der Verband) vorort die sache klären. Bei mir hat beispielsweise mal das Datum gefehlt (obwohl das auf dem Kaufbeleg den ich dabei hatte stand) und das wurde schon als "schwarzfahren" eingestuft.. wurde abgewimmelt und sollte 40€ strafe zahlen. bin daraufhin zum nächstbesten Bahnschalter gegangen und habe die Sache geklärt. Musste allerdings eine Verwaltugnsgebühr(schwachsinn, aber ist halt so) in höhe von ca 7 € zahlen - dann war die Sache gegessen.

Du könntest dein Glück versuchen und sagen das du das so und so verstanden hast (mit - wie oben genannt - einem Bild des Automatens) und mit Glück klappts dann doch irgendwie...

Aber ich sehe nicht all zu große Hoffnung darin, sofern der Text mit den 3-4 Stationen stimmt...
Kurzstrecke bedeutet in den meisten Fällen, dass du nur 3 oder 4 Stationen fahren darfst (bei mir im VRS sind es 4). Die 30 Minuten beziehen sich leider nur darauf, wie lange du maximal brauchen darfst. Sonst könnte man immer 4 Stationen fahren, aussteigen und wieder 4 Stationen fahren.

Hier hattest du Pech, dass die Kontrolleure extra darauf gewartet haben dich dabei zu erwischen. Ist schon etwas armselig von denen, aber andererseits auch ihr Job. Für jeden Schwarzfahrer bekommen sie einen Bonus, deshalb tun die das.

Ist auf dem Verkaufsautomaten und dem Ticket nur angegeben, dass du 30 Minuten fahren darfst und nicht die Anzahl der Stationen, sieht die Sache aber schon anders aus. Dann ist der Kaufvertrag über das Busticket gemäß § 433 BGB i.V.m. einem Beförderungsvertrag und nach Auslegung der §§ 133, 157 BGB über eine Dauer von 30 Minuten zustande gekommen. In diesem Fall müsstest du nichts zahlen, wenn du gerichtlich dagegen vorgehen würdest. Lohnt sich bei dem Betrag aber natürlich nicht. Schreiben kannst du das den Stadtwerken aber ja trotzdem (am besten mit Beweisfoto).

Die Stadtwerke haben ihre AGBs so sichtbar zu machen, dass sie beim Kauf unmittelbar (am Automat oder auf dem Ticket) wahrgenommen werden können. Es reicht nicht an anderer Stelle zu erwähnen, dass das Ticket nur für 3 Stationen gilt.
Nur mal so, hatte sich der Betrag mittlerweile nicht sogar schon auf 60€ erhöht ? Nicht weil ich's dir gönne, sondern nur aus Interesse Big Grin

Flanger :
(...)
Und wer sollte es besser wissen, als ein Kontrolleur.


Google und um ehrlich zu sein, ich hatte viel zu oft Kontrolleure die mehr als keine Ahnung haben

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